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   BFH, 27.09.2005 - XI B 184/04   

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https://dejure.org/2005,12111
BFH, 27.09.2005 - XI B 184/04 (https://dejure.org/2005,12111)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2005 - XI B 184/04 (https://dejure.org/2005,12111)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2005 - XI B 184/04 (https://dejure.org/2005,12111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und des Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.2001 - VI B 115/01

    Beschwerde - Wohnsitz - Wohnsitz im Ausland - Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BFH, 27.09.2005 - XI B 184/04
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, dass ein Beweisangebot (Zeugenvernehmung) übergangen worden ist, muss dargelegt werden, wann der Kläger im Verfahren vor dem FG eine Zeugenvernehmung zu welchen Tatsachen beantragt hat und warum er, obwohl er sachkundig vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht auf eine solche Vernehmung bestanden bzw. es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung den Verfahrensverstoß zu rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. November 2001 VI B 115/01, juris Nr: STRE200151215).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 27.09.2005 - XI B 184/04
    Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 27.09.2005 - XI B 184/04
    Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 19.06.2006 - I B 4/06

    Keine Zulassung der Revision wegen unrichtiger Sachverhaltswürdigung durch FG

    Liegen zu der maßgeblichen Rechtsfrage bereits Entscheidungen des BFH vor, so muss insbesondere ausgeführt werden, inwieweit hierdurch die Rechtslage nicht hinreichend geklärt ist oder unter welchen vom BFH noch nicht berücksichtigten Gesichtspunkten die bisherige Rechtsprechung einer erneuten Überprüfung bedarf (BFH-Beschlüsse vom 27. September 2005 XI B 184/04, BFH/NV 2006, 745; vom 5. Dezember 2005 X B 59/05, BFH/NV 2006, 597).
  • BFH, 26.06.2006 - VIII B 212/05

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens eines Beweisantrags;

    a) Darüber hinaus muss auch dargelegt werden, warum die Klägerin, obwohl sie sachkundig vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht auf eine solche Vernehmung bestanden bzw. es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung den Verfahrensverstoß zu rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. September 2005 XI B 184/04, BFH/NV 2006, 745).
  • BFH, 08.08.2007 - IV B 138/06

    Abgrenzung Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, dass ein Beweisangebot (Zeugenvernehmung) übergangen worden ist, muss dargelegt werden, wann der Kläger im Verfahren vor dem FG eine Zeugenvernehmung zu welchen Tatsachen beantragt hat und warum er, obwohl er sachkundig vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht auf einer solchen Vernehmung bestanden bzw. es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung den Verfahrensverstoß zu rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. September 2005 XI B 184/04, BFH/NV 2006, 745).
  • BFH, 06.04.2006 - XI S 21/05

    Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

    Mit Beschluss vom 27. September 2005 XI B 184/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Klägers) als unzulässig verworfen.
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