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   BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07   

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https://dejure.org/2007,13208
BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07 (https://dejure.org/2007,13208)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2007 - XI B 11/07 (https://dejure.org/2007,13208)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - XI B 11/07 (https://dejure.org/2007,13208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 34 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Honorar eines Rechtsanwalts nur ausnahmsweise tarifbegünstigte Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 57/05

    Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine

    Auszug aus BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07
    Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind nur dann den außerordentlichen Einkünften i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zuzuordnen, wenn der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Veranlagungszeitraum erhalten hat oder wenn eine sich über mehrere Jahre erstreckende Sondertätigkeit, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausreichend abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört, in einem einzigen Veranlagungszeitraum entlohnt wird (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 57/05, BStBl II 2007, 180, m.w.N.).

    Daneben sind außerordentliche Einkünfte auch für den Fall bejaht worden, dass der Steuerpflichtige für eine mehrjährige Tätigkeit eine Nachzahlung in einem Betrag aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung erhalten hat (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 180).

    Denn die Begünstigung wird unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift für mehrere Fallgruppen anerkannt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 180).

    b) Eine "nachträgliche" Divergenz des angefochtenen Urteils von dem BFH-Urteil in BStBl II 2007, 180 ist nicht gegeben.

    In dem vom BFH in BStBl II 2007, 180 entschiedenen Fall ging es um die Nachzahlung einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

  • BFH, 17.02.1993 - I R 119/91

    Abgrenzung der außerordentlichen Einkünfte von solchen die einem ermäßigten

    Auszug aus BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07
    a) Die von den Klägern gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des BFH vom 17. Februar 1993 I R 119/91 (BFH/NV 1993, 593) liegt nicht vor.

    Dieser Rechtssatz steht nicht im Widerspruch zu den tragenden Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 593.

  • BFH, 21.03.2007 - XI B 163/06

    NZB: Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07
    Hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Rechtsfrage bereits entschieden, ist zusätzlich auszuführen, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH für erforderlich gehalten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2007 XI B 163/06, BFH/NV 2007, 1333).
  • BFH, 25.02.2004 - I B 130/03

    Darlegung der grds. Bedeutung; Auslegung eines FG-Urt.

    Auszug aus BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07
    Angesichts dessen greift die Vermutung, dass das FG alle im Urteilstatbestand wiedergegebenen Feststellungen bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969).
  • FG Sachsen, 22.06.2011 - 2 K 1510/05

    Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts in einem wegen Enteignungen in der NS-Zeit

    Diese Einkünfte unterscheiden sich nicht zusätzlich noch durch andere Merkmale von den übrigen Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 2007, BFH/NV 2007, 1890 ).

    Da es sich auch nicht um die Nachzahlung für eine mehrjährige Vergütung in einem Betrag aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung handelt, findet § 34 EStG keine Anwendung (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 2007, a.a.O. und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 2006, BStBl II 2007, 180 ).

  • BFH, 21.12.2007 - VIII B 39/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an den zur Bejahung einer

    Auch dieser Zulassungsgrund setzt daher eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125; vom 30. Juli 2007 XI B 11/07, BFH/NV 2007, 1890, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2007 - XI B 134/06

    Vorliegen einer Mitunternehmerschaft - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass das FG diesen Vortrag bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat, auch wenn hierzu eine besondere Würdigung in den Entscheidungsgründen fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2007 XI B 11/07, BFH/NV 2007, 1890, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.09.2009 - 5 K 201/08

    Rechtsanwaltshonorar als tarifbegünstigte Vergütung

    Aus diesem Grunde sei die Entscheidung des BFH vom 30.07.2007 (XI B 11/07, BFH/NV 2007, 1890f) im Fall der Kläger nicht einschlägig, weil in jenem Fall keine Anhaltspunkte dafür vorhanden gewesen waren, dass der Rechtsanwalt gehindert gewesen wäre, Vorschusszahlungen von seinen Mandanten zu erlangen.
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