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   BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10   

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BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10 (https://dejure.org/2011,14007)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2011 - XI B 120/10 (https://dejure.org/2011,14007)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - XI B 120/10 (https://dejure.org/2011,14007)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer ...

  • openjur.de

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten; Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten; Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 3 Abs 1, UStG § 22 Abs 1 S 1, UStG § 22 Abs 1 S 1
    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer ...

  • Bundesfinanzhof

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 3 Abs 1 GG, § 22 Abs 1 S 1 UStG 1999
    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer ...

  • rewis.io

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; UStG § 22 Abs. 1 S. 1
    Vereinbarkeit der Erhebung von Umsatzsteuer auf sexuelle Dienstleistungen von Prostituierten mit Art. 3 Abs. 1 GG

  • datenbank.nwb.de

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Besteuerung der Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen von Prostituierten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.07.2010 - V B 62/09

    Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet -

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Eine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit führt zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung, wenn sich eine Erhebungsregelung gegenüber einem Besteuerungstatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirkt, dass der Besteuerungsanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dieses Ergebnis dem Gesetzgeber zuzurechnen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juli 2010 V B 62/09, BFH/NV 2010, 2136, m.w.N.; BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

    Soweit die Klägerin vorbringt, dieses Verwaltungsverfahren habe faktische Abgeltungswirkung, und sie hierdurch die an diesem Verfahren teilnehmenden Prostituierten untereinander je nach Region und gegenüber anderen ungleich bessergestellt sieht, ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis und damit auf Gleichheit im Unrecht vermittelt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2136, m.w.N.).

    Eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts ist nur erforderlich, wenn über bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden wäre (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2136, m.w.N.).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen führt jedoch nicht ohne weiteres zur Gleichheitswidrigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296; vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653; BVerfG-Urteil vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).

    Die Festsetzung der Steuer auf Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen ist nicht --wie es etwa bei der Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 der Fall war-- aus einem Zusammenspiel ermittlungsbeschränkender und fehlender ermittlungsfördernder Normen geprägt (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56, unter C.III.3.).

  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen führt jedoch nicht ohne weiteres zur Gleichheitswidrigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296; vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653; BVerfG-Urteil vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).

    bb) Dies gilt gleichermaßen, soweit die Klägerin im Zusammenhang mit dem Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung ferner die weitere Frage aufwirft, ob gerade der Umstand, dass Prostituierte trotz des BFH-Urteils aus dem Jahre 1987 (BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653) langjährig nicht und erst recht nicht im Regelverfahren besteuert worden seien, ein strukturelles Vollzugsdefizit begründe.

  • BFH, 17.06.2010 - XI B 88/09

    Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Dies ist nur der Fall, wenn die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2010 XI B 88/09, BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen führt jedoch nicht ohne weiteres zur Gleichheitswidrigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296; vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653; BVerfG-Urteil vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).
  • BFH, 12.11.2008 - V S 11/08

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X S 3/08, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R608, m.w.N.; vom 12. November 2008 V S 11/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Eine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit führt zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung, wenn sich eine Erhebungsregelung gegenüber einem Besteuerungstatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirkt, dass der Besteuerungsanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dieses Ergebnis dem Gesetzgeber zuzurechnen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juli 2010 V B 62/09, BFH/NV 2010, 2136, m.w.N.; BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).
  • BFH, 16.08.2005 - III S 23/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05, BFH/NV 2005, 2234, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - IX B 219/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus privaten

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Ein verfassungsrechtlich bedeutsames strukturelles Vollzugsdefizit ist jenseits eines solchen normativen Erhebungsdefizits nur denkbar, wenn die Besteuerung aus politischen Gründen nicht vollzogen wird oder in einer Anlaufphase erkennbare Umsetzungsprobleme nicht beseitigt werden (zum Kontenabrufverfahren vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Dezember 2007 IX B 219/07, BFHE 219, 353, BStBl II 2008, 382; vom 29. November 2005 IX R 49/04, BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178, unter II.2.d).
  • BFH, 22.04.2008 - X S 3/08

    Anforderungen an eine schlüssige Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
    Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X S 3/08, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R608, m.w.N.; vom 12. November 2008 V S 11/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04

    Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999

  • BFH, 31.01.2007 - III S 33/06

    Anhörungsrüge

  • BFH, 12.05.2016 - VII R 50/14

    Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

    Auch unterlagen die Leistungen der Prostituierten der Umsatzsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1  2. Alternative des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils maßgeblichen Fassung (UStG), weil die im umsatzsteuerlichen Sinne selbständig tätigen Prostituierten sonstige Leistungen gegen Entgelt ausgeführt haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. November 2009 V B 31/09, BFH/NV 2010, 959, und vom 16. Juni 2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740).

    Dieses Verfahren ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2006 VII B 121/06, BFHE 216, 38, BStBl II 2009, 38; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2008  1 BvR 724/07, Steuer-Eildienst 2008, 530; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1740).

  • BFH, 16.09.2021 - IV R 34/18

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

    (4) Dahinstehen kann, ob jenseits eines normativen Erhebungsdefizits ein verfassungsrechtlich bedeutsames strukturelles Vollzugsdefizit auch darin bestehen kann, dass die Besteuerung aus politischen Gründen nicht vollzogen wird (vgl. BFH-Urteil vom 29.11.2005 - IX R 49/04, BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178; BFH-Beschlüsse vom 19.12.2007 - IX B 219/07, BFHE 219, 353, BStBl II 2008, 382, und vom 16.06.2011 - XI B 120/10).
  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Es handelt sich vielmehr um Vollzugsmängel, wie sie in vergleichbarer Weise auch bei bargeldintensiven Betrieben (siehe dazu BFH-Beschluss vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; FG Baden-Württemberg Urteil vom 12.06.2018 8 K 501/17, EFG 2019, 173, nachfolgend BFH-Urteil vom 16.09.2021 IV R 34/18, DStR 2021, 2956) immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen.
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 8 K 501/17

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung gewerblicher Einkünfte - kein strukturelles

    Jenseits eines solchen normativen Erhebungsdefizits ist ein verfassungsrechtlich bedeutsames strukturelles Vollzugsdefizit nur denkbar, wenn die Besteuerung aus politischen Gründen nicht vollzogen wird oder in einer Anlaufphase erkennbare Umsetzungsprobleme nicht beseitigt werden (BFH-Entscheidungen vom 29. November 2005 IX R 49/04, BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178; vom 19. Dezember 2007 IX B 219/07, BFHE 219, 353, BStBl II 2008, 382; vom 16. Juni 2011 XI B 120/10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2011, 1740).
  • FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 1879/23

    Umsatzsteuer - Verstößt die Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von

    Eine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit führt zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung, wenn sich eine Erhebungsregelung gegenüber einem Besteuerungstatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirkt, dass der Besteuerungsanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dieses Ergebnis dem Gesetzgeber zuzurechnen ist (vgl. BFH, Urteil vom 16.09.2021 IV R 34/18, BStBl II 2022, 101; Beschlüsse vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; vom 01.07.2010 V B 62/09, BFH/NV 2010, 2136, m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

    Jenseits eines solchen normativen Erhebungsdefizits ist ein verfassungsrechtlich bedeutsames strukturelles Vollzugsdefizit nur denkbar, wenn die Besteuerung aus politischen Gründen nicht vollzogen wird oder in einer Anlaufphase erkennbare Umsetzungsprobleme nicht beseitigt werden (BFH, Beschlüsse vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; vom 19.12.2007 IX B 219/07, BStBl II 2008, 382; Urteil vom 29.11.2005 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178).

    Eine empirische Ineffizienz von Rechtsnormen - wie die Antragstellerin die Steuervollzugssituation in Bezug auf die Fun-Games darstellt - führt jedoch nicht ohne weiteres zur Gleichheitswidrigkeit (vgl. BFH, Urteile vom 22.04.2008 IX R 29/06, BStBl II 2009, 296; vom 04.06.1987 V R 9/79, BStBl II 1987, 653; Beschluss vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; BVerfG, Urteil vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).

    Soweit die Antragstellerin vorbringt, dass die Betreiber von Fun-Games aufgrund eines bestehenden geringen Entdeckungsrisikos faktisch keiner Umsatzbesteuerung unterlägen und damit ihr gegenüber ungleich bessergestellt seien, ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis und damit auf eine "Gleichheit im Unrecht" vermittelt (BFH, Beschlüsse vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; vom 01.07.2010 V B 62/09, BFH/NV 2010, 2136; vom 26.09.2007 V B 8/06, BStBl II 2008, 405; Urteil vom 24.01.2013 V R 34/11, BStBl II 2013, 460).

  • FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 2325/23

    Umsatzsteuer - Verstößt die Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von

    Eine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit führt zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung, wenn sich eine Erhebungsregelung gegenüber einem Besteuerungstatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirkt, dass der Besteuerungsanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dieses Ergebnis dem Gesetzgeber zuzurechnen ist (vgl. BFH, Urteil vom 16.09.2021 IV R 34/18, BStBl II 2022, 101; Beschlüsse vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; vom 01.07.2010 V B 62/09, BFH/NV 2010, 2136, m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

    Jenseits eines solchen normativen Erhebungsdefizits ist ein verfassungsrechtlich bedeutsames strukturelles Vollzugsdefizit nur denkbar, wenn die Besteuerung aus politischen Gründen nicht vollzogen wird oder in einer Anlaufphase erkennbare Umsetzungsprobleme nicht beseitigt werden (BFH, Beschlüsse vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; vom 19.12.2007 IX B 219/07, BStBl II 2008, 382; Urteil vom 29.11.2005 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178).

    Eine empirische Ineffizienz von Rechtsnormen - wie die Antragstellerin die Steuervollzugssituation in Bezug auf die Fun-Games darstellt - führt jedoch nicht ohne weiteres zur Gleichheitswidrigkeit (vgl. BFH, Urteile vom 22.04.2008 IX R 29/06, BStBl II 2009, 296; vom 04.06.1987 V R 9/79, BStBl II 1987, 653; Beschluss vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; BVerfG, Urteil vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).

    Soweit die Antragstellerin vorbringt, dass die Betreiber von Fun-Games aufgrund eines bestehenden geringen Entdeckungsrisikos faktisch keiner Umsatzbesteuerung unterlägen und damit ihr gegenüber ungleich bessergestellt seien, ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis und damit auf eine "Gleichheit im Unrecht" vermittelt (BFH, Beschlüsse vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; vom 01.07.2010 V B 62/09, BFH/NV 2010, 2136; vom 26.09.2007 V B 8/06, BStBl II 2008, 405; Urteil vom 24.01.2013 V R 34/11, BStBl II 2013, 460).

  • FG Hamburg, 28.04.2017 - 3 K 95/15

    Einheitswert für Grundsteuer: Gebäudekriterien bei Containern

    Allein aus den Erfahrungen der Klägerin kann das Gericht allerdings nicht auf ein gemäß Art. 3 GG gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit schließen; insbesondere nicht auf eine durch die rechtliche Gestaltung des Bewertungs- oder Besteuerungsverfahrens oder aus politischen Gründen prinzipiell verfehlte Gleichbehandlung (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.03.2004, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; BFH, Beschlüsse vom 20.09.2012 III B 63/12, BFH/NV 2013, 68; vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740; Urteil vom 12.05.2009 IX R 45/08, BFHE 225, 299, BStBl II 2009, 891).
  • FG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 2 K 2420/19

    Ermittlung eines Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer -

    Jenseits eines solchen normativen Erhebungsdefizits ist ein verfassungsrechtlich bedeutsames strukturelles Vollzugsdefizit nur denkbar, wenn die Besteuerung aus wirtschaftspolitischen oder aus anderen politischen Gründen nicht vollzogen wird oder die in der Anlaufphase erkennbaren Umsetzungsprobleme nicht gelöst werden (vgl. BFH, Urteil vom 29. November 2005 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178; BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 IX B 219/07, BStBl II 2008, 382, und vom 16. Juni 2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740).

    (d) Dahinstehen kann auch, ob und ab wann jenseits eines normativen Defizits und trotz einer effektiven rechtlichen Struktur des Besteuerungsverfahrens von einem verfassungsrechtlich bedeutsamen strukturellen Vollzugsdefizit auszugehen ist, wenn die Besteuerung aus wirtschaftspolitischen oder aus anderen politischen Gründen nicht vollzogen wird oder die in der Anlaufphase erkennbaren Umsetzungsprobleme nicht gelöst werden (vgl. BFH, Urteil vom 29. November 2005 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178; BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 IX B 219/07, BStBl II 2008, 382, und vom 16. Juni 2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740).

  • FG Köln, 15.05.2014 - 3 K 2923/11

    Abgabenordnung: Bordellbesitzer haben keinen Anspruch auf Erstattung von im

    Diese unterliegen der Umsatzsteuer, da sie gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG als Unternehmerinnen sonstige Leistungen gegen Entgelt ausführen (BFH, Beschlüsse vom 25.11.2009 V B 31/09, BFH/NV 2010, 959 und vom 16.06.2011 XI B 120/10 BFH/NV 2011, 1740).

    Die grundsätzliche Zulässigkeit des Düsseldorfer Verfahrens ist nicht strittig (BFH, Beschlüsse vom 22.12.2006 VII B 121/06, BStBl II 2009, 839, vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740 und vom 14.05.2013 X B 123-125/12, BFH/NV 2013, 1253; LG Kleve, Urteil vom 07.05.2013 190 KLs 6/12, bei juris, vgl. auch den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, BT-Drucks 16/4146, S. 40).

  • FG Hamburg, 03.06.2020 - 5 K 20/19

    Bewertung von Goldvorräten im Anlagevermögen

    Jenseits eines solchen normativen Erhebungsdefizits ist ein verfassungsrechtlich bedeutsames strukturelles Vollzugsdefizit nur denkbar, wenn die Besteuerung aus politischen Gründen nicht vollzogen wird oder in einer Anlaufphase erkennbare Umsetzungsprobleme nicht beseitigt werden (vgl. BFH Beschluss vom 16.06.2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740 m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der

  • VG Düsseldorf, 10.10.2011 - 25 K 6960/10

    Städte dürfen Sexsteuer erheben

  • VG Düsseldorf, 21.06.2013 - 25 K 8825/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer für "die gezielte Einräumung der Gelegenheit

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