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   BFH, 16.06.2000 - XI B 119/99   

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https://dejure.org/2000,9224
BFH, 16.06.2000 - XI B 119/99 (https://dejure.org/2000,9224)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2000 - XI B 119/99 (https://dejure.org/2000,9224)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - XI B 119/99 (https://dejure.org/2000,9224)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 23.02.2011 - VIII B 63/10

    Außenprüfung wegen hoher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239; vom 19. Mai 1995 III B 60/92, BFH/NV 1996, 74; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239; vom 19. Mai 1995 III B 60/92, BFH/NV 1996, 74; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 17.02.2006 - V B 103/05

    USt: Abgrenzung selbstständige - nicht selbstständige Tätigkeit

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 15.09.2005 - V B 126/04

    Divergenz; Inhalt des Sitzungsprotokolls

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der EuGH oder der BFH (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 04.08.2006 - V B 163/04

    Bezeichnung des Inhaltsadressaten und Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Darlegung

    Eine derartige Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239).
  • BFH, 07.09.2006 - V B 106/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, verspätet vorgelegte Vollmacht

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 28.10.2005 - V B 99/04

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239; vom 19. Mai 1995 III B 60/92, BFH/NV 1996, 74; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 167/04

    NZB: USt, Einbringungsvorgänge

    Außerdem erfordert eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder der EuGH (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239).
  • BFH, 04.12.2006 - VI B 87/06

    NZB: Unterlassung von Angaben in der ESt-Erklärung, grobes Verschulden

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239; vom 19. Mai 1995 III B 60/92, BFH/NV 1996, 74; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • FG Münster, 30.08.1999 - 4 K 6668/93

    Eigenprovisionen eines freien Versicherungsmaklers

    Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BFH: XI B 119/99).
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