Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.04.2015

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14   

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BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14 (https://dejure.org/2016,8524)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - X ZR 77/14 (https://dejure.org/2016,8524)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - X ZR 77/14 (https://dejure.org/2016,8524)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 aF GWB, §§ 102 ff aF GWB, § 15 Abs 2 VOF 2006, § 24 Abs 3 VOF 2006, § 13 Abs 3 VOF 2009
    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber festgelegten Bearbeitungsgebühr für die Ausarbeitung des Angebots - Westtangente Rüsselsheim

  • IWW

    § 4 Abs. 1, 4 HOAI, § ... 7 Abs. 1, 7 HOAI, § 24 Abs. 3 VOF, § 15 Abs. 2 VOF, § 13 Abs. 3 VOF 2009, § 13 Abs. 3 VOF, § 20 Abs. 3 VOF 2009, § 20 Abs. 3 VOF, §§ 102 ff. GWB, § 107 Abs. 2 GWB, § 13 GVG, § 13 Abs. 3 Satz 1 VOF, § 13 Abs. 3 Satz 2 VOF, § 107 Abs. 3 GWB, § 97 Abs. 6 GWB, § 5 VgV, § 77 Abs. 2 VgV, § 114 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbs. GWB, § 104 Abs. 1, 2, § 97 Abs. 7 GWB, § 13 Abs. 2 VOF, § 8 Abs. 8 Nr. 1 VOB/A, § 104 Abs. 2 GWB, § 105 Abs. 2 Satz 4 GWB, § 113 Abs. 1 GWB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung eines Architekten oder Ingenieurs an einem Vergabeverfahren; Zahlung einer pauschalen Vergütung als abschließende Zahlung für über die Bearbeitung der Angebotsunterlagen hinausgehende Leistungen; Beseitigung der Bindung an die Vergütung durch Rüge gegenüber ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber festgelegten Bearbeitungsgebühr für die Ausarbeitung des Angebots - Westtangente Rüsselsheim

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung eines Architekten oder Ingenieurs an einem Vergabeverfahren; Zahlung einer pauschalen Vergütung als abschließende Zahlung für über die Bearbeitung der Angebotsunterlagen hinausgehende Leistungen; Beseitigung der Bindung an die Vergütung durch Rüge gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvergütung im VOF-Verfahren akzeptiert: Kein Honorar nach HOAI!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Architektenhonorar - für die Teilnahme am Vergabeverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beseitigung der Bindung von Architekt an pauschale Vergütung nur durch Nachprüfungsverfahren

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorar für Planungsleistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beseitigung der Bindung von Architekt an pauschale Vergütung nur durch Nachprüfungsverfahren

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei Vergabe freiberuflicher Leistungen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergütung für Angebote ohne Rüge zivilrechtlich nicht angreifbar

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einverständniserklärung mit "Entschädigung" für Projektstudie steht nachträglicher Geltendmachung von Mindestsätzen der HOAI entgegen

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorar für Planungsleistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Planungsleistungen: Kein weitergehender Honoraranspruch, wenn Entschädigung in Vergabeunterlagen vorgesehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Planungsleistungen: Kein HOAI-Honorar für Lösungsvorschläge! (VPR 2016, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Planungsleistungen: Kein HOAI-Honorar für Lösungsvorschläge! (IBR 2016, 362)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 35
  • NZBau 2016, 368
  • WM 2017, 543
  • BauR 2016, 1221
  • VergabeR 2016, 479
  • ZfBR 2016, 609
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11

    studentische Wohnanlagen - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen:

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    Die Oberlandesgerichte Koblenz und München haben eine zu niedrig festgesetzte Vergütung einerseits als vergaberechtlichen Verfahrensverstoß bezeichnet, der gegenüber dem Auftraggeber gerügt und notfalls vor die zuständige Vergabekammer gebracht werden müsse; versäume der Bewerber eine rechtzeitige Rüge dieses Verstoßes, müsse er sich grundsätzlich mit der fehlenden oder zu niedrigen Entschädigung abfinden und könne nicht mehr den Weg vor die Vergabekammer, aber - wegen der Spezialrechtszuweisung nach §§ 102 ff. GWB - auch nicht mehr den Zivilrechtsweg beschreiten (OLG Koblenz, Urteil vom 6. Juli 2012 - 8 U 45/11, VergabeR 2013, 636 ff.; OLG München, Urteil vom 21. Juli 2015 - 9 U 1673/13, VergabeR 2016, 127 ff., Berufungsentscheidung zu LG München I, Urteil vom 21. März 2013 - 11 O 17404/12, VergabeR 2013, 649 ff.; zustimmend Willenbruch/Wieddekind/Harr, Vergaberecht, 3. Aufl., § 20 VOF Rn. 22).

