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   BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03   

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https://dejure.org/2004,11336
BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03 (https://dejure.org/2004,11336)
BFH, Entscheidung vom 14.09.2004 - XI B 121/03 (https://dejure.org/2004,11336)
BFH, Entscheidung vom 14. September 2004 - XI B 121/03 (https://dejure.org/2004,11336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung der Einkünfte aus einem Restaurationsbetrieb an den Konzessionsinhaber oder andere Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Subjektive Zurechnung der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb durch Abstellen auf die tatsächlichen Verhältnisse; Anmeldung und Besitz der Gaststättenerlaubnis durch die Ehefrau; Bestimmung der Unternehmereigenschaften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83

    Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    In dem ebenfalls von den Klägern angeführten BFH-Urteil vom 24. September 1991 VIII R 349/83 (BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330) heißt es: "Für die subjektive Zurechnung der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb kommt es nicht darauf an, wer als Träger des Unternehmens im Handelsregister eingetragen ist (...).
  • BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Unbegründete Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum dies nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 18.02.2003 - XI B 101/02

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    Es fehlen jegliche Ausführungen, aus welchem Grund eine weitere Klärung der dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Rechtsfrage geboten sein sollte und weshalb eine Entscheidung des BFH aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liege, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden könne (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2003 XI B 101/02, BFH/NV 2003, 809).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 198/84

    Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerpflichtigkeit

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    a) Das anzufechtende Urteil des FG weicht nicht von der BFH-Entscheidung vom 28. Januar 1988 IV R 198/84 (BFH/NV 1988, 734) ab.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    (Mit-)Unternehmer i.S. des § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist, wer (Mit-)Unternehmerinitiative entfalten kann und (Mit)-Unternehmerrisiko trägt (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 440, BStBl II 1984, 751, 769), d.h. diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg der gewerblichen Betätigung in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (...)." Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass entscheidend auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen ist.
  • FG Niedersachsen, 21.06.2002 - 14 K 621/97

    Ertragsteuerliches Strohmannverhältnis als Scheingeschäft und

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    Nach dem von den Klägern benannten Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Juni 2002 14 K 621/97 --Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1594-- (Revision anhängig unter Az. III R 21/02) liegt ein Strohmannverhältnis (ertragsteuerlich) vor, wenn der nach außen im Geschäftsverkehr und Rechtsverkehr auftretende Steuerpflichtige nicht zugleich auch Unternehmer des Gewerbebetriebes sei.
  • BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen -

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum dies nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 152/76

    Zur Frage der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als Mitunternehmerschaft i.

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    Dieses Risiko werde regelmäßig durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 152/76, BFHE 133, 180, BStBl II 1981, 602, 604).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 21/02

    Unternehmereigenschaft bei Strohmannverhältnissen

    Auszug aus BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03
    Nach dem von den Klägern benannten Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Juni 2002 14 K 621/97 --Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1594-- (Revision anhängig unter Az. III R 21/02) liegt ein Strohmannverhältnis (ertragsteuerlich) vor, wenn der nach außen im Geschäftsverkehr und Rechtsverkehr auftretende Steuerpflichtige nicht zugleich auch Unternehmer des Gewerbebetriebes sei.
  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 29/14

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Unternehmerstellung: Strohmanngeschäfte;

    a) Für die Frage, wer von mehreren Personen, die an einer gewerblichen Tätigkeit beteiligt sind, ertragsteuerlich als Unternehmer anzusehen ist, kommt es dabei weder auf die von den Beteiligten ausdrücklich gewählte Bezeichnung ihrer Rechtsbeziehungen (BFH, Beschluss vom 2. September 1985 - IV B 51/85, BStBl. II 1986, 10), noch auf den Rechtsschein, der nach außen etwa durch die gewerbepolizeiliche Anmeldung gesetzt wird (BFH, Beschluss vom 14. September 2004 - XI B 121/03 mwN), an.
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