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   BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94   

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BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94 (https://dejure.org/1997,2162)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1997 - X ZR 85/94 (https://dejure.org/1997,2162)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1997 - X ZR 85/94 (https://dejure.org/1997,2162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Zugänglichkeit eines Geschmacksmusters - Streitgenössischer Nebenintervenient in einem Patentnichtigkeitsverfahren - Nichtigerklärung eines Patents an einer "Schere"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schere

    §§ 3 Abs. 1, 21, 22 PatG 1981

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 3 Abs. 1; ZPO §§ 68, 69
    "Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 382
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    EPA 1993, 295 = GRUR 1993, 689 - Mikrochip), oder wenn diese, was vorliegend nicht in Betracht kommt, erläutert wurde (vgl. Senat, Beschl. v. 05.03.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 [BGH 05.03.1996 - X ZB 13/92] - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
  • BGH, 29.10.1968 - X ZR 84/67

    Streitpatent über einen Pfennigabsatz - Beweis der offenkundigen Vorbenutzung -

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Ist die in dem Gegenstand verkörperte technische Lehre durch bloßen Augenschein nicht zu erkennen, liegt Zugänglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 PatG wie schon nach früherem Recht nur vor, wenn die nicht zu fern liegende Möglichkeit bestand, daß andere Fachkundige eine die technische Lehre enthüllende nähere Untersuchung des Gegenstands vornehmen (Senat, Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, 508, 520 - Pfennigabsatz 02; vgl. Senat, Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, BGH GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung; EPA G 1/92 ABl.
  • BGH, 04.03.1971 - X ZR 7/68

    Aufnahme eines weiteren Merkmals in das Streitpatent - Patentfähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Daß die Entsiegelung nicht veröffentlicht wird, steht der öffentlichen Zugänglichkeit nicht entgegen (vgl. für einen vergleichbaren Fall - Eintragung im Patentregister des italienischen Patentamts - Senat, Urt. v. 04.03.1971 - X ZR 7/68, GRUR 1971, 304 - Tragplatte).
  • BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83

    "Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Ist die in dem Gegenstand verkörperte technische Lehre durch bloßen Augenschein nicht zu erkennen, liegt Zugänglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 PatG wie schon nach früherem Recht nur vor, wenn die nicht zu fern liegende Möglichkeit bestand, daß andere Fachkundige eine die technische Lehre enthüllende nähere Untersuchung des Gegenstands vornehmen (Senat, Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, 508, 520 - Pfennigabsatz 02; vgl. Senat, Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, BGH GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung; EPA G 1/92 ABl.
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Soweit der Senat für das insoweit vergleichbare Gebrauchsmusterlöschungsverfahren noch eine abweichende Auffassung vertreten hat (Beschl. v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 91 - Ladegerät), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Zwar liegt es in der Natur der Sache, daß der Nebenintervenient im Fall der Nichtigerklärung des Patents nicht nochmals gegen dieses im Wege der Nichtigkeitsklage vorgehen kann; dies ist jedoch eine Folge der (Tatbestands-)Wirkung des nichtigerklärenden Urteils gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Pietzcker GRUR 1965, 298) und nicht eine solche der Rechtskraftwirkung der Entscheidung zwischen den Parteien; eine derartige Wirkung gegenüber jedermann reicht für die Begründung streitgenössischer Nebenintervention nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 92, 275, 277 [BGH 10.10.1984 - IVb ZB 23/84] ; vgl. hierzu schon Pietzcker GRUR 1965, 298), der sich der Senat auch für das Patentnichtigkeitsverfahren anschließt, nicht aus.
  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 153/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Aus besonderen Umständen können sich jedoch erhebliche Einschränkungen ergeben; das gilt etwa dann, wenn der Gegenstand lediglich aus einem gewissen Abstand besichtigt werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 139/95 - Leiterplattennutzen, zur Veröffentlichung bestimmt; EPA T 952/91 ABl. EPA 1995, 755 - Vorbenutzung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.01.1956 - I ZR 153/55, GRUR 1956, 208 - Spitzenhandschuh).
  • BGH, 01.12.1964 - Ia ZR 212/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Zwar liegt es in der Natur der Sache, daß der Nebenintervenient im Fall der Nichtigerklärung des Patents nicht nochmals gegen dieses im Wege der Nichtigkeitsklage vorgehen kann; dies ist jedoch eine Folge der (Tatbestands-)Wirkung des nichtigerklärenden Urteils gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Pietzcker GRUR 1965, 298) und nicht eine solche der Rechtskraftwirkung der Entscheidung zwischen den Parteien; eine derartige Wirkung gegenüber jedermann reicht für die Begründung streitgenössischer Nebenintervention nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 92, 275, 277 [BGH 10.10.1984 - IVb ZB 23/84] ; vgl. hierzu schon Pietzcker GRUR 1965, 298), der sich der Senat auch für das Patentnichtigkeitsverfahren anschließt, nicht aus.
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
    Aus besonderen Umständen können sich jedoch erhebliche Einschränkungen ergeben; das gilt etwa dann, wenn der Gegenstand lediglich aus einem gewissen Abstand besichtigt werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 139/95 - Leiterplattennutzen, zur Veröffentlichung bestimmt; EPA T 952/91 ABl. EPA 1995, 755 - Vorbenutzung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.01.1956 - I ZR 153/55, GRUR 1956, 208 - Spitzenhandschuh).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    b) Wer dem Patentnichtigkeitsverfahren auf Seiten des Klägers beitritt, gilt als Streitgenosse des Klägers (Abweichung vom Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere).

    An der im Urteil vom 30. September 1997 (X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.

  • BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (GRUR 2008, 80 - Sammelhefter II) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (GRUR 1998, 382, 387 - Schere) in Bezug auf eine streitgenössische Nebenintervention auf Klägerseite ausgeführt (vgl. zur einfachen Nebenintervention bereits BGH.

    Denn die für und gegen jedermann geltende Gestaltungswirkung der möglichen Vernichtung des Patents trifft den Nebenintervenienten insoweit unmittelbar und in gleichem Maße wie die unterstützte Hauptpartei selbst (vgl. auch Bork a. a. O., § 69 Rdn. 3, Fußn. 17: Wieser ZZP 112, 439, 446 hinsichtlich der Nichtigkeitsklage nach § 249 AktG) und ist insbesondere nicht bloß Ausdruck einer (Tatbestands-)Wirkung gegenüber der Allgemeinheit oder Mitbewerbern, die mangels weitergehender Rechtskraftwirkung auch nicht gehindert sind, ihre Rechte - z. B. im Falle der Klageabweisung im unterstützten Hauptprozess - selbst durch eine erneute Klage zu realisieren (vgl. BGH GRUR 1998, 382, 387 - Schere).

  • BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und

    Der Beitritt der Streithelferin der Klägerin (als einfache Nebenintervenientin, Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382 - Schere) ist noch in der Berufungsinstanz statthaft und auch im übrigen zulässig, da die Streithelferin auf Grund ihrer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent durch die Beklagte in dem Verfahren 4 O 729/00 vor dem Landgericht Düsseldorf ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin hat (§ 66 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 PatG; vgl. BGHZ 4, 5, 9 - Schreibhefte I; BGH, Zwischenurt. v. 14.11.1961 - I ZR 146/59, BlPMZ 1962, 81, 82 - Brieftaubenreisekabine 01, wonach - auch für den Beitritt auf Klägerseite - eine Rechtsbeziehung zu einer der Parteien des Nichtigkeitsverfahrens genügt, die durch die im Verfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann; Benkard, PatG 9. Aufl. § 81 Rdn. 8; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 137; Schulte PatG 7. Aufl. 2004, § 81 Rdn. 23).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 121 Abs. 1 PatG i.V.m. § 97 ZPO und hinsichtlich der Streithelferin aus § 101 Abs. 1 ZPO (vgl. Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382 - Schere).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 182/04

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Sammelhefter

    An der im Urteil vom 30. September 1997 (X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.
  • BPatG, 29.10.2008 - 1 Ni 32/07
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Streithelfer auf Seiten des Nichtigkeitsklägers streitgenössischer Nebenintervenient im Sinne des § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. §§ 66, 69, 61 ZPO (BGH Urt. v. 16. Oktober 2007 -X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 -Sammelhefter II, anders BGH Urt. v. 30. September 1997 -X ZR 85/94, GRUR 1998, 382 -Schere; zur Zulässigkeit der Nebenintervention vgl. BGH Beschl. v. 17. Januar 2006 -X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 = GRUR 2006, 438 -Carvedilol I).
  • BPatG, 08.07.2014 - 3 Ni 17/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Die Bewertung des Prioritätsdokuments NIK6a und auch des Druckexemplars NIK6b als vorveröffentlichter Stand der Technik steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH GRUR 98, 382 - Schere) und mit der Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamts (vgl. z. B. T 0834/09 Public availability/HYDRO-QUEBEC; vgl. auch Schulte a. a. O. § 3 Rn. 43, 45; Busse a. a. 0. § 3 Rn. 29, 41).
  • BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Insbesondere sind weder Gründe ersichtlich noch von der Beklagten geltend gemacht, welche gegen ein berechtigtes Interesse zum Beitritt der Nebenintervenientin und Mitbewerberin auf Seiten der Klägerin als einfache Nebenintervenientin gemäß § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 66 Abs. 1 ZPO (vgl BGH GRUR 2006, 438 - Carvedilol; GRUR 1998, 382 - Schere) sprechen, da diese von dem Beklagten wegen angeblicher Verletzung des Streitpatents abgemahnt worden ist.
  • BPatG, 08.02.2011 - 3 Ni 8/09
    Ein rechtliches Interesse am Beitritt auf der Seite der Klägerin (§ 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 66 Abs. 1 ZPO) liegt vor, weil die Nebenintervenientin durch die Beklagte in einem Verletzungsstreit aus dem verfahrensgegenständlichen Schutzrecht angegriffen worden ist (vgl. BGH GRUR 2006, 438 -Carvedilol; GRUR 1998, 382 -Schere).
  • BPatG, 13.03.2002 - 5 W (pat) 451/00
    Hinsichtlich der Nebenintervenientinnen beruht die Kostenentscheidung darauf, daß eine streitgenössische Nebenintervention im Sinne der §§ 69, 101 Abs. 1, 100 ZPO nicht vorliegt, weil ihnen gegenüber nur die Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO, nicht aber auch die Rechtskraftwirkung des § 325 Abs. 1 ZPO eintritt (BGH GRUR 1998, 382, 387).
  • BPatG, 26.06.2008 - 23 W (pat) 54/07
    zum vorveröffentlichten Stand der Technik gehören (vgl. BGH GRUR 1998, 382, 1. Leitsatz - "Schere").
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