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   BFH, 07.12.2004 - XI B 32/04   

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https://dejure.org/2004,17608
BFH, 07.12.2004 - XI B 32/04 (https://dejure.org/2004,17608)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2004 - XI B 32/04 (https://dejure.org/2004,17608)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - XI B 32/04 (https://dejure.org/2004,17608)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03

    Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - XI B 32/04
    Im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren XI R 73/03 hat der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) mit Zustimmung des Klägers den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 1999 hinsichtlich des Streitpunkts "Sonderausgabenabzug von Nachzahlungszinsen" nachträglich für vorläufig nach § 165 AO 1977 erklärt.

    Darüber hinaus ist beim Senat ein weiteres Verfahren anhängig, in dem diese Rechtsfrage zu entscheiden sein wird (XI R 73/03).

  • BFH, 25.07.1991 - III B 10/91

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann auch bei Unzulässigkeit der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - XI B 32/04
    Der Senat entscheidet deshalb in entsprechender Anwendung des § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) über die Kosten des erledigten Beschwerdeverfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 1991 III B 10/91, BFHE 165, 17, BStBl II 1991, 846).
  • BFH, 16.08.2005 - X B 26/05

    Kostenentscheidung im erledigten Beschwerdeverfahren nach billigem Ermessen

    Folglich ist in entsprechender Anwendung des § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur noch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2004 XI B 32/04, juris Nr: STRE200550017, m.w.N.).
  • FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 416/02

    Ab VZ 1999 kein Sonderausgabenabzug für Nachzahlungszinsen

    Ein Eingriff in bereits getätigte Dispositionen der Kläger durch die Aufhebung des Sonderausgabenabzugs ist damit, unabhängig von der Tatsache, dass Nachzahlungszinsen von Gesetzes wegen anfallen, ausgeschlossen (ebenso Urteil des FG Hamburg vom 20. November 2003, V 187/01, Juris-Dokument Nr. STRE 200470980; die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Az. XI B 32/04 hat sich außergerichtlich erledigt).
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