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   BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98   

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https://dejure.org/1999,5775
BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98 (https://dejure.org/1999,5775)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1999 - XI B 13/98 (https://dejure.org/1999,5775)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - XI B 13/98 (https://dejure.org/1999,5775)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.05.1998 - VI B 82/98

    Divergenzrüge - Darlegungsanforderungen - Fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98
    Wird aber keine Abweichung von einer Entscheidung des BFH dargelegt, sondern lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung behauptet, so ist die Divergenzrüge nicht ordnungsgemäß erhoben (BFH-Beschluß vom 13. Mai 1998 VI B 82/98, BFH/NV 1999, 48).
  • BFH, 16.08.1996 - VIII B 103/95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulasungbeschwerde

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat --was zur ordnungsgemäßen Darlegung der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO erforderlich gewesen wäre-- keinen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils und einer divergierenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) oder des Bundesverfassungsgericht so herausgearbeitet, daß eine Abweichung erkennbar würde (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 16. August 1996 VIII B 103/95, BFH/NV 1997, 237).
  • BFH, 20.04.1998 - X B 187/97

    Einordnung der Einkünfte für eine Tätigkeit beim Verkauf des

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98
    Im Streitfall erfordert die in § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO geforderte "Bezeichnung" der Abweichung auch deshalb eingehende Ausführungen in der Beschwerdeschrift, weil sich das Urteil des Finanzgerichts gerade auf die Entscheidungen beruft, die von der Klägerin als Divergenzentscheidungen genannt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 20. April 1998 X B 187/97, BFH/NV 1998, 1490).
  • BFH, 30.08.1999 - X B 67/99

    NZB bei Erlassantrag

    Aus diesem Grunde reicht es zur Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht aus, grundsätzliche Bedeutung lediglich zu behaupten (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1998 X B 115/98, BFH/NV 1999, 943), zur Bezeichnung der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) nicht, allein die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesfinanzhof (BFH) aufgestellten Rechtssatzes durch das Finanzgericht (FG) zu rügen (s. z.B. BFH-Beschluß vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 17, m.w.N.).

    Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO schließlich ist mit der bloßen Berufung auf eine BFH-Entscheidung (vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502) nicht in der vom Gesetz (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) geforderten Weise bezeichnet (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 VIII B 6/98, BFH/NV 1999, 960, und in BFH/NV 1999, 1102).

  • BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98

    Darlegung von Zulassungsgründen

    Mit ihrer Divergenzrüge haben die Kläger --was zur ordnungsgemäßen Darlegung der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO erforderlich gewesen wäre-- keinen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils und der von ihnen angeführten Entscheidungen des BFH oder des BVerfG so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102).
  • BFH, 03.09.2001 - V B 228/00

    Konkursverwalter - Organschaft - Umsatzsteuer - Gesellschafter -

    Es muss dargetan werden, dass das angegriffene Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der bezeichneten Entscheidung nicht übereinstimmt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102, und vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890).
  • BFH, 13.03.2000 - III B 92/99

    Verbindliche Zusage; Begründungsanforderungen an eine NZB

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, einen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils sowie einen abstrakten Rechtssatz einer --mit Aktenzeichen bzw. Fundstelle bezeichneten-- divergierenden Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1999 - XI B 89/98

    Negative Einkünfte - Verlustabzug - Verfassungswidrigkeit - Darlegungserfordernis

    Mit ihrer Divergenzrüge haben die Kläger --was zur ordnungsgemäßen Darlegung der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO erforderlich gewesen wäre-- keinen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils und der von ihnen angeführten Entscheidungen des BFH oder des BVerfG so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102).
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