Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,303
BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04 (https://dejure.org/2005,303)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2005 - X ZR 10/04 (https://dejure.org/2005,303)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - X ZR 10/04 (https://dejure.org/2005,303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Klausel zum Ausschluss einer Erstattung bei Verlust des gelisteten Fahrscheins unzulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beförderungsbedingungen eines Busreiseunternehmens ; Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen; Folgen einer deutlichen Einschränkung der wesentlichen sich aus der Natur des Vertrages ergebenden ...

  • reise-recht-wiki.de

    Keine Erstattung bei verlorenem Busticket

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2 Bg, Cl

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Unwirksamkeit von AGB bei Einschränkung von Kardinalpflichten (

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des Ersatzes und der Erstattung in Verlust geratener Fahrscheine

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Unwirksame AGB eines Busreiseunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in den AGB eines Busreiseunternehmens

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in den AGB eines Busreiseunternehmens

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fahrausweis verloren?

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unwirksamer Ausschluss von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in den AGB eines Busreiseunternehmens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrausweis verloren?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlorene Fahrausweise sind vom Reiseunternehmer zu ersetzen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klausel eines Busunternehmers

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in den AGB eines Busreiseunternehmens

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zwei AGB-Klauseln eines Busreiseunternehmens unwirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.2.2005)

    Rechte von Busreisenden gestärkt

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Unwirksamkeit von AGB bei Einschränkung von Kardinalpflichten (

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1774
  • MDR 2005, 1038 (Ls.)
  • NZV 2005, 411 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige (so BGHZ 114, 238, 242 zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG) oder zumindest gleichwertige (so Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rdn. 80, 90) Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist.

    Vielmehr müßte der Kunde dann - in entsprechender Anwendung des Grundsatzes der Haftung nach Beherrschbarkeit des Risikos bzw. nach Gefahrenbereichen (BGHZ 114, 238, 243) - das in seiner Verantwortungssphäre gelegene Verlustrisiko selbst tragen.

  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
    Die Anwendung dieses Maßstabs setzt eine Ermittlung und Abwägung der wechselseitigen Interessen voraus (BGHZ 78, 305, 309; 103, 316, 327; MünchKomm/Basedow, BGB, 4. Aufl., § 307 Rdn. 31; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 71).
  • BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

    Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
    Da § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein Verbot der Aushöhlung zentraler Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) enthält, sind als wesentliche Vertragspflichten jedenfalls die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten eines Vertrags anzusehen (BGHZ 149, 89, 96 f. zur gleichlautenden früheren Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
    Da indessen eine Rückführung der Klauseln auf einen zulässigen Inhalt wegen des Verbots geltungserhaltender Reduktion von AGB-Klauseln nicht zulässig ist (BGHZ 124, 254, 262), sind die Klauseln insgesamt unwirksam.
  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 262/79

    Ausschluß des Eigentumsvorbehalts in Einkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
    Die Anwendung dieses Maßstabs setzt eine Ermittlung und Abwägung der wechselseitigen Interessen voraus (BGHZ 78, 305, 309; 103, 316, 327; MünchKomm/Basedow, BGB, 4. Aufl., § 307 Rdn. 31; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 71).
  • OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2005, 1774 [1775] m. w. N.).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Eine unangemessene Benachteiligung liegt dann vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1984 - IX ZR 144/83, BGHZ 90, 280, 284; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91, NJW 1993, 1133, 1134; Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 405/96, NJW 1997, 3022, 3023; Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; Urteil vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57 Rn. 18).
  • LG Tübingen, 26.01.2018 - 4 O 187/17

    Negativzinsen für Sparkonten nicht zulässig (AGB-Kontrolle)

    Wegen des Verbots geltungserhaltender Reduktion (BGH NJW 2005, 1774; BGH WM 2010, 1861) scheidet die Rückführung der Klausel auf einen zulässigen Inhalt aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht