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   BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94   

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https://dejure.org/1997,34930
BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94 (https://dejure.org/1997,34930)
BFH, Entscheidung vom 08.04.1997 - XI B 181/94 (https://dejure.org/1997,34930)
BFH, Entscheidung vom 08. April 1997 - XI B 181/94 (https://dejure.org/1997,34930)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.09.1987 - II B 86/87

    Zulassung einer Revision bei Beruhen eines geltend gemachten Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94
    Hat aber das FG sein Urteil auf mehrere Gründe gestützt, so muß hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegen, um die Revisionszulassung aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde aussprechen zu können (vgl. BFH-Beschluß vom 2. September 1987 II B 86/87, BFH/NV 1988, 785).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94
    Damit weiche das FG u. a. vom Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. November 1989 GrS 1/88 (BStBl II 1990, 160, 164) ab, in dem entschieden sei, daß es bei der Frage nach der Üblichkeit bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis darauf ankomme, daß dieses "inhaltlich (sachlich)" dem entsprechen müsse, was auch bei Arbeitsverträgen unter fremden Dritten üblich sei.
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89

    Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94
    Vielmehr ist aus den Ausführungen des FG zur betrieblichen Veranlassung des Aufwands zu erkennen, daß es entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842) geprüft hat, ob der Arbeitsvertrag zwischen den Klägern und Frau S ernstlich gewollt und vereinbarungsgemäß durchgeführt worden ist.
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94
    Das FG hat seine Untersuchungspflicht deshalb nicht verletzt, weil es lediglich als Folge seiner (möglicherweise falschen) materiellen Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltsaufklärung unterlassen hat (vgl. BFH- Urteil vom 1. Juli 1987 I R 284--286/83, BFH/NV 1988, 12).
  • BFH, 27.04.1995 - VIII B 122/94

    Anforderungen an die Begründung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94
    Auf eine insoweit falsche Rechtsanwendung durch das FG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde aber nicht gestützt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 27. April 1995 VIII B 112/94, BFH/NV 1995, 1075, m. w. N.).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94
    Damit verkenne das FG die vom BFH aufgestellten Rechtssätze zum Begriff der Veranlassung und weiche u. a. vom BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2--3/88 (BStBl II 1990, 817, 823) ab, nach dem eine betriebliche Veranlassung immer dann gegeben sei, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhingen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt seien.
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    b) Der Senat lässt dahingestellt, ob die Beschwerde die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen schlüssigen Darlegungen bei entsprechenden Verfahrensrügen (Verstöße gegen die Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO, den klaren Inhalt der Akten und das Gesamtergebnis des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456), im Übrigen enthält.
  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Damit kann er indes nicht durchdringen, und zwar ungeachtet dessen, ob er insofern lediglich die materielle Richtigkeit des Urteils beanstandet, womit kein Revisionszulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht wird (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782, und vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512), oder ob Mängel des Verfahrens der Verwaltungsbehörde, die zu einer in das gerichtliche Verfahren hineinwirkenden Verkürzung des Rechtsschutzes führen und denen das Gericht nicht abhilft, grundsätzlich nicht mit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Erfolg gerügt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Literatur).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Mit der Rüge der Fehlerhaftigkeit der rechtlichen Würdigung durch das Gericht wird kein Revisionszulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO, insbesondere kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, geltend gemacht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782, und vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00

    Verfahrensmängel, Verstoß gegen Inhalt der Akten, mangelnde Sachaufklärung

    Soweit die Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (wegen Verstoßes gegen den klaren Akteninhalt) geltend gemacht wird, müssen nicht nur die vom Finanzgericht (FG) übergangenen Akten, Aktenteile oder Schriftsätze genau bezeichnet werden, sondern es muss außerdem dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht der Kläger aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen; ferner muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 25.09.2001 - IX B 144/00

    Beschwerde - Zulässigkeit - Darlegung - Beiladung - Aktenbeiziehung -

    Soweit der Kläger Verstöße des FG gegen die Amtsermittlungs- und Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) rügt sowie geltend macht, das FG habe seiner Entscheidung auch unter Außerachtlassung des klaren Inhalts der Akten nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt (Verstoß gegen § 96 FGO), ist --unabhängig von näheren Ausführungen dazu (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794)-- die Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Mängel, ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG, mag dieser Rechtsstandpunkt sachlich richtig oder falsch sein (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Anm. 34; Schwarz/Dürr, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1997, § 115 Rz. 78), nicht schlüssig dargetan.
  • BFH, 16.11.2001 - IX B 14/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Beschwerdeschrift - Darlegungserfordernisse -

    Für die Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten) sowie des § 76 Abs. 1 FGO (Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht) fehlen die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen Angaben bzw. schlüssigen Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456), insbesondere --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zur Erheblichkeit der gerügten Verfahrensmängel.
  • BFH, 29.09.1998 - III B 74/98

    Verfahrensfehler; unzutreffende Schätzung

    Ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist, ist für die Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde unerheblich (BFH-Beschluß vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782).
  • BFH, 07.07.1998 - I B 102/97

    Mangelnde Sachaufklärung ( - Klarer Inhalt von Akten - Betriebliche Veranlassung

    Anderenfalls kann die Entscheidung nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem zu einer Alternativbegründung gerügten Verfahrensmangel beruhen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 20. Februar 1997 VI B 153/96, BFH/NV 1997, 515).
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