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   BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03   

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https://dejure.org/2004,7560
BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03 (https://dejure.org/2004,7560)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2004 - XI B 144/03 (https://dejure.org/2004,7560)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - XI B 144/03 (https://dejure.org/2004,7560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Einem Katalogberuf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ähnliche Tätigkeit; Ermessensentscheidung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.07.2003 - IV B 214/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03
    Im Übrigen muss der Kläger, der geltend macht, seine ausgeübte Tätigkeit sei mit der eines beratenden Betriebswirts oder eines Ingenieurs vergleichbar, dem FG konkret vortragen, dass er sich Kenntnisse angeeignet habe, die ihrer Breite und Tiefe nach denjenigen dieser Berufsträger entsprechen (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 IV B 214/01, BFH/NV 2004, 56).

    Das FG ist zur Erhebung eines Beweises über den anderweitigen Erwerb entsprechender Kenntnisse in dem Fall, dass die Ausbildung für einen sog. Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht erfüllt ist, nur verpflichtet, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen bereits erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte, ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten aber nicht geführt werden kann, und wenn der Kläger die Wissensprüfung beantragt (dazu auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 56).

  • BFH, 18.06.1980 - I R 109/77

    Selbständige Berufstätigkeit der Ingenieure - Berufsausbildung -

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03
    Soweit das FG für die "Ähnlichkeit " i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verlangt, dass das typische Bild des sog. Katalogberufs mit allen seinen Merkmalen dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit vergleichbar ist, liegt eine Abweichung nicht vor; diese Formulierung stimmt wörtlich mit dem entsprechenden Passus in dem BFH-Urteil vom 18. Juni 1980 I R 109/77 (BFHE 132, 16, BStBl II 1981, 118) überein.
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03
    Auch dem Einwand, dass das anzufechtende Urteil von dem BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 56/00 (BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768) abweiche, kann nicht gefolgt werden.
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03
    Dieses Tatbestandsmerkmal erfasst die sog. Divergenzrevision nach altem Recht, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte --FG-- (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 03.11.2000 - XI B 1/00

    Divergenz; Einholung von Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03
    Diese Ermessensfreiheit findet ihre Grenzen dort, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde aufdrängen musste (BFH-Beschluss vom 3. November 2000 XI B 1/00, BFH/NV 2001, 593).
  • BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen -

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum diese nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440).
  • BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04

    Katalogberuf - beratender Betriebswirt

    Im Hinblick darauf, dass ein Misserfolg bei der Wissensprüfung weit reichende Folgen über den Prozessverlust hinaus haben kann, ist das Gericht nicht verpflichtet, diesen Beweis ohne entsprechenden Antrag des Klägers zu erheben (BFH-Urteil in BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27; BFH-Beschluss vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, zitiert nach juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 28.02.2005 - XI B 223/03

    Grundsätzliche Bedeutung - ingenieurähnliche Tätigkeit

    Dazu bestand aber besonderer Anlass, weil der BFH schon in einer Vielzahl von Fällen zu der Frage der ingenieurähnlichen Tätigkeit Stellung genommen hat (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989; BFH-Beschluss vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, zitiert nach juris, jeweils m.w.N.).

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, zitiert nach juris).

  • BFH, 09.01.2006 - XI B 25/05

    Verfahrensmangel - vorweggenommene Beweiswürdigung

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 01.12.2005 - XI B 21/05

    Verhältnis Steuerstrafverfahren - Besteuerungsverfahren

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 06.04.2006 - XI B 63/05

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigem Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04

    Revisionszulassungsgründe - Darlegungsanforderungen

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum diese nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr. STRE200451115).
  • BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05

    Verfahrensfehler i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 21.10.2005 - XI B 5/05

    NZB: Abgrenzung Verfahrensmangel/Sachverhaltsrüge

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum diese nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 14.12.2005 - XI B 24/05

    Verfahrensmangel; unterlassene Beweiserhebung; grundsätzliche Bedeutung

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum diese nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 25.11.2005 - XI B 1/05

    Verfahrensfehler - Vorläufigkeitsvermerk

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
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