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   BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03   

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https://dejure.org/2005,6041
BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03 (https://dejure.org/2005,6041)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2005 - XI B 224/03 (https://dejure.org/2005,6041)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - XI B 224/03 (https://dejure.org/2005,6041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Hinweispflicht; Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen § 76 Abs. 2 FGO; kein Vertrauenstatbestand bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungen und Feststellungen; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO verlangt gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO einen substantiierten Vortrag der Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 13.05.2004 - IV R 47/02

    Bewirtungskosten; Fortbildungskosten

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Auch soweit sich der Kläger auf die Handhabung des FA in den Jahren 1996 und 1997 beruft, kann seine Beschwerde keinen Erfolg haben; nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung muss das FA in jedem Veranlagungszeitraum die einschlägigen Besteuerungsgrundlagen erneut prüfen, rechtlich würdigen und eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, selbst wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 2004 IV R 47/02, BFH/NV 2004, 1402).
  • BFH, 28.01.2004 - VII B 82/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; Rüge der Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger sachkundig vertreten oder selbst sachkundig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 27. Oktober 2004 X B 87/04, juris Nr.: STRE200451353).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Es ist geklärt, dass unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungen und Feststellungen regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand begründen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529; BFH-Beschlüsse vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551; vom 14. Oktober 2004 III B 54/04, juris Nr.: STRE200451424).
  • BFH, 14.10.2004 - III B 54/04

    Unterzeichnung des InvZ-Antrags einer GmbH vom Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Es ist geklärt, dass unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungen und Feststellungen regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand begründen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529; BFH-Beschlüsse vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551; vom 14. Oktober 2004 III B 54/04, juris Nr.: STRE200451424).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO verlangt gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO einen substantiierten Vortrag der Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Es ist geklärt, dass unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungen und Feststellungen regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand begründen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529; BFH-Beschlüsse vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551; vom 14. Oktober 2004 III B 54/04, juris Nr.: STRE200451424).
  • BFH, 27.10.2004 - X B 87/04

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03
    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger sachkundig vertreten oder selbst sachkundig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 27. Oktober 2004 X B 87/04, juris Nr.: STRE200451353).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Bescheid vermag insoweit einen Vertrauenstatbestand grundsätzlich nicht zu schaffen, weil es sich insoweit lediglich um eine vorläufige Beurteilung der Finanzverwaltung handelt, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529; BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 III R 32/04, BFH/NV 2006, 371, m.w.N.; vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483; vom 14. Oktober 2004 III B 54/04, juris; vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 28.02.2008 - IV 94/06

    Unangemessene Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG - Voraussetzungen für

    Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung muss das Finanzamt in jedem Veranlagungszeitraum die einschlägigen Besteuerungsgrundlagen erneut prüfen, rechtlich würdigen und eine als falsch erkannte Rechtauffassung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgeben, selbst wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 04.05.2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05

    EigZulG § 5, § 7, § 11 Abs. 4, § 11 Abs. 5

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876) kann der Steuerpflichtige ersichtlich vor einer endgültigen Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berechtigt auf den Bestand der bewilligten Eigenheimzulage vertrauen; die Korrekturmöglichkeit nach § 11 Abs. 4 EigZulG stellt ihn vielmehr mit denjenigen gleich, deren Erklärungen im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anerkannt wurden und die deshalb ebenfalls regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand geltend machen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2007 - 11 K 549/04

    Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen

    Diese Frage ist schon deshalb zu verneinen, weil das FA wegen des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung die einschlägigen Besteuerungsgrundlagen in jedem Veranlagungszeitraum erneut zu prüfen, rechtlich zu würdigen und eine als falsch erkannte Rechsauffassung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzugeben hat, selbst wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 13. Mai 2004 IV R 47/02, BFH/NV 2004, 1402; BFHBeschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung

    Sowohl eine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wie auch vorläufige Steuerfestsetzungen begründen keinen Vertrauensschutz, da sie der Finanzbehörde die Möglichkeit eröffnen, die Steuerfestsetzung zu ändern (Urteil des BFH vom 12.03.1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067; Beschluss des BFH vom 04.05.2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 211/06

    Rechtliches Gehör; Ladung des Kl. zum Termin

    cc) Liegen --wie hier-- die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener richterlicher Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger --wie hier-- sachkundig vertreten war (vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 14 K 3294/04

    Kindergeld; Einkünftegrenze; Rechtsreferendarin; Doppelte Haushaltsführung;

    Denn auf Grund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung ist die Sach- und Rechtslage für jedes Jahr durch die Behörde gesondert zu prüfen, selbst wenn der Steuerpflichtige bzw. vorliegend der Kindergeldberechtigte auf die frühere Behandlung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05

    Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze

    Solche unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungen und Feststellungen begründen ebenfalls regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2019 - 3 S 1890/18

    (Umfang eines Vorbehalts der Nachprüfung in einem Bescheid zur Festsetzung des

    Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Bescheid vermag deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des BFH einen Vertrauenstatbestand grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. u.a. BFH, Urt. v. 29.4.2008 - VIII R 75/05 - BFHE 221, 136; Beschl. v. 5.5.2005 - XI B 224/04 - BFH/NV 2005, 1483; Beschl. v. 13.6.2002 - III B 22/02 - BFH/NV 2002, 1421).
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte

    Einheitlich geht die Rechtsprechung auch davon aus, dass es keinen Unterschied macht, ob von der Änderungsbefugnis des § 164 Abs. 2 AO wegen formeller Mängel, Rechtsgründen oder aus materiell-rechtlichen Gründen Gebrauch gemacht wird (BFH-Urteil vom 21. März 2002 III R 30/99, BStBl II 2002, 547; BFH-Beschluss vom 04.05.2005, XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483; vom 25.01.2008, IX B 186/07, juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07

    Richter-Befangenheit - rechtliches Gehör - Rügeverlust - kein Vertrauensschutz

  • BFH, 23.10.2006 - III B 142/05

    Internatskosten grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung

  • FG Thüringen, 20.09.2006 - III 496/03

    Umqualifizierung von Einkünften einer GmbH & Co KG in Einkünfte aus gewerblicher

  • FG Nürnberg, 06.12.2007 - IV 200/06

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Abschluss eines Mietvertrages unter

  • FG München, 28.06.2006 - 10 K 4343/04

    Außergewöhnliche Belastung; Bestattungskosten; Darlehenszinsen

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