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BFH, 25.05.2000 - XI B 10/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bestreiten der Steuerpflicht - Bezeichnung des Streitgegenstandes - Sachurteilsvoraussetzungen - Verfahrensfehler
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 218 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 65 Abs. 1
Streitgegenstand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78
Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …
Auszug aus BFH, 25.05.2000 - XI B 10/99
Der Streitgegenstand ist nur dann in diesem Sinn bezeichnet, wenn der Kläger substantiiert darlegt, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig sei und ihn in seinen Rechten verletze (Großer Senat des Bundesfinanzhofs --BFH--, Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99). - BFH, 13.06.1996 - III R 93/95
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen …
Auszug aus BFH, 25.05.2000 - XI B 10/99
Wie weit ein Klagebegehren zu substantiieren ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von dem Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes sowie der Steuer- und Klageart (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483).
- BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines …
Der Kläger müsse substantiiert darlegen, worin die ihn treffende Rechtsverletzung liege, inwiefern also der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig sei (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 XI B 10/99, BFH/NV 2000, 1362). - BFH, 06.12.2002 - VIII B 219/02
Gegenstand des Klagebegehrens; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Abweichendes kann hingegen gelten, wenn mit der Klage entgegen ihrem Wortlaut erkennbar keine Aufhebung, sondern eine nicht näher bezeichnete Abänderung des Steuerbescheids begehrt wird (BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BFHE 186, 309, BStBl II 1998, 628; BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 XI B 10/99, BFH/NV 2000, 1362). - FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16
Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und …
Alleine aus solchen Angaben ließe sich der Gegenstand des Klagebegehrens nicht zuverlässig ermitteln (anders hingegen etwa BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 XI B 10/99, NV, für einen Aufhebungsantrag, wenn der Kläger die Steuerfestsetzung bereits dem Grunde nach für unzulässig hält, z. B. wegen Bestreitens der subjektiven Steuerpflicht oder Vorliegen eines angeblich nichtigen Steuerbescheids). - FG München, 22.07.2003 - 9 K 5036/01
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens
Abweichendes kann hingegen gelten, wenn mit der Klage entgegen ihrem Wortlaut erkennbar keine Aufhebung, sondern eine nicht näher bezeichnete Abänderung des Steuerbescheids begehrt wird (BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628; BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 XI B 10/99, BFH/NV 2000, 1362 ).