    Ob eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Bearbeitungsgebühr unangemessen ist bzw. ob die Voraussetzungen für nach § 20 Abs. 3 VOF zu vergütende Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe inhaltlich erfüllt sind, werden die Beteiligten am Vergabeverfahren vielfach kontrovers beurteilen, wobei an das Vorliegen eines Lösungsvorschlags i. S. von § 20 Abs. 3 VOF in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte inhaltlich und formal hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Koblenz, VergabeR 2013, 636, 641 und Urteil vom 20. Dezember 2013 - 8 U 1341/12, BauR 2014, 741 ff. unter II 2 b bb der Gründe; OLG München, VergabeR 2016, 127, 130; vgl. zu formalen Gesichtspunkten aber auch LG München I, VergabeR 2013, 650, 653 unter I 2 h der Entscheidungsgründe).

  • OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13

    Vergütung im Verhandlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    Die Oberlandesgerichte Koblenz und München haben eine zu niedrig festgesetzte Vergütung einerseits als vergaberechtlichen Verfahrensverstoß bezeichnet, der gegenüber dem Auftraggeber gerügt und notfalls vor die zuständige Vergabekammer gebracht werden müsse; versäume der Bewerber eine rechtzeitige Rüge dieses Verstoßes, müsse er sich grundsätzlich mit der fehlenden oder zu niedrigen Entschädigung abfinden und könne nicht mehr den Weg vor die Vergabekammer, aber - wegen der Spezialrechtszuweisung nach §§ 102 ff. GWB - auch nicht mehr den Zivilrechtsweg beschreiten (OLG Koblenz, Urteil vom 6. Juli 2012 - 8 U 45/11, VergabeR 2013, 636 ff.; OLG München, Urteil vom 21. Juli 2015 - 9 U 1673/13, VergabeR 2016, 127 ff., Berufungsentscheidung zu LG München I, Urteil vom 21. März 2013 - 11 O 17404/12, VergabeR 2013, 649 ff.; zustimmend Willenbruch/Wieddekind/Harr, Vergaberecht, 3. Aufl., § 20 VOF Rn. 22).

    Ob eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Bearbeitungsgebühr unangemessen ist bzw. ob die Voraussetzungen für nach § 20 Abs. 3 VOF zu vergütende Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe inhaltlich erfüllt sind, werden die Beteiligten am Vergabeverfahren vielfach kontrovers beurteilen, wobei an das Vorliegen eines Lösungsvorschlags i. S. von § 20 Abs. 3 VOF in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte inhaltlich und formal hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Koblenz, VergabeR 2013, 636, 641 und Urteil vom 20. Dezember 2013 - 8 U 1341/12, BauR 2014, 741 ff. unter II 2 b bb der Gründe; OLG München, VergabeR 2016, 127, 130; vgl. zu formalen Gesichtspunkten aber auch LG München I, VergabeR 2013, 650, 653 unter I 2 h der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    Die üblicherweise vom Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen können auch im für die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen einschlägigen Verhandlungsverfahren nicht nur die Beschreibung der nachgefragten Leistung, sondern auch Bedingungen für deren Vergabe und die rechtsgeschäftliche Seite der Auftragsvergabe betreffende Regelungen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10, VergabeR 2012, 724 Rn. 10 - Straßenausbau).
  • OLG Koblenz, 20.12.2013 - 8 U 1341/12

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Vergütung für Planungsleistungen im Rahmen

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    Ob eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Bearbeitungsgebühr unangemessen ist bzw. ob die Voraussetzungen für nach § 20 Abs. 3 VOF zu vergütende Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe inhaltlich erfüllt sind, werden die Beteiligten am Vergabeverfahren vielfach kontrovers beurteilen, wobei an das Vorliegen eines Lösungsvorschlags i. S. von § 20 Abs. 3 VOF in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte inhaltlich und formal hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Koblenz, VergabeR 2013, 636, 641 und Urteil vom 20. Dezember 2013 - 8 U 1341/12, BauR 2014, 741 ff. unter II 2 b bb der Gründe; OLG München, VergabeR 2016, 127, 130; vgl. zu formalen Gesichtspunkten aber auch LG München I, VergabeR 2013, 650, 653 unter I 2 h der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    In einem Vergabeverfahren eingereichte Angebote haben als rechtsgeschäftliche Willenserklärungen des Bieters spiegelbildlich den sich aus den Vergabeunterlagen des Auftraggebers ergebenden Inhalt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782 Rn. 10 - Nachunternehmererklärung).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    Während eine entsprechende Modifikation im privaten Rechtsverkehr formlos verhandelt werden könnte, muss dies im durch eine mehr oder minder strenge Formalisierung der Vertragsverhandlungen geprägten Vergabeverfahren (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 Rn. 11 - Rettungsdienstleistungen II) im Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Beanstandung der Vergabeunterlagen vor den Nachprüfungsinstanzen (§§ 102 ff. GWB) geschehen, wenn der Auftraggeber, wie hier, zu einer Anpassung nicht bereit ist.
  • LG München I, 21.03.2013 - 11 O 17404/12

    § 13 oder § 20 VOF: Wonach sind Planungsleistungen zu vergüten?

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    Die Oberlandesgerichte Koblenz und München haben eine zu niedrig festgesetzte Vergütung einerseits als vergaberechtlichen Verfahrensverstoß bezeichnet, der gegenüber dem Auftraggeber gerügt und notfalls vor die zuständige Vergabekammer gebracht werden müsse; versäume der Bewerber eine rechtzeitige Rüge dieses Verstoßes, müsse er sich grundsätzlich mit der fehlenden oder zu niedrigen Entschädigung abfinden und könne nicht mehr den Weg vor die Vergabekammer, aber - wegen der Spezialrechtszuweisung nach §§ 102 ff. GWB - auch nicht mehr den Zivilrechtsweg beschreiten (OLG Koblenz, Urteil vom 6. Juli 2012 - 8 U 45/11, VergabeR 2013, 636 ff.; OLG München, Urteil vom 21. Juli 2015 - 9 U 1673/13, VergabeR 2016, 127 ff., Berufungsentscheidung zu LG München I, Urteil vom 21. März 2013 - 11 O 17404/12, VergabeR 2013, 649 ff.; zustimmend Willenbruch/Wieddekind/Harr, Vergaberecht, 3. Aufl., § 20 VOF Rn. 22).
  • OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13

    Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen: Vergütung der Planungsaufgabe als

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München nimmt an, § 20 Abs. 3 VOF sei dritt- und bieterschützend im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB und billige dem Bieter nicht nur einen entsprechenden Honoraranspruch gegen den Auftraggeber zu, sondern beinhalte auch eine verfahrensrechtliche Vorgabe für die Durchführung des Vergabeverfahrens (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. März 2013 - Verg 5/13, VergabeR 2013, 644, 645).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - Verg W 6/09

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung und Erfolgsaussichten der sofortigen

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
    (1) Nach Ansicht des Brandenburgischen OLG handelt es sich bei solchen Streitigkeiten der Sache nach um die Geltendmachung einer Vergütung, die als bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor die ordentlichen Gerichte gehöre (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2009 - Verg W 6/09 Rn. 55, juris).
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines

    b) Der Bundesgerichtshof ( Urteil vom 19. April 2016 - X ZR 77/14 , uris Rn. 21 ff.) hat in Bezug auf die Vorschrift des § 20 Abs. 3 VOF eine Entscheidung getroffen, die zwar nicht unmittelbar einschlägig für die vorliegende Fallkonstellation ist, die aber anhand von allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen begründet worden ist (insbesondere Rn. 29, 30 und 32), die nach Auffassung des Senats auch auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar sind.
  • VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

    Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung

    Das ergibt sich vorliegend daraus, dass es - mit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14) - zwingend notwendig ist, die Unangemessenheit der ausgelobten Vergütung (mithin den Verstoß gegen §§ 76, 77 VgV) im Vergabenachprüfungsverfahren zu rügen.

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb eines Vergabeverfahrens so zu verstehen, dass damit eine Bindung des Teilnehmers an die (u.U. fehlerhaft) ausgelobte Vergütung besteht (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14).

