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   BFH, 14.07.2004 - XI B 187/03   

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https://dejure.org/2004,11886
BFH, 14.07.2004 - XI B 187/03 (https://dejure.org/2004,11886)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2004 - XI B 187/03 (https://dejure.org/2004,11886)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - XI B 187/03 (https://dejure.org/2004,11886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 17 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4
    KiSt-Abzug: Minderung durch künftige Erstattung

  • datenbank.nwb.de

    KiSt-Abzug bei Austritt aus der Kirche während des VZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.1996 - X R 73/94

    Ohne Rechtsgrund gezahlte Kirchensteuer nicht als Sonderausgaben abziehbar

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 187/03
    Aufwendungen in diesem Sinn sind nur solche Ausgaben, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 X R 73/74, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646, m.w.N.).

    Der Begriff "Aufwendungen" im Eingangssatz des § 10 Abs. 1 EStG erfasst aus gesetzessystematischen Gründen auch dessen Nr. 4. Dementsprechend hat der BFH z.B. in BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646 ausgesprochen, dass "gezahlte" Kirchensteuer keine Aufwendung i.S. des § 10 Abs. 1 EStG ist, wenn sie mangels Kirchenmitgliedschaft ohne Rechtsgrund gezahlt wurde.

  • BFH, 27.09.1963 - VI 123/62 U

    Zulässigkeit der Absetzung der Kirchensteuer als Sonderausgabe

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 187/03
    Die Revision ist auch nicht deswegen zuzulassen, weil --wie die Kläger vortragen-- die Rechtsprechung des BFH uneinheitlich sei und das Urteil des Finanzgerichts dem Urteil des BFH vom 27. September 1963 VI R 123/62 U (BFHE 77, 592, BStBl II 1963, 536) widerspreche.
  • BFH, 05.05.2004 - XI B 27/04

    Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 187/03
    Der erkennende Senat hat ferner entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel daran bestehen, dass eine Kirchensteuererstattung, soweit sie im Jahr der Erstattung nicht mit gezahlten Kirchensteuern verrechnet werden kann, steuerliche Wirkung für das Jahr der Kirchensteuerzahlung (BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 XI B 27/04) hat.
  • BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01

    Erstattung von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233 a AO

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - XI B 187/03
    Diesem Begriffsverständnis hat sich auch der erkennende Senat angeschlossen (BFH-Urteil vom 24. April 2002 XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569).
  • FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 149/07

    Einkommensteuer: Rücktrag von aufgrund nachträglichen Erlasses erstatteter

    Der Begriff "Aufwendungen" im Eingangssatz des § 10 Abs. 1 EStG erfasst aus gesetzessystematischen Gründen auch die Kirchensteuer (BFH-Beschluss vom 14. Juli 2004 - XI B 187/03 - BFH/NV 2004, 1642).

    Die Erstattung von Kirchensteuer kann auf dem Grunde nach - ganzjährig oder zeitanteilig - nicht bestehender Kirchensteuerpflicht wegen mangelnder Kirchenangehörigkeit (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 - X R 73/94 - BStBl II 1996, 646; BFH-Beschluss vom 14. Juli 2004 - XI B 187/03 - BFH/NV 2004, 1642) oder auf einer Herabsetzung von Einkommensteuer als Kirchensteuerbemessungsgrundlage beruhen (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 - XI R 68/03 - BFH/NV 2005, 1304).

  • FG Köln, 19.12.2008 - 4 K 1870/07

    Kürzung eines Sonderausgabenabzugs bei Erstattungsüberhang; "Verbrauch" der

    Die Erstattung von Kirchensteuer kann - wie hier - auf dem Grunde nach ganzjährig oder zeitanteilig nicht bestehender Kirchensteuerpflicht wegen mangelnder Kirchenangehörigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 - X R 73/94 - BStBl II 1996, 646; BFH-Beschluss vom 14. Juli 2004 - XI B 187/03 - BFH/NV 2004, 1642) oder auf einer Herabsetzung von Einkommensteuer als Kirchensteuerbemessungsgrundlage beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 - XI R 68/03 - BFH/NV 2005, 1304).
  • FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 610/07

    Möglichkeit einer Kürzung von als Sonderausgaben berücksichtigter Kirchensteuern

    Dabei kommt es auf den Rechtsgrund der Erstattung nicht an (vgl. BFH-Urteile vom 26.06.1996 X R 73/94, BStBl. II 1996, 646 und vom 14.07.2004 XI B 187/03, BFH/NV 2004, 1642).
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