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   BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03   

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https://dejure.org/2005,11143
BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03 (https://dejure.org/2005,11143)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2005 - XI B 32/03 (https://dejure.org/2005,11143)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - XI B 32/03 (https://dejure.org/2005,11143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Auflösung eines Dienstverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 275/98

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03
    Die Vorentscheidung hat im Wesentlichen die gleichen Rechtsgrundsätze seiner Entscheidung zu Grunde gelegt wie das FG Münster im Urteil vom 16. Mai 1997 1 K 1409/97 E, (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1298) und das Thüringer FG im Urteil vom 11. November 1998 III 275/98 (EFG 1999, 171).
  • FG Münster, 16.05.1997 - 1 K 1409/97

    Freibetrag für Abfindungszahlungen

    Auszug aus BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03
    Die Vorentscheidung hat im Wesentlichen die gleichen Rechtsgrundsätze seiner Entscheidung zu Grunde gelegt wie das FG Münster im Urteil vom 16. Mai 1997 1 K 1409/97 E, (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1298) und das Thüringer FG im Urteil vom 11. November 1998 III 275/98 (EFG 1999, 171).
  • BFH, 21.06.1990 - X R 48/86

    Eine Abfindung aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns ist nicht

    Auszug aus BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03
    Entscheidend dafür ist wiederum, ob die Beteiligten nach den Umständen des einzelnen Falles das "neue" Dienstverhältnis als Fortsetzung eines einheitlichen Dienstverhältnisses ausgestaltet haben (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021).
  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03
    Soweit die Kläger vorbringen, das FG habe ohne nähere Diskussion das Schreiben der Arbeitgeberin vom 1. September 1992 sowie die Sozialplanregelungen in der Betriebsvereinbarung vom 16. Juli 1998 unzutreffend gewertet, rügen sie eine fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Gericht; mit dieser Rüge kann ein Verfahrensmangel regelmäßig nicht begründet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03
    Ob ein neues Arbeitsverhältnis begründet oder das alte --wirtschaftlich betrachtet-- lediglich fortgesetzt wird, ist nach Auffassung des BFH davon abhängig, ob das neue Dienstverhältnis als Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 83/07

    Zur Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

    Dabei kommt --wegen der weitgehenden Gestaltungsfreiheit-- der Ausgestaltung der Vereinbarungen durch die Vertragsbeteiligten eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1994 XI R 41/93, BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653; BFH-Beschluss vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859, m.w.N.; Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 9 EStG Rz 14).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 82/07

    Abfindung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wird das bestehende Dienstverhältnis bei Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine steuerfreie Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; BFH-Beschluss vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2007 - XI R 52/05

    Abfindung - Ende eines Dienstverhältnisses beim "Management-Buy-out"

    Wird das bestehende Dienstverhältnis bei Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine steuerfreie Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195; BFH-Beschluss vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071).
  • BFH, 30.01.2008 - IX B 245/07

    Abfindung gemäß § 3 Nr. 9 EStG: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei

    Dabei hat das FG die zum Betriebsübergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches und zur sog. Umsetzung innerhalb eines Konzerns oder im Rahmen eines Unternehmensverbundes entwickelten Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859; vom 10. Oktober 2006 XI B 118/05, BFH/NV 2007, 415, jeweils m.w.N.) zurecht entsprechend angewandt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers; Ausnahme von der

    Hierbei ist auf die wirtschaftlich maßgeblichen Teile eines Dienstverhältnisses, nämlich den Arbeitsbereich, die Entlohnung und den wesentlichen sozialen Besitzstand abzustellen (stRspr, z.B. BFH, Urteile vom 16.7.1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 , vom 12.4.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, und vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; Beschluss vom 8.7.2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859).
  • FG Hessen, 28.05.2009 - 5 K 3238/03

    Zahlung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld in so genannten Beschäftigungs- und

    Entscheidend ist vielmehr, wie die Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalles den Arbeitgeberwechsel ausgestaltet haben, insbesondere, ob sich das neue Arbeitsverhältnis als Fortsetzung eines einheitlichen Arbeits-/Dienstverhältnisses darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 82/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH-BFH/NV - 2008, 1325 und BFH-Beschluss vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV2005, 1859, jeweils m.w.N.).
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