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   BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04   

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https://dejure.org/2005,8216
BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04 (https://dejure.org/2005,8216)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2005 - XI B 33/04 (https://dejure.org/2005,8216)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2005 - XI B 33/04 (https://dejure.org/2005,8216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 68 Satz 2; ; FGO § 74; ; FGO § 94; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 164 Abs. 1; ; ZPO § 165 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensfehler: unterlassene Aussetzung nach § 74 FGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.1999 - VII B 44/98

    Beweiskraft des Protokolls

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04
    Dann ist das Protokoll nicht in seiner ursprünglichen, sondern in seiner berichtigten Fassung maßgebend (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1999 VII B 44/98, BFH/NV 1999, 1490).
  • BFH, 06.11.1987 - III B 101/86

    Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß;

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) "ersetzt" der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO; denn die Vorschrift des § 68 FGO erfordert nicht etwa die Nämlichkeit des Streitgegenstandes, sondern setzt lediglich voraus, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt durch Erlass des neuen Verwaltungsaktes seine Wirkung verliert und dass sowohl Beteiligter als auch Besteuerungsgegenstand hinsichtlich beider Verwaltungsakte identisch sind (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02

    NZB; Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04
    Da die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 74 FGO im Ermessen des Gerichts steht, muss der Kläger, will er einen diesbezüglichen Verfahrensverstoß des Gerichts rügen, insbesondere dartun, weshalb die besonderen Umstände seines Falles ausnahmsweise das FG zu einer Aussetzung des Verfahrens hätten veranlassen müssen, mithin das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll (BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931, m.w.N.; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585).
  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels in einer Nichtzulassungsbeschwerde erfordert die genaue Angabe der Tatsachen, aus denen sich nach Auffassung des Klägers ein Verfahrensverstoß ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 1993 III B 234/92, BFHE 173, 196, BStBl II 1994, 401: zur Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines vor dem Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- anhängigen Musterprozesses).
  • BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04
    Da die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 74 FGO im Ermessen des Gerichts steht, muss der Kläger, will er einen diesbezüglichen Verfahrensverstoß des Gerichts rügen, insbesondere dartun, weshalb die besonderen Umstände seines Falles ausnahmsweise das FG zu einer Aussetzung des Verfahrens hätten veranlassen müssen, mithin das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll (BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931, m.w.N.; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH "ersetzt" der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO, da die Vorschrift des § 68 FGO nicht etwa die Nämlichkeit des Streitgegenstandes erfordert, sondern lediglich voraussetzt, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt durch Erlass des neuen Verwaltungsaktes seine Wirkung verliert und dass sowohl Beteiligter als auch Besteuerungsgegenstand hinsichtlich beider Verwaltungsakte identisch sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 1987 III B 101/86, BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134, und vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Da es sich aber bei § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt ("kann"), hätte der Kläger schon angesichts der vom FG (dort Urteil S. 8) angestellten Erwägungen schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 210/01, BFH/NV 2003, 1598; vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 3 K 74/04

    Besteuerung eines befreiten Vorerbes

    Der ErbSt-Bescheid vom 21. Juli 2005 ist als letzter Änderungsbescheid gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 II B 78/99, BFH/NV 2000, 680; vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352).
  • BFH, 26.11.2008 - X B 3/08

    Ersetzung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid

    Diese zu § 68 FGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt uneingeschränkt auch für § 68 FGO n.F., da dort im Wesentlichen nur das Antragserfordernis weggefallen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2007 - V B 76/06

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Uneinbringlichkeit" in § 17 UStG ist geklärt;

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH "ersetzt" i.S. des § 68 FGO der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid (BFH-Beschluss vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352; BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671).
  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen;

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH "ersetzt" i.S. des § 68 FGO der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid (BFH-Beschluss v. 15.11.2005 - XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352 ; BFH-Urteil v. 19.05.2005 - V R 31/03, BStBl II 2005, 671 ).
  • BFH, 17.11.2009 - VI B 73/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

    Da es sich bei § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt ("kann"), hätte der Kläger schon angesichts der vom FG angestellten Erwägungen schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 210/01, BFH/NV 2003, 1598; vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2009 - IX B 219/08

    Rückwirkende Einführung des Feststellungsverfahrens nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG

    Da es sich bei der Aussetzung des Verfahrens um eine Ermessensvorschrift handelt, hätten die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll und die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 30.04.2010 - 6 K 276/05

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer der deutschen GmbH vergleichbaren

    Diese zu § 68 FGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt uneingeschränkt auch für § 68 FGO n.F., da dort im Wesentlichen nur das Antragserfordernis weggefallen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 26.08.2008 - 12 K 307/06

    Jahressteuerbescheid für das Streitjahr als Gegenstand des Klageverfahrens wegen

    § 68 FGO erfordere nicht die Nämlichkeit des Streitgegenstands, sondern setze lediglich voraus, dass der ursprüngliche Bescheid durch Erlass des neuen Verwaltungsakts seine Wirkung verliere und dass sowohl Beteiligter als auch Besteuerungsgegenstand hinsichtlich beider Verwaltungsakte identisch seien (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BFHE 151, 428, BStBl. II 1988, 134; BFH-Beschluss vom 15. November 2005 XI B 33/04 BFH/NV 2006, 352; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006, [...]).
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