Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41770
BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20 (https://dejure.org/2021,41770)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2021 - X ZR 81/20 (https://dejure.org/2021,41770)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2021 - X ZR 81/20 (https://dejure.org/2021,41770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    R Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    a) Bei dem geltend gemachten Verzugsschaden handelt es sich um einen weitergehenden Schaden im Sinne von Art. 12 FluggastrechteVO, der grundsätzlich nach dem jeweils für die Buchung anwendbaren nationalen Vertragsrecht zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 16 ff.).

    Das Revisionsgericht kann ausländisches Recht selbst ermitteln und einer Entscheidung zu Grunde legen, wenn das Berufungsgericht dieses Recht außer Betracht gelassen und infolgedessen nicht gewürdigt hat (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 Rn. 34).

  • BGH, 17.03.2015 - X ZR 35/14

    Kein Ausgleichsanspruch des kostenlos mitreisenden Kleinkinds

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    Bei einer kostenlosen Beförderung ist die Verordnung auch dann nicht anwendbar, wenn sich die Entgeltfreiheit aus einem für die Öffentlichkeit verfügbaren Tarif ergibt (BGH, Urteil vom 17. März 2015 - X ZR 35/14, NJW-RR 2015, 823 = RRa 2015, 182 Rn. 9 ff.).

    In dieser Konstellation greift der Gedanke, dass nur solchen Fluggästen Ansprüche aus der Verordnung zustehen sollen, die die Beförderung mit einem Entgelt "erkauft" haben (BGH NJW-RR 2015, 823 = RRa 2015, 182 Rn. 13).

  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 128/11

    Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    Bei einer aus mehreren Flügen bestehenden Flugverbindung ohne nennenswerten Aufenthalt auf den Umsteigeflughäfen ist auf den Beginn der Personenbeförderung, mithin den Abflugort der ersten Teilstrecke abzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 128/11, NJW 2013, 378 Rn. 30).
  • EuGH, 26.11.2020 - C-316/20

    SATA International - Azores Airlines

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    Der Gerichtshof sieht solche Tarife insbesondere deshalb als nicht für die Öffentlichkeit verfügbar an, weil sie die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung und eine individuelle Genehmigung für jeden begünstigten Fluggast voraussetzen (EuGH, Beschluss vom 26. November 2020 - C-316/20, Rn. 17 - SATA International - Azores Airlines SA).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mehrfach entschieden, dass Vorschriften der Verordnung, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, weit auszulegen sind (dazu EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 45 - Sturgeon), während Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder spezifischer von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, grundsätzlich eng auszulegen sind (dazu EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 17 - Wallentin-Hermann).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-263/18

    Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    aa) Nach dem allgemeinen Verständnis bezeichnet der Begriff der Öffentlichkeit eine unbestimmte Zahl von Personen, die nicht in besonderer Weise miteinander verbunden sind (vgl. etwa für das Urheberrecht EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 84 ff. - SCF; Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-263/18, GRUR 2020, 179 Rn. 44 - NUV).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    aa) Nach dem allgemeinen Verständnis bezeichnet der Begriff der Öffentlichkeit eine unbestimmte Zahl von Personen, die nicht in besonderer Weise miteinander verbunden sind (vgl. etwa für das Urheberrecht EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 84 ff. - SCF; Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-263/18, GRUR 2020, 179 Rn. 44 - NUV).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mehrfach entschieden, dass Vorschriften der Verordnung, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, weit auszulegen sind (dazu EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 45 - Sturgeon), während Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder spezifischer von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, grundsätzlich eng auszulegen sind (dazu EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 17 - Wallentin-Hermann).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 81/20
    Solche Unannehmlichkeiten entstehen grundsätzlich allen betroffenen Fluggästen in gleicher Weise (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-344/04, NJW 2006, 351 Rn. 69 und 98 - IATA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht