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   BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01   

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BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01 (https://dejure.org/2002,2112)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2002 - XI B 136/01 (https://dejure.org/2002,2112)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - XI B 136/01 (https://dejure.org/2002,2112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde - Bundesfinanzhof - Rechtsprechung - Beschwerdebegründung - Strukturwandel - Umwandlungssteuergesetz - Betriebsumstellung - Betriebsaufspaltung - Betriebsveräußerung - Veschleierte Sachgründung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; UmwStG § 20; ; UmwStG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) muss der Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingehen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 32, m.w.N.).

    Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst zunächst die Fälle der sog. Divergenzrevision (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und in BFH/NV 2002, 346).

    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des Finanzgerichts beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1596; in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01
    Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst zunächst die Fälle der sog. Divergenzrevision (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und in BFH/NV 2002, 346).

    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des Finanzgerichts beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1596; in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01
    a) Eine Abweichung von der BFH-Entscheidung vom 24. März 1987 I R 202/83 (BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705) ist nicht ausreichend dargelegt.
  • BFH, 01.07.1992 - I R 5/92

    Unanwendbarkeit von § 20 Abs. 1 UmwStG 1977 auf verschleierte Sachgründung

    Auszug aus BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01
    b) Ebenso ist eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 1. Juli 1992 I R 5/92 (BFHE 169, 224, BStBl II 1993, 131), nach dem eine sog. verschleierte Sachgründung nicht die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt, nicht ausreichend dargelegt.
  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

    Auszug aus BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01
    Auf diese Frage und die dazu bereits ergangene Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226) ist der Kläger nicht näher eingegangen.
  • BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01

    Recht auf Akteneinsicht

    b) Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Auffassung beruht die Entscheidung auch nicht auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung von erheblichem Gewicht, die geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu gefährden und deshalb die Zulassung der Revision erforderlich machen würde (vgl. zu diesem Zulassungsgrund BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, 1480).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 244/02

    NZB: Zulassungsgründe, gewöhnlicher Wohnsitz

    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des FG beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, 1597; vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, 1480).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Hierzu ist der schlüssige Vortrag erforderlich, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig ist, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, m.w.N.).
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