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   BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01   

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https://dejure.org/2002,7166
BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01 (https://dejure.org/2002,7166)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2002 - XI B 100/01 (https://dejure.org/2002,7166)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - XI B 100/01 (https://dejure.org/2002,7166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Gewinnermittlung - Betriebsvermögensvergleich - Unternehmensberater - GmbH - Schadensersatz - Uneingeschränkter Sachwalter - KG - GmbH & Co. - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Außenprüfung - Finanzamt - Änderungsbescheid - ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § ... 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 108 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 35; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO n.F. § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 10d Abs. 3; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsverlegung; Verwertung von Zeugenaussagen aus anderen Gerichtsverfahren; gewerbliche Tätigkeit eines Anlagevermittlers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.03.2001 - I R 80/99

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil; absolute Revisionsgründe

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    Dem Urteil ist zu entnehmen, dass das FG --ebenso wie das OLG-- zu der Überzeugung gelangte, die Vermittlungstätigkeit des Klägers gegenüber der Z-Unternehmensgruppe sei dessen gewerblichem Bereich zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 80/99, BFH/NV 2001, 1277).
  • BFH, 08.02.1990 - IV R 208/85

    Steuerliche Behandlung der Vermittlung von Vermögensanlagen gegen Provision als

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    Eine solche Unterscheidung ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 8. Februar 1990 IV R 208/85 (BFH/NV 1991, 436).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 72/90

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Rechtsfolgen eines

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    Die Aussage des Zeugen ist --wie sich auch aus der Niederschrift der letzten mündlichen Verhandlung ergibt-- im Wege des Urkundenbeweises in den Prozess eingeführt worden, da die Vernehmung des --verstorbenen-- Zeugen durch das FG nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Gräber/Koch, a.a.O., § 81 Rz. 11, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 108/88

    Bewirtungskosten als Werbungskosten ohne Bezug zu Einkünften aus selbständiger

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    Eine solche Unterscheidung ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 8. Februar 1990 IV R 208/85 (BFH/NV 1991, 436).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    b) Die Rüge, dem Urteil sei nicht zu entnehmen, welche Aussage der Zeuge zum Sachverhalt Z-Unternehmensgruppe gemacht habe, hätte der Kläger im Rahmen eines Antrags auf Berichtigung des Tatbestandes nach § 108 Abs. 1 FGO vorbringen müssen (BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125); sie begründet nicht den Verfahrensfehler mangelnder Begründung des Urteils (§ 119 Nr. 6 FGO).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, d.h., der Termin muss zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 1994 XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46).
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    Die Notwendigkeit eines persönlichen Erscheinens der vertretenen Partei ist damit nicht substantiiert dargelegt (vgl. Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 227 Rz. 7; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).
  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
    Der Kläger hat im Übrigen in der Beschwerdeschrift auch nicht dargetan, was er zur Widerlegung der Aussage im Einzelnen vorgetragen hätte, wenn er persönlich an der Verhandlung teilgenommen hätte und warum er nicht, wie in der mündlichen Verhandlung beantragt, einen Schriftsatz hierzu nachgereicht hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2001 XI R 60/00, BFH/NV 2001, 1504).
  • BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02

    Gegenvorstellung

    Der Senat verwarf die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 26. März 2001 13 K 4714/98 mit Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01 als unbegründet.

    Der Senat hat hierzu in dem Beschluss XI B 100/01 ausgeführt, dass der Kläger bzw. sein Prozessvertreter auf die Einbringung der Aussage des Zeugen H in das Verfahren vorbereitet sein mussten, nachdem das FG die Akten über den betreffenden Zivilrechtsstreit des Klägers zum Verfahren beigezogen hatte und das Oberlandesgericht (OLG) sich in der für die Schadensersatzforderung maßgeblichen Entscheidung seinerseits auf die Aussage des Zeugen gestützt hatte.

    Mit Schreiben vom 28. März 2002 beantragt der Kläger, die Sachverhaltsdarstellung im Senatsbeschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01 gemäß § 108 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu berichtigen und auf der Grundlage des berichtigten Tatbestandes eine geänderte und dem Antrag des Klägers entsprechende Entscheidung zu treffen.

    a) Gegen den Beschluss XI B 100/01 ist kein Rechtsmittel gegeben.

  • BFH, 11.09.2008 - XI S 8/08

    Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde -

    Denn das Attest war zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits mehr als acht Monate alt, so dass die nach der Rechtsprechung geltende Zwei-Wochen-Frist weit überschritten war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01, BFH/NV 2002, 909, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2003 - III B 169/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils

    Gibt es --wie im Streitfall zum gewerblichen Grundstückshandel-- bereits zahlreiche BFH-Entscheidungen, ist unter Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung zu begründen, weshalb weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01, BFH/NV 2002, 909, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2005 - III S 2/05

    PKH für NZB

    b) Mängel im Tatbestand eines FG-Urteils i.S. von § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO sind grundsätzlich nicht geeignet, einen Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01, BFH/NV 2002, 909, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 1/05

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen zum gewerblichen

    Gibt es --wie im Streitfall zum gewerblichen Grundstückshandel-- bereits zahlreiche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), ist unter Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung zu begründen, weshalb weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01, BFH/NV 2002, 909, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2008 - XI S 10/08

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe

    Denn das Attest war zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits mehr als acht Monate alt, so dass die nach der Rechtsprechung geltende Zwei-Wochen-Frist weit überschritten war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01, BFH/NV 2002, 909, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2008 - XI S 9/08

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe

    Denn das Attest war zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits mehr als acht Monate alt, so dass die nach der Rechtsprechung geltende Zwei-Wochen-Frist weit überschritten war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01, BFH/NV 2002, 909, m.w.N.).
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