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   BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96   

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https://dejure.org/1998,1645
BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96 (https://dejure.org/1998,1645)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1998 - X ZR 92/96 (https://dejure.org/1998,1645)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - X ZR 92/96 (https://dejure.org/1998,1645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensermittlung - Geschätzter Verkehrswert eines Grundstücks - Tatsächliche Verwertungsmöglichkeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsinteresse; Vermögensschaden, - durch falsches Gutachten; Gutachten, - über Verkehrswert eines haftenden Grundstückes

  • Judicialis

    ZPO § 256

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256
    Bestimmung des Werts von Grundpfandrechten bei Schadensfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 256
    Berechnung des Schadens einer kreditgewährenden Bank wegen unrichtigen Gutachtens zu Grundstückswerten nach tatsächlich zu erwartendem Erlös

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 430
  • ZIP 1998, 2146
  • MDR 1999, 806
  • VersR 1999, 1029
  • WM 1998, 2520
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses ist immer dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urt. v. 07.02.1986 - V ZR 201/84, NJW 1986, 2507 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94

    Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    Unentschieden kann schließlich auch bleiben, ob die Feststellungsklage nicht bereits deshalb zulässigerweise erhoben worden ist, weil die Klägerin jedenfalls die Wahrscheinlichkeit eines auf die behauptete Verletzungshandlung von J. R. zurückzuführenden Schadenseintritts dargetan hat (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 14.12.1995 - IX ZR 242/94, NJW 1996, 1062, 1063).
  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88

    Umfang von Ersatzansprüchen gegen den Erben; Ausgleich eines Fehlbetrages

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    Zur Feststellung eines Vermögensschadens, den ein vorwerfbares Tun oder Unterlassen eines Dritten verursacht hat, ist die infolge des haftungsbegründenden Fehlverhaltens eingetretene Vermögenslage des Betroffenen mit derjenigen zu vergleichen, in der sich dessen Vermögen bei fehlerlosem Verhalten des Dritten befunden hätte (st. Rspr., vgl. BGHZ 111, 138 m.w.N.; BGHZ 99, 182, 196).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Sachvortrag schlüssig, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen; die Angabe von Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    Das mit der Klage erstrebte Ziel wäre mithin durch eine Klage auf Leistung nicht erreichbar (vgl. zum Ausschluß der Feststellungsklage bei Möglichkeit einer Leistungsklage z.B. BGH, Urt. v. 09.06.1983 - III ZR 74/82, NJW 1984, 1118, 1119 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt (BGHZ 98, 212, 218 m.w.N.), daß es dazu, inwieweit ein Rechnungsposten das Vermögen erhöht oder mindert, einer wertenden Erfassung des jeweiligen Vermögensgegenstandes bedarf.
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81

    Eintritt eines Vermögensschadens in der Form der Vermögensgefährdung bei

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    Zu Recht verweist die Revision auf das allerdings zur Frage eines Vermögensschadens beim Betrug ergangene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 1981 (2 StR 209/81, NStZ 1981, 351), in welchem erkannt worden ist, Sicherheiten böten nur dann einen vollständigen Ausgleich, wenn sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten eine Verwertung erlaubten, die zur Deckung des vollen Kreditbetrages ausreiche.
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
    Zur Feststellung eines Vermögensschadens, den ein vorwerfbares Tun oder Unterlassen eines Dritten verursacht hat, ist die infolge des haftungsbegründenden Fehlverhaltens eingetretene Vermögenslage des Betroffenen mit derjenigen zu vergleichen, in der sich dessen Vermögen bei fehlerlosem Verhalten des Dritten befunden hätte (st. Rspr., vgl. BGHZ 111, 138 m.w.N.; BGHZ 99, 182, 196).
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1998  X ZR 92/96, NJW 1999, 430, 432; vom 22. März 1995  XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, 2033; vom 10. Oktober 1991  IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 437 jeweils mwN).
  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 1919/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Stau heraus unter Überfahren der

    Wenn ein Schaden als Folge eines haftungsbegründenden Verhaltens dargelegt ist, ist das Rechtsschutzinteresse für eine Schadensersatzklage ohne weiteres gegeben (BGH NJW 1999, 430 = VersR 1999, 1029 ).

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses ist immer dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 1986, 2507 m. w. N.; 1999, 430 = VersR 1999, 1029 ; Senat, Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [[...]]).

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3249/10

    Schmerzensgeld: Bemessung bei einer dem Alter des Geschädigten nicht

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses ist immer dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 1986, 2507 m.w.N.; 1999, 430 = VersR 1999, 1029).
  • OLG Dresden, 31.05.2016 - 14 U 247/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage gegen den ein

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses liegt vor, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st. Rspr., vgl. BGH Urteil vom 12.7.2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn 15 - Besonderer Mechanismus; Urteil vom 27.10.1998 X ZR 92/96, NJW 1999, 430, 432; jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01

    Haftung des Gerüstbauers; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Eine solche Gefährdung liegt in der Regel schon darin, dass - wie hier - die Beklagte das Recht des Klägers ernsthaft bestreitet (BGH NJW 1999, 430/432).
  • LG München II, 16.04.2015 - 3 O 4327/12

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall an einer Bushaltestelle zwischen

    Wenn ein Schaden als Folge eines haftungsbegründenden Verhaltens dargelegt ist, ist das Rechtsschutzinteresse für eine Schadensersatzklage ohne weiteres gegeben (BGH, NJW 1999, 430).
  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00

    Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

    Ein Feststellungsinteresse ist begründet, wenn - wie hier - die Beklagten ihre Verpflichtung zum Schadensersatz ernstlich bestreiten (zu dieser Voraussetzung: BGH - Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 92/96 - NJW 1999, 430 f.) und nach dem Vortrag eine Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines solchen Schadens besteht (dazu BGH - Urteil vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99 - NJW 2001, 167 f.).
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