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   BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96   

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https://dejure.org/1997,3341
BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96 (https://dejure.org/1997,3341)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1997 - XI B 34/96 (https://dejure.org/1997,3341)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 (https://dejure.org/1997,3341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und Rechtsbeugung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.09.1994 - II B 70/94

    Grundgesetzliche Gewährleistung des Rechts auf Gehör - Parteiliche und

    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
    Entgegen der Auffassung der Klägerin wird ihr Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht dadurch berührt, daß nach Abgabe der ihr bekanntgegebenen dienstlichen Äußerung der Berichterstatter keine weitere dienstliche Äußerung abgegeben hat (vgl. BFH-Beschluß vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414, unter 1.).

    Die Fehlerhaftigkeit muß ohne weiteres feststellbar und schwerwiegend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, und in BFH/NV 1995, 414, m. w. N.).

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde ist nicht dadurch entfallen, daß das FG unter Mitwirkung des erfolglos abgelehnten Richters zur Hauptsache entschieden hat (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217).

    Der Senat verweist insoweit auf den BFH-Beschluß in BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217.

  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
    Es müssen somit hinreichend substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden, die bei objektiver Betrachtung die Besorgnis rechtfertigen können, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m. w. N.).

    Das gilt auch, soweit behauptet wird, einem Richter seien bei der Beurteilung eines Sachverhalts Fehler unterlaufen oder er sei dem Tatsachenvortrag des Beteiligten nicht gefolgt (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1996, 225, m. w. N.).

  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
    Das bedeutet, daß er zu den für das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung nimmt, soweit ihm das notwendig und zweckmäßig erscheint (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
    Die Fehlerhaftigkeit muß ohne weiteres feststellbar und schwerwiegend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, und in BFH/NV 1995, 414, m. w. N.).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
    Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung, davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
    Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung richten sich nach dem jeweils geltend gemachten Ablehnungsgrund (vgl. BFH-Beschluß vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Daß die Richter E. und D. bei Erlaß jenes Beweisbeschlusses mitgewirkt haben, steht aktenkundig fest und bedurfte daher keiner Bestätigung durch ihre dienstliche Äußerung (vgl. BFH/NV 1995, 634; BFH/NV 1997, 780; BFH/NV 1998, 861 [863]; BFH/NV 2001, 1289; LSG Niedersachsen, Beschluß vom 26. September 2001 - L 4 B 202/01 KR -, juris).
  • LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 4 B 202/01

    Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung eines Richters; Befangenheit eines

    Steht der für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erhebliche Sachverhalt unstreitig fest, bedarf es keiner im Einzelnen begründeten dienstlichen Äußerung (Anschluss an BFH, Entscheidungen vom 8.12.1994 -VII B 172/93-, 27.3.1997 -XI B 190/96-, 12.12.1997 -XI B 34/96- und 2.5.2001 -XB 1/01-).

    Steht der für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erhebliche Sachverhalt unstreitig fest, bedarf es keiner im Einzelnen begründeten dienstlichen Äußerung (vgl. BFH, Entscheidungen vom 8. Dezember 1994 -- VII B 172/93 --, vom 27. März 1997 -- XI B 190/96 --, vom 12. Dezember 1997 -- XI B 34/96 -- und vom 2. Mai 2001 -- XB 1/01 --).

  • VG Aachen, 23.11.2010 - 6 K 2304/09

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Diese ist vielmehr dem Rechtsmittelverfahren vorbehalten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07 -, a.a.O.; Bundesfinanzhof (BFH), Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 -, beide .

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und schwerwiegend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen, vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 -, a.a.O.

  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    Eine dienstliche Äußerung zu den einzelnen Beanstandungen wäre daher auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidungen hinausgelaufen, deren Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit jedoch dem im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittelverfahren vorbehalten ist und im Wege der späteren Richterablehnung nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 34/96, BFH/NV 1998, 861).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    Eine dienstliche Äußerung zu den einzelnen Beanstandungen wäre daher auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidungen hinausgelaufen, deren Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit jedoch dem im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittelverfahren vorbehalten ist und im Wege der späteren Richterablehnung nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 34/96, BFH/NV 1998, 861).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03

    Richterablehnung: Dienstliche Stellungnahme bei Ablehnung wegen Rechtsverstößen

    Vielmehr ist die Rechtskontrolle des Urteils allein dem Rechtsmittelverfahren vorbehalten (BFH, BFH/NV 1998, 861, 863).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 78/06

    Zurückweisung einer Richterablehnung durch gesonderten Beschluss als

    Eine dienstliche Äußerung zu den einzelnen Beanstandungen wäre daher auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidungen hinausgelaufen, deren Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit jedoch dem im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittelverfahren vorbehalten ist und im Wege der späteren Richterablehnung nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 34/96, BFH/NV 1998, 861).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 21.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BFH, 24.04.2001 - X B 118/00

    Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Gewerbliche Einkünfte - Arbeitnehmer -

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
  • BFH, 29.03.2000 - VII B 144/99

    Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 10.09.1998 - X B 22/98

    Ordnungsgemäße Prozeßvollmacht - Vertretungsbefugnis - Klagebefugnis -

  • BFH, 27.07.1998 - X B 13/98

    Prozeßvollmacht - Ordnungsgemäße Vertretung - Ablehnungsgesuch - Rechtliches

  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 6 K 503/01

    Wiederaufnahme eines durch Beschluss abgeschlossenen Verfahrens

  • BFH, 11.11.1998 - VI B 270/98

    Richterablehnung

  • FG Düsseldorf, 13.03.2012 - 13 K 4080/11

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im finanzgerichtlichen

  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

  • VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
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