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   BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99   

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BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99 (https://dejure.org/2000,5565)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2000 - XI B 13/99 (https://dejure.org/2000,5565)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2000 - XI B 13/99 (https://dejure.org/2000,5565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen - Sachverhaltsaufklärung - Darlegungsanforderungen - Beweiserhebung - Beweisaufnahme

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Bloße Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit eines Urteils können dagegen nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802).

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu einem schlüssigen Sachvortrag Ausführungen zu folgenden Punkten (vgl. BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40):.

  • BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97

    Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Dazu wäre nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich gewesen, darzulegen, inwiefern das FG das rechtliche Gehör versagt hat, insbesondere zu welchen der dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen sich die Kläger nicht äußern konnten (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914) bzw. welche Ausführungen der Kläger das FG nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1997 VI R 104/93, BFH/NV 1998, 322, und vom 23. Juli 1999 XI B 170/97, BFH/NV 2000, 7).

    Dazu wäre etwa erforderlich gewesen, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt haben soll und ferner darzutun, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 26; BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 7).

  • BFH, 18.12.1996 - XI B 71/96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421; vom 18. Dezember 1996 XI B 71/96, BFH/NV 1997, 505; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1997 - VI R 104/93

    Folgen der Nichtberücksichtigung eines ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatzes

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Dazu wäre nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich gewesen, darzulegen, inwiefern das FG das rechtliche Gehör versagt hat, insbesondere zu welchen der dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen sich die Kläger nicht äußern konnten (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914) bzw. welche Ausführungen der Kläger das FG nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1997 VI R 104/93, BFH/NV 1998, 322, und vom 23. Juli 1999 XI B 170/97, BFH/NV 2000, 7).
  • BFH, 25.04.1995 - II B 7/95

    Zulassungsfreie Revision aufgrund der Versagung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Dazu wäre nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich gewesen, darzulegen, inwiefern das FG das rechtliche Gehör versagt hat, insbesondere zu welchen der dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen sich die Kläger nicht äußern konnten (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914) bzw. welche Ausführungen der Kläger das FG nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1997 VI R 104/93, BFH/NV 1998, 322, und vom 23. Juli 1999 XI B 170/97, BFH/NV 2000, 7).
  • BFH, 04.02.1999 - VIII B 6/98

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Dazu hätten sie vortragen müssen, dass das FG in den Gründen des angefochtenen Urteils einen allgemeinen Rechtssatz aufgestellt hat, der die Entscheidung trägt und der von einem --ebenfalls tragenden-- allgemeinen Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 VIII B 6/98, BFH/NV 1999, 960).
  • BFH, 29.11.1995 - XI B 69/95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421; vom 18. Dezember 1996 XI B 71/96, BFH/NV 1997, 505; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421; vom 18. Dezember 1996 XI B 71/96, BFH/NV 1997, 505; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2010 - II B 131/08

    Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines

    Zur ordnungsgemäßen Rüge dieses Verfahrensmangels müssen die vom FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigten Aktenteile genau bezeichnet und ferner dargelegt werden, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200; Lange in HHSp, § 96 FGO Rz 161, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert es, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200).
  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes

    Es fehlt bereits an dem Erfordernis, dass im Fall der Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO genaue Angaben der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten zu machen sind und anzugeben ist, welche sich hierbei ergebenden Tatumstände das FG nicht berücksichtigt hat (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200, und vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822).
  • BFH, 14.12.2011 - V B 21/11

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Fehlende Entscheidungserheblichkeit -

    aa) Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert u.a. die genaue Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten und die sich ergebenden wesentlichen Tatumstände, die das FG nicht berücksichtigt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200, sowie vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303).
  • BFH, 08.06.2010 - V B 6/10

    Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme

    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§ 96 FGO) erfordert, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200; vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, und vom 18. August 2006 IV B 101/05, BFH/NV 2007, 202).
  • BFH, 10.03.2006 - V B 81/05

    Vorsteuer - grundsätzliche Bedeutung

    b) Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert u.a. die Darlegung, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200; vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter II. 1. b).
  • BFH, 07.04.2005 - V B 39/04

    Verfahrensmangel: Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert es, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200).
  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert u.a. die genaue Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten und die sich ergebenden wesentlichen Tatumstände, die das FG nicht berücksichtigt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200; vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303).
  • BFH, 17.03.2008 - V B 112/07

    Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass dieser Auszug aus der Beschuldigtenvernehmung von Herrn K vom 24. Mai 2000 überhaupt im finanzgerichtlichen Verfahren verwertbar war, dass die Aussage von Herrn K, bei der Klägerin seien keine Unterlagen vorhanden, weil er sie "persönlich durch den Wolf gedreht habe", glaubhaft war, welche Schlussfolgerungen sich dem FG aufgrund dieser Aussage hätten aufdrängen müssen und inwiefern diese für die getroffene Entscheidung erheblich sein konnten (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200).
  • BFH, 13.10.2004 - V B 52/04

    Einfuhr-USt - Vorsteuerabzug

    Die schlüssige Rüge eines derartigen Verfahrensmangels erfordert jedoch, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200).
  • BFH, 20.05.2003 - VIII B 212/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen

  • BFH, 18.07.2001 - X B 110/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis - Divergenz - Unrichtigkeit

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