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   BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06   

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https://dejure.org/2007,11430
BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06 (https://dejure.org/2007,11430)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2007 - XI B 128/06 (https://dejure.org/2007,11430)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - XI B 128/06 (https://dejure.org/2007,11430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Rechtsanwalt; Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de

    1 v.H.-Regelung trotz Verschwiegenheitspflicht auch bei Rechtsanwälten und für bereits abgeschriebene Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06
    Im Übrigen hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bereits wiederholt bestätigt, weil im Einzelfall mittels der ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs einer ggf. nicht sachgerechten Bewertung der privaten Nutzung begegnet werden kann (vgl. eingehend z.B. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, bereits zu 80 v.H. abgeschrieben; BFH-Urteil vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403, Anschaffung 1990, Streitjahr 1996).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06
    Im Übrigen hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bereits wiederholt bestätigt, weil im Einzelfall mittels der ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs einer ggf. nicht sachgerechten Bewertung der privaten Nutzung begegnet werden kann (vgl. eingehend z.B. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, bereits zu 80 v.H. abgeschrieben; BFH-Urteil vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403, Anschaffung 1990, Streitjahr 1996).
  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06
    Im Grunde geht es letztlich um die Rechtsfrage, ob ein von einem Rechtsanwalt geführtes Fahrtenbuch nur dann ordnungsgemäß ist, wenn --wie höchstrichterlich bei Besuchen von Kunden oder Geschäftspartnern vorausgesetzt wird (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625)-- die Mandanten und deren Wohnort angegeben werden.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Bloße Ortsangaben im Fahrtenbuch reichen allenfalls dann aus, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt, oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen ermitteln lässt, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind (BFH-Urteile vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625;vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; BFH-Beschlüsse vom 28. November 2006 VI B 32/06, BFH/NV 2007, 439;vom 3. Januar 2007 XI B 128/06, BFH/NV 2007, 706;vom 17. April 2007 VI B 145/06; BFH/NV 2007, 1314).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die Regelung grds. zwingend; eine abweichende Schätzung ist nicht zulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 706; Schmidt/Kulosa, EStG, 30. Auflage 2011, § 6 Rz. 511).

    grds. Bewertung von Nutzungsentnahmen mit den anteiligen Kosten; BFH-Beschluss vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 706 betr.

    Hierfür stelle der Listenpreis einen geeigneten Maßstab dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Mai 1992 - VI R 146/88 , BStBl II 1992, 700; vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 708; FG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 2 K 305/09, n.v.).

  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Soweit die Klägerin die Vorlage einzelner Verträge und einer qualifizierten Zusammenstellung unter Verweis auf Datenschutzgesichtspunkte im Verlauf der Betriebsprüfung verweigert hat, kann sie sich hierauf ungeachtet der Zweifel am Bestehen eines entsprechenden Auskunftsverweigerungsrechtes nicht berufen (vgl. zur ärztlichen und anwaltlichen Schweigepflicht FG München vom 20.07.2007 - 13 K 1877/07, PFB 2008, 6 und BFH vom 03.01.2007 - XI B 128/06, BFH/NV 2007, 706).
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