Rechtsprechung
   BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12089
BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06 (https://dejure.org/2007,12089)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2007 - XI B 35/06 (https://dejure.org/2007,12089)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2007 - XI B 35/06 (https://dejure.org/2007,12089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; AO 1977 § ... 42 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 18 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 34 Abs. 1; ; FGO § 108; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Praxisanteilsveräußerung; Zwei-Stufen-Modell; Rechtsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung von Praxisanteilen im Rahmen des Zwei-Stufen-Modells; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe noch nicht abschließend entschieden, ob die Veräußerung eines Teilanteils an einer Praxis im Rahmen des sog. Zwei-Stufen-Modells auch dann rechtsmissbräuchlich nach § 42 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) und damit nicht begünstigt i.S. der §§ 18 Abs. 3 Satz 2, 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu besteuern sei, wenn die vom BFH im Urteil vom 16. September 2004 IV R 11/03 (BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068) aufgestellten Voraussetzungen --Zeitraum von mindestens einem Jahr zwischen dem Vertrag über die Aufnahme des Sozius und dem über die Erhöhung des Anteils und bei Gründung der Sozietät keine unwiderrufliche Verpflichtung durch einen der Vertragschließenden zum Erwerb oder zur Veräußerung eines weiteren Anteils-- nicht kumulativ vorlägen.

    a) Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob bei einer Veräußerung des Praxisanteils im Rahmen des Zwei-Stufen-Modells zur Vermeidung des Gestaltungsmissbrauchs die im BFH-Urteil in BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068 genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssten, ist nicht klärungsbedürftig.

    Dies bedeutet zugleich, dass ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommt, wenn nur eine der aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wenn also entweder die Zeit zwischen dem Abschluss der beiden Verträge zur Erprobung des Eintretenden unzureichend gewesen ist oder wenn bereits bei Abschluss des ersten Vertrags festgestanden hat, dass es zur Aufstockung der Beteiligung kommen wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068, unter 2. f der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    Voraussetzung einer Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ist, dass der Streitfall Veranlassung gibt, über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden, so beispielsweise, wenn es erforderlich ist, Leitsätze zur Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490).

    Es reicht weder --für sich allein-- aus, dass die Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist, noch genügt die Behauptung, das FG habe sachlich unrichtig entschieden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 490).

  • BFH, 11.02.2005 - VIII B 32/03

    Wahlrecht nach § 6b EStG

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    b) Die Unrichtigkeit von Sachverhaltsfeststellungen des FG kann nicht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, die Richtigstellung ist nur über einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands nach § 108 FGO möglich; das gilt auch für entscheidungserhebliche Tatsachen, die lediglich in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2005 VIII B 32/03, BFH/NV 2005, 1261).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    Allerdings geht diese Pflicht nicht so weit, dass das Gericht sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338).
  • BFH, 24.10.2006 - III S 4/06

    Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit; Divergenz

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    Ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 III S 4/06 (PKH), BFH/NV 2007, 446), ist nicht dargelegt worden.
  • BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05

    Zulassung der Revision; Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    a) Soweit die Kläger rügen, das FG habe den Schriftsatz vom 11. Oktober 2005 nebst den darin enthaltenen Beweisangeboten außer Acht gelassen, fehlt es an einer Darlegung, aus welchen Gründen insbesondere das Unterlassen der Beweiserhebung nicht beanstandet wurde, obwohl die Kläger in der mündlichen Verhandlung durch rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertreten waren (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70).
  • BFH, 17.10.2006 - XI B 28/06

    PersG; Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    Da aus der Formulierung des Leitsatzes ("regelmäßig") zu entnehmen ist, dass in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen denkbar sind (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2006 XI B 28/06, BFH/NV 2007, 391), können die jeweiligen Besonderheiten des Streitfalls ausreichend berücksichtigt werden.
  • BFH, 04.12.2006 - VIII B 61/06

    NZB: Sachaufklärungsrüge, Abgrenzung eines Kapitalkontos als Eigen- oder

    Auszug aus BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
    Angriffe gegen die materiell-rechtliche Rechtsanwendung bzw. die Sachverhaltswürdigung im konkreten Fall sind im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 105/03

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer zweistufigen Sozietätsgründung bei Vorliegen eines

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFHE 207, 274 , BStBl II 2004, 1068, entschieden, dass die zweistufige Gründung einer Sozietät sich regelmäßig dann nicht als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten darstellt, wenn zwischen dem Vertrag über die Aufnahme des Sozius in die Einzelpraxis und dem über die Erhöhung des Anteils ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegt und wenn sich nicht mindestens einer der Vertragschließenden bei Gründung der Sozietät unwiderruflich verpflichtet hat, einen weiteren Anteil zu erwerben bzw. zu veräußern (seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2006 XI B 28/06, BFH/NV 2007, 391; BFH-Beschluss vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268).

    Dadurch, dass der BFH in diesem Zusammenhang das Wort "regelmäßig" verwendet, lässt er jedoch erkennen, dass in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen denkbar sind (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 391, unter II. 1., und in BFH/NV 2007, 1268, unter II. 1. a).

  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Dies gilt auch für entscheidungserhebliche Tatsachen, die in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt werden (z.B. BFH-Beschluss vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 108 Rz 3).
  • BFH, 07.09.2011 - X B 113/10

    Anforderungen an den Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei

    Dies gilt auch für entscheidungserhebliche Tatsachen, die lediglich in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt werden (z.B. BFH-Beschluss vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 108 Rz 3).
  • FG Münster, 15.09.2022 - 1 K 2751/20

    Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten

    Entscheidungserhebliche Tatsachen können nicht nur im Tatbestand, sondern auch in den Entscheidungsgründen des Urteils enthalten sein (BFH-Beschluss vom 24.4.2007 Xl B 35/06, BFH/NV 2007, 1268).
  • BFH, 26.03.2009 - VIII B 54/08

    Zur Probezeit bei Sozietätsgründung im Zwei-Stufen-Modell

    Zu Recht trägt das FA selbst vor, dass in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von dem Erfordernis des Jahreszeitraums denkbar sind (s. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 XI B 28/06, BFH/NV 2007, 391; vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268).
  • FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03

    Voraussetzungen der Gewährung einer Tarifbegünstigung für einen

    In besonders gelagerten Einzelfällen sind Ausnahmen denkbar (BFH-Beschluss vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 102/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach dem sog. Zwei-Stufen-Modell

    Eine den Missbrauch im Sinne des § 42 AO ausschließende Gestaltung erfordert danach, dass zwischen den beiden Verträgen ein Zeitraum von einem Jahr liegt, dem Erwerber kein unwiderrufliches Optionsrecht eingeräumt wird und dieser sich auch nicht seinerseits unwiderruflich verpflichtet, seinen Anteil zu erhöhen (BFH Urteil vom 16.09.2004 IV R 11/03, a. a. O.; BFH Beschluss vom 24.04.2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht