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   BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97   

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https://dejure.org/1998,8017
BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97 (https://dejure.org/1998,8017)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1998 - XI B 144/97 (https://dejure.org/1998,8017)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1998 - XI B 144/97 (https://dejure.org/1998,8017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenaussage - Berücksichtigung - Verfahrensmangel - Leistungsaustausch - Darlehen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmängel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97
    Dem FG kann kein fehlerhaftes Verfahren vorgeworfen werden, wenn es so vorgegangen ist, wie es nach der von ihm angenommenen materiellen Rechtslage vorgehen mußte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1988 V R 150/83, BFH/NV 1989, 109; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 11.03.1988 - V R 150/83

    Zulässigkeit der Erhebung von Einwendungen gegen Umsatzsteuerfestsetzungen in

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97
    Dem FG kann kein fehlerhaftes Verfahren vorgeworfen werden, wenn es so vorgegangen ist, wie es nach der von ihm angenommenen materiellen Rechtslage vorgehen mußte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1988 V R 150/83, BFH/NV 1989, 109; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98

    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Im Übrigen ist das Vorliegen eines Verfahrensmangels, soweit die verfahrensmäßige Handhabung von einem bestimmten materiell-rechtlichen Standpunkt abhängt, nach der Auffassung zu beurteilen, die das FG zugrunde gelegt hat (BFH-Beschluss vom 26. November 1998 XI B 144/97, BFH/NV 1999, 658).
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