Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
FluggastrechteVO Art. 5, 8, 12
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
FluggastrechteVO Art. 5, 8, 12
Wetterbedingte Annullierung eines Fluges - reise-recht-wiki.de
BGH verurteilt Fluggesellschaften (hier: Ryanair) bei Annullierungen des Fluges wegen Wetterverhältnissen (hier: Nebel) zur Information über die Annullierung und zur Umbuchung auf einen frühestmöglichen (Ersatz-) Flug nach den europäischen Fluggastrechten der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schadensersatz wegen Annullierung eines Flugs - Prognoseermessen der Fluggesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung der Kosten für den Ersatzflug bei großer Verspätung oder Annullierung des ursprünglichen Fluges; Ausgleichszahlungen durch europäische Fluggesellschaften bei Zurückgehen einer Annullierung auf außergewöhnliche unvermeidbare Umstände; Abwägung zwischen den Interessen der Fluggäste und der Sicherheit des Fluges i.R.d. Entscheidung zur Annullierung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Ausgleichszahlungen für annullierten Flug
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung
- IWW (Kurzinformation)
Ansprüche bei wetterbedingter Flugannullierung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wetterbedingter Flugausfall
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Ansprüche des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGH zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Keine pauschalen Ansprüche bei Flug-Annullierung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung
- focus.de (Pressemeldung, 25.03.2010)
Kein Schadenersatz bei Flugannullierung
- lto.de (Kurzinformation)
Luftverkehrsunternehmen hat bei erheblichen Störungen im Flugplan nach vernünftigem Ermessen zu entscheiden, ob eine Annulierung erfolgen soll
Verfahrensgang
- AG Simmern, 25.09.2008 - 3 C 83/08
- OLG Koblenz, 16.07.2009 - 2 U 1312/08
- BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2010, 1641
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10
Verfahrensrecht - Voraussetzungen für den Gerichtsstand der Niederlassung
Dass die Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ihre Leistungen in Deutschland bewirbt und dass der annullierte Flug von Deutschland aus erfolgen sollte, genügt dagegen nicht, um eine engere Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 2009 - Xa ZR 19/08, BGHZ 182, 24 Rn. 33 ff.; Urteil vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09, RRa 2010, 221 Rn. 24 …und Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 19). - AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09
Luftbeförderung; Fluggastrechte; Annullierung; außergewöhnliche Umstände; Wetter; …
Kann ein Flug nicht durchgeführt werden, weil das für den Transport vorgesehene Flugzeug den Flughafen wegen ungünstiger Witterung nicht anfliegen kann, begründet dies einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1641/1642; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1232).Ob eine Annullierung nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung trotz der außergewöhnlichen unvermeidbaren Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO zu vermeiden, kann hier offenbleiben (ebenfalls offengelassen BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642).
Sie handelte im Rahmen des ihr zustehenden "vernünftigen Ermessens" (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642), als sie versuchte die Annullierung durch den geplanten Positionierungsflug abzuwenden, für den sie auch ein Zeitfenster (sog. "Slot") für 15.20 Uhr hatte reservieren lassen.
- OLG Koblenz, 25.11.2009 - 2 U 754/09
Abgrenzung von Annullierung und Verspätung eines Fluges
Nach Artikel 7 Abs. 1 b) i.V.m. Artikel 5 der EG Verordnung Nr. 261/2004 vom 11.02.2004, Abl. L 46 vom 17.02.2004 stehen dem Fluggast Ausgleichsansprüche bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km von je 400,--EUR zu, es sei denn die Beklagte kann als ausführendes Luftfahrtunternehmen gemäß Art. 5 Abs. 3 EG Verordnung nachweisen, dass die Annullierung des Rückflugs auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16.07.2009 - 2 U 1312/08, nicht rechtskräftig, BGH X a ZR 96/09).
- AG Köln, 18.05.2011 - 132 C 314/10
Vulkanasche, Flugausfall, Schadenersatz
Die Beklagte hatte am Abend des 20.04.2010 nach "vernünftigem Ermessen" zu entscheiden, ob sie dem Interesse der Fluggäste an einer Durchführung des geplanten Fluges oder an einer möglichst frühzeitigen Bekanntgabe einer notwendigen Annullierung den Vorzug gibt (vgl. hierzu auch BGH, BeckRS 2010, 18093). - LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11
