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   BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03   

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https://dejure.org/2005,13311
BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03 (https://dejure.org/2005,13311)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2005 - XI B 245/03 (https://dejure.org/2005,13311)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2005 - XI B 245/03 (https://dejure.org/2005,13311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    NZB: Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 82/97

    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03
    Eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 82/97 (BFH/NV 2000, 1462) ist nicht gegeben.

    Eine Abweichung ist auch insoweit nicht gegeben, als nach dem Urteil in BFH/NV 2000, 1462 keine täglichen Feststellungen hinsichtlich des Kassenbestandes zu treffen seien.

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03
    Schließlich besteht kein Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 28. Mai 1986 I R 265/83 (BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).
  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03
    Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenüber gestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03
    Verfahrensfehler i.d.S. sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass es an einer ordnungsgemäßen Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1999 XI B 66/98, BFH/NV 1999, 1620), z.B. ein Verstoß gegen § 76 FGO (Verletzung der Sachaufklärungspflicht) oder § 96 FGO (Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs, die Vorwegnahme der Beweiswürdigung oder die vermeintliche Bindung an nicht bestehende Beweisregeln).
  • BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03

    Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03
    Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenüber gestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 24.03.2005 - XI S 29/03

    AdV

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision XI B 245/03 zurückgewiesen.

    Das ist hier der Fall; durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (XI B 245/03) ist die Sache rechtskräftig entschieden.

  • BFH, 16.11.2006 - XI B 178/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Wird eine Abweichung von Entscheidungen des BFH gerügt, so müssen tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits so genau herausgearbeitet und einander gegenüberstellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, m.w.N., und vom 24. März 2005 XI B 245/03, BFH/NV 2005, 1346, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42).
  • BFH, 15.05.2007 - XI B 147/06

    Amtsermittlungspflicht des FA

    Wird eine Abweichung von einer Entscheidung des BFH oder eines anderen FG gerügt, so müssen tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits so genau herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, m.w.N., und vom 24. März 2005 XI B 245/03, BFH/NV 2005, 1346, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42).
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