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   BGH, 19.10.1999 - X ZR 8/98   

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https://dejure.org/1999,6714
BGH, 19.10.1999 - X ZR 8/98 (https://dejure.org/1999,6714)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1999 - X ZR 8/98 (https://dejure.org/1999,6714)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - X ZR 8/98 (https://dejure.org/1999,6714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 3
    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der

    Auszug aus BGH, 19.10.1999 - X ZR 8/98
    a) Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jeder Prozeßpartei gemäß §§ 397, 402 ZPO zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich befragen zu können (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14; BGH, Urt. v. 24.10.1995 - VI ZR 13/95, VersR 1996, 211, 212).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 19.10.1999 - X ZR 8/98
    a) Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jeder Prozeßpartei gemäß §§ 397, 402 ZPO zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich befragen zu können (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14; BGH, Urt. v. 24.10.1995 - VI ZR 13/95, VersR 1996, 211, 212).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 19.10.1999 - X ZR 8/98
    Der Tatrichter muß dem von einer Partei rechtzeitig gestellten Antrag, den gerichtlichen Sachverständigen nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens zu dessen mündlicher Erläuterung zu laden, auch dann stattgeben, wenn die schriftliche Begutachtung aus der Sicht des Gerichts ausreichend und überzeugend ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1996 - VI ZR 50/96, VersR 1997, 509 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 19.10.1999 - X ZR 8/98
    a) Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jeder Prozeßpartei gemäß §§ 397, 402 ZPO zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich befragen zu können (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14; BGH, Urt. v. 24.10.1995 - VI ZR 13/95, VersR 1996, 211, 212).
  • OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06

    Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert

    Dabei muss einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2002, 1417; NJW-RR 2001, 1431; NJW 1998.162; NZBau 2000, 249).
  • OLG Celle, 07.04.2009 - 16 W 27/09

    Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens; Herbeiführung der

    Dabei muss in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2001, 1431. NZBau 2000, 249. NJW 1998, 162. OLG Hamm, BauR 2007, 1097, zitiert nach juris).
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