Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4208
BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93 (https://dejure.org/1995,4208)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1995 - X ZR 81/93 (https://dejure.org/1995,4208)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - X ZR 81/93 (https://dejure.org/1995,4208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache - Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft - Versprechen hinsichtlich der Ausstattung eines Werkes mit bestimmter Eigenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungspflicht des Fachunternehmens bei Anlagenbaukomponenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 789
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
    Zusicherung im Sinne dieser Vorschrift ist vielmehr das von dem Auftragnehmer abgegebene und vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten (BGHZ 96, 111, 114; Staudinger/Peters, BGB, 12. Aufl. § 633 BGB Rdn. 19; BGB-RGRK/Glanzmann, 12. Aufl. § 633 BGB Rdn. 11).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
    Soweit nicht besondere Umstände dagegen sprechen, kann der Auftraggeber daher von ihrem Vorhandensein ausgehen (vgl. dazu auch Sen. Urt. v. 12.01.1993 - X ZR 87/91, MDR 1993, 845 = NJW 1993, 1191), so daß insoweit - wie auch sonst - ein objektiver, durch den Gegenstand des Vertrags bestimmter Maßstab zugrunde zu legen ist.
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 300/79

    Auslegung einer Wettbewerbsklausel - Rückzahlung eines Wettbewerbs-Abstandgeldes

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
    Soweit das Berufungsgericht einen dementsprechenden Sachverhalt verneint hat, erschöpft die seiner Wertung zugrundeliegende Vertragsauslegung weder den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang, noch trägt sie dem Gebot der allseits interessegerechten Auslegung hinreichend Rechnung, das zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln zählt (vgl. dazu BGHZ 21, 319, 328; BGH, Urt. v. 03.12.1980 - VIII ZR 300/79, NJW 1981, 1549, 1550; Sen. Urt. v. 17.09.1991 - X ZR 109/89).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
    Diese ist als dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt (BGHZ 65, 107, 110) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] zu überprüfen.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, oder ob seine Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, indem er etwa unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen hat (st. Rspr., vgl. u.a. Sen. Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, MDR 1992, 804 = NJW 1992, 1967).
  • BGH, 17.09.1991 - X ZR 109/89

    Revision gegen die Verurteilung zu Schadenersatz wegen Deckungskaufs wegen

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
    Soweit das Berufungsgericht einen dementsprechenden Sachverhalt verneint hat, erschöpft die seiner Wertung zugrundeliegende Vertragsauslegung weder den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang, noch trägt sie dem Gebot der allseits interessegerechten Auslegung hinreichend Rechnung, das zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln zählt (vgl. dazu BGHZ 21, 319, 328; BGH, Urt. v. 03.12.1980 - VIII ZR 300/79, NJW 1981, 1549, 1550; Sen. Urt. v. 17.09.1991 - X ZR 109/89).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
    Soweit das Berufungsgericht einen dementsprechenden Sachverhalt verneint hat, erschöpft die seiner Wertung zugrundeliegende Vertragsauslegung weder den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang, noch trägt sie dem Gebot der allseits interessegerechten Auslegung hinreichend Rechnung, das zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln zählt (vgl. dazu BGHZ 21, 319, 328; BGH, Urt. v. 03.12.1980 - VIII ZR 300/79, NJW 1981, 1549, 1550; Sen. Urt. v. 17.09.1991 - X ZR 109/89).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Dieser kommt nicht in Betracht, wenn das Werk deshalb nicht rechtzeitig hergestellt werden kann, weil der Besteller eine für die Vollendung der Arbeiten notwendige Mitwirkungshandlung nicht erbringt (vgl. dazu Sen.Urt. v. 23.1.1996 - X ZR 105/93, MDR 1996, 567 = NJW 1996, 1745; s.a. Urt. v. 2.11.1995 - X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 989).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12

    Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch

    Eine entsprechende Nebenpflicht findet ihre Grundlage insbesondere in dem größeren Fachwissen, auf das der Besteller beim Abschluss eines Werkvertrags in der Regel setzt und dessen Einsatz zu seinen Gunsten er nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben erwarten darf (vgl. Senat, Urteil vom 02.05.2013 - 15 U 69/12; BGH, Urteil vom 02.11.1995 - X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 789, 791).

    Ein spezialisiertes Fachunternehmen treffen daher grundsätzlich auch gegenüber einem fachkundigen Besteller Aufklärungspflichten (vgl. etwa Senat, Urteil vom 02.05.2013 - 15 U 69/12; BGH, Urteil vom 02.11.1995 - X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 789, 791; Urteil vom 18.01.2001 - VII ZR 457/98, NJW-RR 2001, 520).

    Soweit nicht besondere Umstände dagegen sprechen, kann der Auftraggeber daher von ihrem Vorhandensein ausgehen, so dass insoweit - wie auch sonst - ein objektiver, durch den Gegenstand des Vertrags bestimmter Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.11.1995 - X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 789, 791).

  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    Soweit nicht besondere Umstände dagegen sprechen, kann der Kunde daher bei einer KfZ-Werkstatt - insbesondere einer Vertragswerkstatt wie hier - von ihrem Vorhandensein auch ausgehen ( BGH, MDR 1993, Seite 845 = NJW 1993, Seite 1191; BGH, NJW-RR 1996, Seiten 789 ff. ), so dass insoweit - wie auch sonst - ein objektiver, durch den Gegenstand des Vertrags bestimmter Maßstab zugrunde zu legen ist.

    Vor diesem Hintergrund konnte die Klägerin als Kundin bei der Beklagten somit auch entsprechende Sachkenntnisse voraussetzen und daher auch annehmen, von dieser auf bereits fällige oder unmittelbar bevorstehende Auswechselungen von Fahrzeugteilen hingewiesen zu werden ( BGH, NJW-RR 1996, Seiten 789 ff. ).

  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Zu einem Hinweis kann je nach den Umständen des Einzelfalls, etwa in Anbetracht eines ungenügenden Wissensstandes des Bestellers (vgl. Sen.Urt. v. 02.11.1995 - X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 789; Urt. v. 25.11.1986 - X ZR 38/95, NJW-RR 1987, 664, 665) und/oder aus Gründen einer Verkehrssicherungspflicht, durchaus Anlaß bestehen, so daß auch ein solcher Hinweis vom Unternehmer aufgrund des Werkvertrages geschuldet sein kann.
  • OLG Rostock, 15.09.2020 - 4 U 16/20

    Unabhängigkeit der Unternehmer-Prüfpflicht von tatsächlichen Kenntnissen

    Soweit nicht besondere Umstände dagegen sprechen, kann der Auftraggeber daher von ihrem Vorhandensein ausgehen, so dass insoweit - wie auch sonst - ein objektiver, durch den Gegenstand des Vertrags bestimmter Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.11.1995, Az.: X ZR 81/93, - zitiert nach juris -, Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits auf Schadensersatz wegen

    Der Bauunternehmer schuldet nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BauR 95, 230, 231; NJW-RR 96, 340; NJW-RR 96, 789, 790) ein dauerhaft mangelfreies, zweckgerechtes Werk.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 27/13

    Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!

    Es fehlt hier zudem jedenfalls an dem für die Annahme eines Beratungsvertrages notwendigen Beratungsbedarf der Kläger (vgl. BGH, Urteil vom 02.11.1995, X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 789; OLG Bamberg, Urteil vom 16.04.2007, 4 U 198/05, BauR 2008, 1460, dort Rn 66).
  • OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07

    Fehlerhafter Einbau einer Heizungsanlage

    Die Hinweispflicht des Unternehmers findet ihre Grundlage in dem größeren Fachwissen, auf das der Besteller beim Abschluss eines Werkvertrags in der Regel setzt und dessen Einsatz zu seinen Gunsten er nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben erwarten darf (vgl. BGH NJW-RR 1996, 789).
  • OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05

    "Kissenartige" Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?

    (1) Nach dem eigenen Vorbringen der Klägerseite fehlt es bereits an dem notwendigen Beratungsbedarf (vgl. BGH NJW-RR 1996, 789).
  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 36/10

    Einbau einer Autogasanlage und die Hinweispflichten der Kfz-Werkstatt

    Soweit nicht besondere Umstände dagegen sprechen, kann ein Kunde daher bei einer Kfz-Werkstatt von dem Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch ausgehen (BGH, MDR 1993, Seite 845 = NJW 1993, Seite 1191; BGH, NJW-RR 1996, Seiten 789 ff.; AG Brandenburg an der Havel, NJW 2007, Seiten 3072 ff.), so dass insoweit - wie auch sonst - ein objektiver, durch den Gegenstand des Vertrags bestimmter Maßstab im vorliegenden Fall zugrunde zu legen ist.

    Vor diesem Hintergrund konnte der Kläger als Kunde bei der Beklagten somit hier auch entsprechende umfangreiche Sachkenntnisse hinsichtlich der Umrüstung seines Pkws auf Autogas voraussetzen und daher auch annehmen, von der Beklagtenfirma auf Bedenken hingewiesen zu werden hinsichtlich der tatsächlichen technischen Möglichkeiten sein Fahrzeug auf Autogas umzurüsten (BGH, NJW-RR 1996, Seiten 789 ff.; OLG Koblenz, VRS Band 119, Nr. 2, Seiten 4 ff. = SVR 2011, Seiten 142 f.; AG Brandenburg an der Havel, NJW 2007, Seiten 3072 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 07.06.2022 - 9 U 163/20

    Wechselseitige Ansprüche nach der Instandsetzung einer Abwasserleitung;

  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 361/10

    Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 21 U 89/11

    Verlegung von Naturstein: Auftragnehmer muss umfassend beraten!

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 2/95

    Mängel eines Spezialaufbaus für Pferdetransport zu Hobbyzwecken

  • OLG Nürnberg, 17.06.2011 - 2 U 1369/10

    Fertighausvertrag: Hinweis- und Prüfungspflichten bei geplanter Hangbebauung

  • OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 22 U 143/07

    Haftung des mit Schadstoffuntersuchungen beauftragten Ingenieurs bei nicht

  • OLG Hamm, 17.11.2004 - 3 U 277/03
  • OLG Köln, 17.12.2004 - 20 U 67/04

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers bezgl. der Eignung des

  • OLG Hamm, 16.01.2020 - 24 U 22/18

    Kein konkreter Volumenstrom vereinbart: Keine Haftung des TA-Planers!

  • LG Stuttgart, 10.12.2021 - 23 O 56/21

    Haftung einer Rohrreinigungsfirma für einen durch Rohrreinigungsarbeiten

  • OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16

    Haftung des Fachplaners: Berücksichtigung des Lastfalls Temperatur in statischen

  • LG Mainz, 07.04.2022 - 9 O 191/18

    WEG-Verwalter ist richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige!

  • OLG München, 22.04.2009 - 7 U 4268/08

    Werklieferungsvertrag: Schadensersatz wegen mangelhafter Teile aus Kunststoff für

  • OLG Zweibrücken, 13.10.1997 - 7 U 26/97

    Ist der Unternehmer verpflichtet, auf Risiken neuartiger Werkstoffe oder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht