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   BGH, 16.02.1982 - X ZR 78/80   

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https://dejure.org/1982,2451
BGH, 16.02.1982 - X ZR 78/80 (https://dejure.org/1982,2451)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - X ZR 78/80 (https://dejure.org/1982,2451)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - X ZR 78/80 (https://dejure.org/1982,2451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers gegen ein bei Klageerhebung bereits erloschenes Patent - Auswirkung des Ausgangs eines Nichtigkeitsverfahrens auf die Rechte des Klägers - Verurteilung im Lizenzzahlungsstreit unabhängig vom ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 750
  • GRUR 1982, 355
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - X ZR 78/80
    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers gegen ein bei Klageerhebung bereits erloschenes Patent (Ergänzung zu BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).

    Da das Streitpatent bereits erloschen ist, bedarf es nach der ständigen Praxis des erkennenden Senats eines besonderen eigenen Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).

    Die Klägerin kann jedoch ihr Ziel, mit der Nichtigerklärung des Streitpatents ihre rechtskräftigen Verurteilungen zur Zahlung von Lizenzgebühren aus der Welt zu schaffen, - anders als bei der Verurteilung des Nichtigkeitsklägers zu Unterlassung, Rechnungslegung und Schadenersatz wegen Patentverletzung oder im Falle, daß nach der Nichtigerklärung des Patents Ansprüche aus unberechtigter Verwarnung gegen den Patentinhaber erhoben werden sollen (BGH GRUR 1974, 146, 147) - nicht erreichen.

  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Hier kann ein Angriff auf das Schutzrecht daher mit Allgemeininteressen nicht mehr gerechtfertigt werden, so daß das Rechtsschutzinteresse für derartige Begehren gesondert dargelegt werden muß (vgl. Sen.Beschl. v. 18.3.1975 - X ZB 12/74, GRUR 1976, 30, 31 - Lampenschirm - und vom 12.3.1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 51 - Anzeigegerät - für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; Sen.Urt. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr - und vom 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung - für die patentrechtliche Nichtigkeitsklage).

    Von einem schutzwürdigen Interesse an der rückwirkenden Vernichtung eines Schutzrechtes kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine Inanspruchnahme ernstlich nicht in Betracht kommt, wobei insoweit die Darlegungs- und Beweislast für deren Voraussetzungen den Antragsteller trifft, der nach Ablauf der Schutzdauer sein eigenes rechtliches Interesse an dem gestellten Antrag belegen muß (vgl. Sen.Beschl. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; Sen.Beschl. v. 12.3.1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 515, 516 - Anzeigegerät; Sen.Urt. v. 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).

  • BPatG, 31.05.2012 - 2 Ni 1/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Formänderung von vergütungs-,

    Wenn das Patent daher durch Zeitablauf (§ 16 PatG) oder aus sonstigen Gründen (vgl. § 20 PatG) bereits erloschen ist, bedarf es eines besonderen eigenen Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers (BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr; http://www.juris.de/jportal/portal/t/61q/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=35&numberofresults=53&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE101868411&doc.part=K&doc.price=0.0 - focuspoint GRUR 1982, 355-357 Bauwerksentfeuchtung).

    Dies ist vorliegend jedoch auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes, dass Rechtsschutz großzügig zu gewähren ist und nicht an strengen Anforderungen und kleinlicher Prüfung der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegt, scheitern soll, (vgl. GRUR 1982, 355-357 Bauwerksentfeuchtung) jedoch nicht der Fall.

    Denn wenn die Nichtigerklärung des Patents nur dann die Rechtsstellung des Nichtigkeitsklägers berührt, wenn ein weiterer Tatbestand erfüllt ist (hier: Offenbarwerden der Nichtigkeit des Streitpatents), dann kann das Rechtsschutzinteresse nur dann bejaht werden, wenn der Kläger die weiter erforderlichen Tatsachen dartut und ggf. beweist (vgl. BGH GRUR 1982, 355-357 Tz. 14 - Bauwerksentfeuchtung).

  • BGH, 18.01.2000 - X ZR 102/97

    Patentfähigkeit eines Kontaktfederblocks für Relais

    Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf Rechte des Nichtigkeitsklägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (Sen.Urt. v. 16.02.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
  • BPatG, 01.10.2015 - 6 Ni 3/15

    Fürnichtigerklärung des europäischen Patents mit der Bezeichnung "Method for

    Eine auf Nichtigerklärung gerichtete Klage wird dadurch aber nur dann unzulässig, wenn den Klägern kein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Patents zur Seite steht (BGH Beschluss vom 15. Februar 2005 - X ZR 183/01; BGH Beschluss vom 16. Februar 1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355, 356 - Bauwerksentfeuchtung; BGH Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342, 342 f. - Tafelförmige Elemente; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 40).
  • BPatG, 25.06.2013 - 3 Ni 30/11
    Erforderlich ist, dass der Klägerin die rückwirkende Nichtigerklärung einen rechtlichen Vorteil bringt, wobei es ausreichend ist, wenn der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf die Rechte der Klägerin auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (BGH, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; BGH, GRUR 1982, 355 - Bauwerksanfeuchtung).
  • BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf Rechte des Nichtigkeitsklägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (Sen.Urt. v. 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
    Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf die Rechte des Klägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (vgl. Sen.Urt. v. 16.02.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
  • BPatG, 11.11.2020 - 6 Ni 8/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "GPS-basierte Kontrolle der Leistungen eines

    Hier kann ein Angriff auf das Schutzrecht daher mit Allgemeininteressen nicht mehr gerechtfertigt werden, so dass das Rechtsschutzinteresse für derartige Begehren gesondert dargelegt werden muss (so schon BGH, Urteil vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr - und vom 16. Februar1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 Rn. 9 - Tafelförmige Elemente).
  • BPatG, 19.04.2016 - 1 Ni 10/14

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen möglicherweise fehlenden

    Die Klage ist unzulässig geworden, nachdem die Beklagte mit Schriftsatz vom 8. Juli 2013 und damit nach Klagezustellung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf das Streitpatent verzichtet hat, somit das Streitpatent erloschen, und das Interesse der Allgemeinheit an der Klärung der Schutzfähigkeit entfallen ist (vgl. BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr; GRUR 1982, 355 - Bauwerkseinfeuchtung; GRUR 2004, 849 - Duschabtrennung).
  • BGH, 06.12.1994 - X ZR 92/92

    Patentnichtigkeitsklage - Patent betreffend eine Vorrichtung zum Einspulen und

    Der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens kann sich auf ihre Rechte auswirken, die Durchführung des Verfahrens dient der Wahrung dieser Rechte (st. Rspr. d. Sen., vgl. Sen.Urt. in GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; GRUR 1982, 355, 356 - Bauwerksentfeuchtung).
  • BGH, 10.10.1995 - X ZR 51/93

    Erlöschen des Streitpatent im Verlauf des Nichtigkeitsverfahrens durch Zeitablauf

  • BGH, 21.02.1995 - X ZR 129/92
  • BGH, 20.06.1995 - X ZR 123/93

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum mechanischen Verbinden

  • BGH, 01.03.1994 - X ZR 11/92
  • BPatG, 14.11.2000 - 3 Ni 11/00
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