    Vielmehr kann der Auftraggeber, wenn sich im Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass er eine unangemessen niedrige Entschädigung festgesetzt hat, ebenso gut bei gleichbleibender Entschädigung Abstriche bei den über die Ausarbeitung des Angebots geforderten Unterlagen vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14 Rn 34 f. zur verwandten Problematik des § 13 Abs. 3 VOF bzw. § 20 Abs. 3 VOF a.F. explizit auch im Hinblick auf die heute geltende Rechtslage).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.04.2016 - Az.: X ZR 77/14 klargestellt, dass Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung eines Architekten für im Vergabeverfahren erbrachte Planungsleistungen nur die Festsetzung einer angemessenen Vergütung durch den Auftraggeber darstellen kann, da es ansonsten an einem bereits geschlossenen Architektenvertrag fehlt.

    Über die Höhe einer angemessenen Vergütung oder die Reduzierung der Anforderungen bzgl. der geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen oder anderen Unterlagen hat die Antragsgegnerin eigenverantwortlich zu entscheiden (BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14).

  • VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18

    Ausschreibungsbezogene Planungsleistungen sind zu vergüten!

    Das ergibt sich vorliegend daraus, dass es - mit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 19.04.2016 - X ZR 77/14) - zwingend notwendig ist, die Unangemessenheit der ausgelobten Vergütung (mithin den Verstoß gegen §§ 76, 77 VgV) im Vergabenachprüfungsverfahren zu rügen.

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb eines Vergabeverfahrens so zu verstehen, dass damit eine Bindung des Teilnehmers an die (u.U. fehlerhaft) ausgelobte Vergütung besteht (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14).

    Diesem Grundansinnen und dieser Rechtsauffassung vermag sich die Vergabekammer nicht anzuschließen, denn sie widerspricht nach Auffassung der Vergabekammer der fortgesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.04.2016 - X ZR 77/14; Urt. v. 16.3.2017, VII ZR 35/14) und lässt dabei im Ungefähren, welcher greifbare tatsächliche Arbeits- resp.

    Insoweit ist mit Verweis auf die Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14) den nachfolgenden Erwägungen der Vergabekammer vorwegzuschicken, dass der gesetzliche Rahmen für die Vergabenachprüfung unzweifelhaft überschritten würde, wenn die angerufene Vergabekammer durch Festsetzung einer von ihr für angemessen i. S. von § 77 Abs. 2 VgV erachteten Vergütung oder gar des gegebenenfalls nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geschuldeten Honorars auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken wollte.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZR 93/15

    Kreisstraßenbewirtschaftung - Vergabeverfahren: Verpflichtung des öffentlichen

    Die eigenen Personalkosten der Bieter können bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung berücksichtigt werden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 19. April 2016, X ZR 77/14, VergabeR 2016, 479 - Westtangente Rüsselsheim).

    Die Bindung daran kann nur durch Änderung der Vergabeunterlagen beseitigt werden, die notfalls vor den Nachprüfungsinstanzen durchgesetzt werden muss (BGH, Urteil vom 19. April 2016 - X ZR 77/14, VergabeR 2016, 479 - Westtangente Rüsselsheim).

  • VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51

    Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlag = Mehrfachbeauftragung

    Vielmehr kann der Auftraggeber, wenn sich im Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass er eine unangemessen niedrige Entschädigung festgesetzt hat, ebenso gut bei gleichbleibender Entschädigung Abstriche bei den über die Ausarbeitung des Angebots geforderten Unterlagen vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14 Rn 34 f. zur verwandten Problematik des § 13 Abs. 3 VOF bzw. § 20 Abs. 3 VOF a.F. explizit auch im Hinblick auf die heute geltende Rechtslage).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14 klargestellt, dass Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung eines Architekten für im Vergabeverfahren erbrachte Planungsleistungen nur die Festsetzung einer angemessenen Vergütung durch den Auftraggeber darstellen kann, da es an einem bereits geschlossenen Architektenvertrag fehlt.

    Im Falle fortbestehender Beschaffungsabsicht hat die Antragsgegnerin über die Höhe einer angemessenen Vergütung oder die Reduzierung der Anforderungen bzgl. der geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen oder anderen Unterlagen eigenverantwortlich zu entscheiden (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14) und auf dieser Basis zur Abgabe neuer Teilnahmeanträge aufzufordern.

  • VK Südbayern, 21.11.2016 - Z3-3-3194-1-37-09/16

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien bei

    Vielmehr kann der Auftraggeber, wenn sich im Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass er eine unangemessen niedrige Entschädigung festgesetzt hat, ebenso gut bei gleichbleibender Entschädigung Abstriche bei den über die Ausarbeitung des Angebots geforderten Unterlagen vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14 Rn. 34 f. zur verwandten Problematik des § 13 Abs. 3 VOF bzw. § 20 Abs. 3 VOF a. F.).

    Über die Höhe einer angemessenen Entschädigung oder die Reduzierung der Anforderungen bzgl. der geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen oder anderen Unterlagen hat der Antragsgegner eigenverantwortlich zu entscheiden (BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14).

  • OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18

    Auch im Berufungsverfahren Klage von Baukonsortium auf Mehrvergütung für

    Sofern die Klägerin vorträgt, es sei objektiv unmöglich gewesen, innerhalb der kurzen Angebotsfrist im Vergabeverfahren die streitgegenständliche Autobahnstrecke zu planen - und jedenfalls deshalb nur erkennbare Risiken übernommen worden sein könnten - ist die Klägerin darauf hinzuweisen, dass die Bindung an die übernommene Planungsverantwortung, auch für die Referenzplanung, nur durch Rüge gegenüber der Beklagten und Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens hätte beseitigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14, ZfBR 2016, 609f. = BeckRS 2016, 7890): Die Referenzplanung der Beklagten war vorliegend Bestandteil der Vergabeunterlagen, mit deren Übernahme - auch hinsichtlich der in der Planung enthaltenen etwaigen Planungsfehler - sich die Klägerin nicht nur konkludent, sondern ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
  • BGH, 17.09.2019 - X ZR 124/18

    Lärmschutzwände

    Auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2016 (X ZR 77/14, VergabeR 2016, 479 - Westtangente Rüsselsheim) ergibt sich nichts für den Standpunkt der Revision.
  • VK Niedersachsen, 19.09.2019 - VgK-33/19

    Ausschreibung der Flüchtlingssozialberatung in einem Landkreis europaweit im

    Die Möglichkeit der Unterauftragnehmer soll für einen umfassenden Wettbewerb sorgen und auch kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen eröffnen (EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - Rs. C-324/14 = NZBau 2016, Seite 373 ff., 374 [BGH 19.04.2016 - X ZR 77/14] ).

    Liegen im Einzelfall außergewöhnliche Umstände vor, so dass die Zusammenfassung von Kapazitäten nicht den Anforderungen des Auftrags genügt und sich damit nicht für eine Übertragung auf einen Unterauftragnehmer eignet, kann eine Unterauftragsvergabe unzulässig sein (EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - Rs. C-324/14 = NZBau 2016, Seite 373 ff., 375 [BGH 19.04.2016 - X ZR 77/14] ).

  • VK Niedersachsen, 14.10.2022 - VgK-17/22

    Bauaufgabe kritisch: Unterauftragsvergabe unzulässig!

    Die Möglichkeit der Unterauftragnehmer soll für einen umfassenden Wettbewerb sorgen und auch kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen eröffnen (EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - Rs. C-324/14 = NZBau 2016, Seite 373 ff., 374 [BGH 19.04.2016 - X ZR 77/14] ).

    Liegen im Einzelfall außergewöhnliche Umstände vor, so dass die Zusammenfassung von Kapazitäten nicht den Anforderungen des Auftrags genügt und sich damit nicht für eine Übertragung auf einen Unterauftragnehmer eignet, kann eine Unterauftragsvergabe unzulässig sein (EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - Rs. C-324/14 = NZBau 2016, Seite 373 ff., 375 [BGH 19.04.2016 - X ZR 77/14] ).

  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

  • OLG Rostock, 07.11.2018 - 17 Verg 2/18

    Tausalz - Vergabeverfahren: Wartefristablauf bei Feiertagen, unvollständiges

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BGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - X ZR 77/14 (https://dejure.org/2015,8550)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - X ZR 77/14 (https://dejure.org/2015,8550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Als unauskömmlich bezeichnete Entschädigung für die Erarbeitung einer Projektstudie im Vergabeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
    Als unauskömmlich bezeichnete Entschädigung für die Erarbeitung einer Projektstudie im Vergabeverfahren

  • ibr-online

    Architektenhonorar für Projektstudie im Rahmen eines VOF-Verfahrens: Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1891
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