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   BFH, 02.06.2006 - XI B 143/05   

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https://dejure.org/2006,15360
BFH, 02.06.2006 - XI B 143/05 (https://dejure.org/2006,15360)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2006 - XI B 143/05 (https://dejure.org/2006,15360)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - XI B 143/05 (https://dejure.org/2006,15360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags; Anfechtung eines Beschlusses über die Ablehnung von Gerichtspersonen mit der Beschwerde; Stellen eines Antrags auf Widereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.02.2005 - VII B 311/03

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch: Kausalität der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - XI B 143/05
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2005 VII B 311/03, juris Nr: STRE200550360).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 83/94
    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - XI B 143/05
    Der Solidaritätszuschlag dient auch der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs; bereits der Solidaritätszuschlag 1991/1992 war nicht speziell zur Verwendung für Aufgaben in den neuen Bundesländern bestimmt (BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 XI R 83, 84/94, BFH/NV 1996, 712, m.w.N.).
  • FG München, 18.08.2009 - 2 K 108/08

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes für den

    Dieser Gesetzeszweck ist gerichtlich nicht überprüfbar (FG Münster, Urteil v. 27.9.05, 12 K 6263/03 E; vgl. a. BFH, Urteil v. 2.6.2006, XI B 143/05; BFH v. 28.2.1996, XI R 83, 84/94).
  • BFH, 14.03.2012 - V B 111/10

    Leistungsbeschreibung in einer zum Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung - Zum

    Die fehlerhafte Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen --wie hier § 51 FGO-- begründen nach ständiger Rechtsprechung nur dann einen Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Verfahrensgrundrecht des gesetzlichen Richters bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. November 2011 IV B 30/10, juris; vom 2. Juni 2006 XI B 143/05, BFH/NV 2006, 1886, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2008 - II B 38/08

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsvertrags und des Solidaritätszuschlags - Erlass

    Danach ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 XI R 83, 84/94, BFH/NV 1996, 712, die Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. November 1999 2 BvR 1167/96, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 797, nicht zur Entscheidung angenommen; BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 2006 XI B 143/05, BFH/NV 2006, 1886; vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692, die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde durch Beschluss des BVerfG vom 11. Februar 2008 2 BvR 1708/06, Deutsche Steuer-Zeitung 2008, 229, nicht zur Entscheidung angenommen).
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