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   BFH, 06.12.2005 - XI B 34/04   

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https://dejure.org/2005,16838
BFH, 06.12.2005 - XI B 34/04 (https://dejure.org/2005,16838)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2005 - XI B 34/04 (https://dejure.org/2005,16838)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - XI B 34/04 (https://dejure.org/2005,16838)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 34/04
    Entgegen der Auffassung des Klägers hat das Finanzgericht (FG) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH entschieden, dass im Streitfall der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition im Sinne des BFH-Urteils vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) nicht mehr zugrunde lag.
  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 34/04
    Der BFH hat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 17. November 2004 X R 41/03 (BFH/NV 2005, 848) geklärt.
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

    Vielmehr trifft er seine verbindliche Wahl insoweit erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in seiner (Handels- und Steuer-)Bilanz (BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848, unter II.3.b der Gründe a.E., unter Bezugnahme auf Lambrecht, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7g Rz D 7, m.w.N.; zustimmend BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2005 XI B 34/04, Zeitschrift für Immobilienrecht --ZfIR-- 2006, 384).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 83/05

    Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung

    Vielmehr trifft er seine verbindliche Wahl insoweit erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in seiner (Handels- und Steuer-)Bilanz (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848, unter II.3.b der Gründe a.E., unter Bezugnahme auf Lambrecht, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7g Rz D 7, m.w.N.; zustimmend BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2005 XI B 34/04, Zeitschrift für Immobilienrecht --ZfIR-- 2006, 384).
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