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   BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88   

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BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88 (https://dejure.org/1989,882)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1989 - X ZR 78/88 (https://dejure.org/1989,882)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - X ZR 78/88 (https://dejure.org/1989,882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besonderheiten bei der Stellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Anzeigen-Wiederholungsaufträgen - Einbeziehung einer automatischen Vertrags-Verlängerungsklausel - Bewertung einer Klausel als überraschend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 3
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsverlängerung bei Anzeigen-Wiederholungsaufträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Branchenbuch-Abzocke: Automatische Verlängerung im Regelfall unwirksam?

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2255
  • NJW-RR 1989, 1144 (Ls.)
  • MDR 1989, 990
  • WM 1989, 1469
  • BB 1989, 1785
  • ZUM 1989, 575
  • afp 1989, 662
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88
    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann gegeben, wenn einer Klausel ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnt; indem sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht, und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 84, 109, 112; 102, 152, 159; BGH NJW 1986, 1805, 1806).

    Dabei kann sich die maßgebende Erwartungshaltung des Vertragspartners und die beachtliche Diskrepanz zu dem Inhalt der Klausel insbesondere auch aus dem äußeren Zuschnitt der Vertragsurkunde und der Unterbringung der Klausel an unerwarteter Stelle ergeben (BGHZ 84, 109, 113; BGH NJW 1985, 848, 849; vgl. auch BGH NJW 1984, 171).

  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82

    Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88
    Dabei kann sich die maßgebende Erwartungshaltung des Vertragspartners und die beachtliche Diskrepanz zu dem Inhalt der Klausel insbesondere auch aus dem äußeren Zuschnitt der Vertragsurkunde und der Unterbringung der Klausel an unerwarteter Stelle ergeben (BGHZ 84, 109, 113; BGH NJW 1985, 848, 849; vgl. auch BGH NJW 1984, 171).
  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 195/84

    Formularmäßige Vererinbarung der Verzinsung einer Kaufpreisverbindlichkeit vor

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88
    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann gegeben, wenn einer Klausel ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnt; indem sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht, und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 84, 109, 112; 102, 152, 159; BGH NJW 1986, 1805, 1806).
  • BGH, 06.12.1984 - IX ZR 115/83

    Formularmäßige Erstreckung einer jederzeit kündbaren Bürgschaft auf alle

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88
    Dabei kann sich die maßgebende Erwartungshaltung des Vertragspartners und die beachtliche Diskrepanz zu dem Inhalt der Klausel insbesondere auch aus dem äußeren Zuschnitt der Vertragsurkunde und der Unterbringung der Klausel an unerwarteter Stelle ergeben (BGHZ 84, 109, 113; BGH NJW 1985, 848, 849; vgl. auch BGH NJW 1984, 171).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88
    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann gegeben, wenn einer Klausel ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnt; indem sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht, und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 84, 109, 112; 102, 152, 159; BGH NJW 1986, 1805, 1806).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auch das Unterbringen einer Klausel an einer unerwarteten Stelle im Text kann sie als Überraschungsklausel erscheinen lassen (LAG Berlin, aaO; ArbG Berlin, aaO; Fenski, AuR 1989, 168, 169; zu § 3 AGBG BGH Urteil vom 1. Juni 1989 - X ZR 78/88 - NJW 1989, 2255; BGHZ 84, 109, 113; Staudinger/Schlosser, BGB, 12. Aufl. 1983, § 3 AGBG Rz 12).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 226/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines persönlichen Schuldanerkenntnisses mit

    aa) Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht allerdings darin, dass eine inhaltlich übliche Klausel ihren überraschenden Charakter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch aufgrund eines ungewöhnlichen äußeren Erscheinungsbilds des Vertrags (vgl. BGHZ 101, 29, 33; Senatsurteile vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, WM 2001, 455, 456 und vom 10. September 2002 - XI ZR 305/01, WM 2002, 2192, 2193 sowie BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - III ZR 118/03, WM 2004, 278, 280) oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle im Vertrag, die einem Verstecken gleichkommt, erhalten kann (vgl. BGHZ 84, 109, 113 und BGH, Urteil vom 1. Juni 1989 - X ZR 78/88, WM 1989, 1469 f.).
  • OLG Nürnberg, 20.06.1990 - 9 U 3650/89

    Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Formverstoßes; Unschädlichkeit einer

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  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

    Den "überraschenden Klauseln" muss ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - BGH 1. Juni 1988 - X ZR 78/85 - NJW 1989, 2255).
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 60/91

    Erstreckung einer formularmäßigen Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche als

    Zu den erstgenannten zählen etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu den letztgenannten der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen und der äußere Zuschnitt des Vertrages (vgl. BGHZ 101, 152, 158 f [BGH 12.07.1987 - V ZR 91/86]; BGH, Urt. v. 1. Juni 1989 - X ZR 78/88, WM 1989, 1469, 1470; Urt. v. 10. November 1989 - V ZR 201/88, WM 1989, 1926, 1928).
  • AG Meldorf, 26.10.2010 - 81 C 834/10

    Zulässigkeit einer Klausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen über eine

    Eine Klausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach sich ein auf bestimmte Zeit geschlossener Versicherungsvertrag verlängert, wenn er nicht gekündigt wird, wird nicht Vertragsbestandteil, wenn laut Versicherungsschein eine feste Vertragsdauer vereinbart ist und auf die Verlängerungsklausel nur außerhalb des Versicherungsscheins an versteckter Stelle hingewiesen wird (vergleiche BGH, NJW 1989, 2255; OLG Frankfurt, ZfSch 1990, 239; OLGR Saarbrücken 2008, 749).

    Diese Klausel ist nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden (vgl. BGH, NJW 1989, 2255; OLG Frankfurt, ZfSch 1990, 239; OLGR Saarbrücken 2008, 749).

  • OLG Hamm, 26.01.1990 - 26 U 173/89

    Vertragsabschluss unter Einbeziehung von unklaren Zahlungsbedingungen und

    Dabei kann sich die maßgebende Erwartungshaltung des Vertragspartners und die beachtliche Diskrepanz zu dem Inhalt der Klausel insbesondere auch aus dem äußeren Zuschnitt der Vertragsurkunde und der Unterbringung der Klausel an unerwarteter Stelle ergeben (vgl. BGH NJW 89, 2255).

    Ähnlich wie im Fall BGH NJW 89, 2255 ist dies als Festlegung einer bestimmten Vertragsdauer anzusehen, mit dem Unterschied allerdings, daß die Verlägerungsklausel in den auf der Vorderseite hervorgehobenen Vertragstext übernommen worden ist.

  • OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91

    Vereinbarung der vorvertraglichen Berufsfähigkeit bei ausschließlicher

    Eine Überraschungsklausel ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, dann gegeben, wenn der Klausel ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnt, indem sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluß deutlich abweicht, und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 89, 2255; 90, 576; 91, 1287).
  • AG Pinneberg, 07.02.2006 - 62 C 233/04
    Das Formular ist aufgrund der dargestellten Umstände auch nicht vergleichbar mit dem Formular, welches der Entscheidung des BGH, NJW 1989, 2255 zugrundelag.
  • LG Düsseldorf, 03.02.1999 - 23 S 265/98

    Anforderungen an das Vorliegen eines Zahlungsanspruchs aus einem Vertrag über die

    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung dann gegeben, wenn den Klauseln ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnt, indem sie Regelungen enthalten, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweichen und mit denen dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 89, 2255f. m.w.N.; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 3 Rn. 2f.).
  • LG Düsseldorf, 13.01.1999 - 23 S 234/98
  • AG Pinneberg, 19.08.2005 - 66 C 85/05
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