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   BFH, 28.10.1998 - XI B 34/98   

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https://dejure.org/1998,9268
BFH, 28.10.1998 - XI B 34/98 (https://dejure.org/1998,9268)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1998 - XI B 34/98 (https://dejure.org/1998,9268)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - XI B 34/98 (https://dejure.org/1998,9268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Einkommensteuer - Privatsphäre - Gewerbliche Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Divergenz - Steuerberatungskosten - Betriebsausgaben

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; ; EStDV § 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Steuerberatungskosten für Feststellungserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.04.1995 - VIII R 10/94

    Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - XI B 34/98
    Aus den Urteilen vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711, und vom 6. April 1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22 geht nicht hervor, daß Steuerberatungskosten uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar sind; vielmehr ist zu unterscheiden zwischen Kosten für die Gewinnermittlung und Kosten für die Erstellung der Gewinnfeststellungserklärung.
  • BFH, 22.05.1987 - III R 220/83

    Betriebliche Veranlassung - Prozeß vor den Finanzgerichten - Kosten - Gewerbliche

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - XI B 34/98
    Aus den Urteilen vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711, und vom 6. April 1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22 geht nicht hervor, daß Steuerberatungskosten uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar sind; vielmehr ist zu unterscheiden zwischen Kosten für die Gewinnermittlung und Kosten für die Erstellung der Gewinnfeststellungserklärung.
  • BFH, 28.05.2015 - VIII B 40/14

    Betriebsausgabenabzug von Steuerberatungskosten nach Abschaffung des

    b) In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass Aufwendungen, die der Steuerberater für die Übertragung der Ergebnisse der Gewinnermittlung in die Vordrucke der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von steuerpflichtigen Einkünften in Rechnung stellt (vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBGebV), nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können, da es sich bei der Pflicht zur Abgabe der Gewinnfeststellungserklärung (§ 181 Abs. 2 AO) nicht um eine betriebliche Verbindlichkeit der Gesellschaft, sondern um eine private Verpflichtung der Gesellschafter handelt (BFH-Urteile vom 24. November 1983 IV R 22/81, BFHE 139, 544, BStBl II 1984, 301; vom 21. Mai 1987 IV R 134/83, BFHE 150, 300, BStBl II 1987, 764; vom 13. Juli 1994 XI R 55/93, BFHE 175, 160, BStBl II 1994, 907; vom 6. April 1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22; BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1998 XI B 34/98, BFH/NV 1999, 610).
  • FG Hamburg, 16.05.2017 - 2 K 118/16

    Einkommensteuer: Zuordnung von Aufwendungen bei Beteiligungsgesellschaften -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, können Aufwendungen, die der Steuerberater für die Übertragung der Ergebnisse der Gewinnermittlung in die Vordrucke der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von steuerpflichtigen Einkünften in Rechnung stellt (vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 2 der Steuerberater-Gebührenverordnung - StBGebV), nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil es sich bei der Pflicht zur Abgabe der Gewinnfeststellungserklärung (§ 181 Abs. 2 AO) nicht um eine betriebliche Verbindlichkeit der Gesellschaft, sondern um eine private Verpflichtung der Gesellschafter handelt (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1983 IV R 22/81, BStBl II 1984, 301; vom 21. Mai 1987 IV R 134/83, BStBl II 1987, 764; vom 6. April 1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22; BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1998 XI B 34/98, BFH/NV 1999, 610; vom 28. Mai 2015 VIII B 40/14, BFH/NV 2015, 1565).
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