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   BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03   

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https://dejure.org/2005,14221
BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03 (https://dejure.org/2005,14221)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XI B 237/03 (https://dejure.org/2005,14221)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XI B 237/03 (https://dejure.org/2005,14221)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03
    Nicht jede vorübergehende Abwesenheit, selbst wenn sie länger dauert, hebt die Eigenschaft als "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften auf (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 131/86, BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392).
  • BFH, 18.02.1986 - VIII R 257/83

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Mängeln bei der Bekanntgabe und

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03
    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1986 VIII R 257/83, BFH/NV 1986, 711).
  • BFH, 12.01.2004 - VII B 122/03

    Recht auf Gehör: Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) macht mit der Rüge der nicht ordnungsgemäßen Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) zwar in zulässiger Weise den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-) geltend (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 2004 VII B 122/03, BFH/NV 2004, 654).
  • BVerwG, 03.03.2023 - 2 WDB 12.22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Einstellung eines gerichtlichen

    Nicht jede vorübergehende Abwesenheit, selbst wenn sie länger dauert, hebt die Eigenschaft als "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften auf (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858 ; BFH, Beschluss vom 10. August 2005 - XI B 237/03 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BFH, 30.05.2007 - X B 153/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Verletzt ein Beteiligter die ihm obliegende Mitwirkungspflicht, so führt dies regelmäßig zu einer Einschränkung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 237/03, BFH/NV 2005, 1605).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06

    Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem

    Im Übrigen wäre eine dann durch Einwurf in einen Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung erfolgte Ersatzzustellung nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Satz 1 VwVfG M-V i.V.m. § 180 ZPO unwirksam, da sie vorausgesetzt hätte, dass der Antragsteller unter der Anschrift ... 5 in ... im Zeitpunkt der Zustellung tatsächlich wohnte (vgl. BFH, Beschl. v. 10.08.2005 - XI B 237/03 -, juris; Beschl. v. 16.12.2004 - II B 164/03 -, juris; BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858 - zitiert nach juris; LAG Köln, Beschl. v. 17.05.2004 - 4 Ta 165/04 -, juris; BayObLG, Beschl. v. 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/2004, 2 ObOWi 7/04 -, DAR 2004, 281 - zitiert nach juris).
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