Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9934
BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01 (https://dejure.org/2002,9934)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2002 - XI B 168/01 (https://dejure.org/2002,9934)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - XI B 168/01 (https://dejure.org/2002,9934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Gewinnerzielungsabsicht - Nutzungszeiten - Auslandsbezug - Umsatzsteuer

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB; Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01
    Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, der den früheren Zulassungsgrund der Divergenz umfasst (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596), muss dargelegt werden (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

    Ausreichend hierfür ist z.B. das schlüssige Vorbringen, dass ein der Vorinstanz bei der Auslegung revisiblen Rechts unterlaufener Fehler von erheblichem Gewicht und geeignet sei, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen oder dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung beruhe, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass andere FG der beanstandeten Entscheidung nicht folgen werden, oder dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig sei, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern und die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden könne (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1596).

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01
    Eine überraschende Urteilsbegründung, die zur Verletzung rechtlichen Gehörs i.S. des § 96 Abs. 2 FGO führt, liegt nur dann vor, wenn der Gesichtspunkt, auf den das FG sein Urteil gestützt hat, im bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens überhaupt nicht angesprochen worden ist, so dass die Beteiligten sich dazu nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten, sich zu äußern (BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537).
  • BFH, 23.04.1998 - VII B 282/97

    Voraussetzungen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unvorhersehbare

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01
    Dabei handelt es sich um die Rüge eines materiellen Rechtsfehlers und nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421, und vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492).
  • BFH, 05.05.1994 - V R 23/93

    Umsatzsteuer; Behandlung der Vermietung körperlicher Gegenstände nach EG-Recht

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01
    Die zitierten Entscheidungen (EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, EuGHE I-1996, 4517, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 836, und BFH-Beschluss vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565) betreffen den Bereich der Umsatzsteuer.
  • BFH, 29.11.1995 - XI B 69/95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01
    Dabei handelt es sich um die Rüge eines materiellen Rechtsfehlers und nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421, und vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86

    Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01
    Das anzufechtende FG-Urteil weicht auch nicht von dem BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86 (BFH/NV 1989, 771) ab; diese Entscheidung betrifft den speziellen Fall der Gewinnerzielungsabsicht bei einem forstwirtschaftlichen Betrieb.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01
    Die zitierten Entscheidungen (EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, EuGHE I-1996, 4517, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 836, und BFH-Beschluss vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565) betreffen den Bereich der Umsatzsteuer.
  • BFH, 26.03.2003 - VI B 151/01

    NZB: teilbarer Streitgegenstand

    a) Eine Überraschungsentscheidung wurde nicht schlüssig dargelegt (vgl. zu den Anforderungen BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 167/01, BFH/NV 2002, 916, und vom 12. Juli 2002 XI B 168/01, BFH/NV 2002, 1484).
  • BFH, 26.03.2004 - XI B 24/03

    Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs; Verletzung der

    Das ist z.B. der Fall, wenn der Gesichtspunkt, auf den das FG sein Urteil gestützt hat, im bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens überhaupt nicht angesprochen worden ist, so dass die Beteiligten sich dazu nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten, sich zu äußern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 168/01, BFH/NV 2002, 1484).
  • BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02

    NZB: VuV, HK

    Überdies liegt der Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, der den früheren Zulassungsgrund der Divergenz umfasst (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 168/01, BFH/NV 2002, 1484, m.w.N.) auch nicht vor.
  • BFH, 02.12.2002 - IX B 135/02

    NZB: Darlegungsanforderungen an Zulassungsgründe

    Dabei handelt es sich um die Rüge eines materiellen Rechtsfehlers und nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 168/01, BFH/NV 2002, 1484, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2002 - IX B 125/02

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1

    Dieser Zulassungsgrund umfasst den früheren Zulassungsgrund der Divergenz (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 168/01, BFH/NV 2002, 1484, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht