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   BFH, 08.06.2011 - XI B 38/11   

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https://dejure.org/2011,16841
BFH, 08.06.2011 - XI B 38/11 (https://dejure.org/2011,16841)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - XI B 38/11 (https://dejure.org/2011,16841)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - XI B 38/11 (https://dejure.org/2011,16841)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unisonsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de

    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unionsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, SpielV § 13 Abs 1 Nr 3
    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unionsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unisonsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 2005, § 13 Abs 1 Nr 3 SpielV
    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unionsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unionsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rewis.io

    Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unionsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b; SpielV § 13 Abs. 1 Nr. 3
    Die umsatzsteuerrechtliche Privilegierung von (Renn-)Wetten und Lotterien ggü. "sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz" verletzt nicht den Neutralitätsgrundsatz und ist somit verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit der umsatzsteuerrechtlichen Privilegierung von ...

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b; SpielV § 13 Abs. 1 Nr. 3
    Die umsatzsteuerrechtliche Privilegierung von (Renn-)Wetten und Lotterien ggü. "sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz" verletzt nicht den Neutralitätsgrundsatz und ist somit verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit der umsatzsteuerrechtlichen Privilegierung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.2010 - XI B 88/09

    Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI B 38/11
    Dies ist nur der Fall, wenn die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2010 XI B 88/09, BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 1 BvR 2374/07

    Inklusivstundensatz des § 4 VBVG beinhaltet keine unzulässige Ungleichbehandlung

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI B 38/11
    aa) Soweit sie ausführt, der BFH habe sich in der genannten Entscheidung nicht mit dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Inklusivstundensatz des § 4 Abs. 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes --VBVG-- (BVerfG-Beschluss vom 18. März 2009  1 BvR 2374/07, BFH/NV 2009, 1388) auseinandergesetzt, ist nicht ersichtlich, weshalb dies im Rahmen der verfassungsrechtlichen Überprüfung von § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG angezeigt gewesen wäre.

    Es besteht deshalb keine Veranlassung, die Rechtsprechung im Hinblick auf den von der Klägerin zitierten Beschluss des BVerfG in BFH/NV 2009, 1388 neu zu überdenken.

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI B 38/11
    Denn der BFH hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bereits geklärt, dass die in der genannten Vorschrift getroffene Regelung, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind, weder gegen Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz (GG) verstoßen (BFH-Urteil vom 10. November 2010 XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, m.w.N.).

    Sie lässt aber außer Betracht, dass nach Auffassung des BFH § 13 Abs. 1 Nr. 3 SpielV n.F. einen gewerblichen Betreiber von Geldspielgeräten nicht rechtlich daran hindert, die Umsatzsteuer an die Endverbraucher (Spieler) weiter zu berechnen (BFH-Urteil in BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, unter II.3.b bb).

  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI B 38/11
    Denn der EuGH hat in dem Urteil vom 10. Juni 2010 Rs. C-58/09 --Leo Libera-- (BFH/NV 2010, 1590) keine Bedenken gegen die Übereinstimmung von § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit dem Unionsrecht geäußert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz vorliegt (Rz 34 ff. des Urteils).
  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Jedoch hindert nach Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat auch insoweit anschließt, § 13 Abs. 1 Nr. 3 SpielV einen gewerblichen Betreiber von Geldspielautomaten nicht rechtlich daran, die Umsatzsteuer an die Endverbraucher (Spieler) weiter zu berechnen (BFH-Beschluss vom 08.06.2011 XI B 38/1, BFH/NV 2011, 1546-1547 [BFH 08.06.2011 - XI B 38/11] ).

    Der BFH hat daher in der Folgeentscheidung zu diesem Urteil (BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl. II 2011, 311 und BVerfG vom 16.04.2012 1 BvR 523/11, BFH/NV 2012, 1405, Nichtannahmebeschluss vom 08.06.2011; vgl. auch BFH-Beschluss vom 08.06.2011 XI B 38/11, BFH/NV 2011, 1546-1647 sowie FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556) entschieden, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in der ab 06.05.2006 geltenden Fassung weder verfassungswidrig ist noch gegen EU-Recht verstößt.

  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    (3) Im Übrigen haben beide Umsatzsteuersenate des BFH diese Rechtsauffassung in einer Vielzahl weiterer Entscheidungen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten bestätigt (z.B. Beschlüsse vom 10. Juni 2016 V B 97/15, BFH/NV 2016, 1497; vom 14. Dezember 2015 XI B 113/14, BFH/NV 2016, 599; in BFH/NV 2016, 84; in BFH/NV 2014, 915; vom 8. Juni 2011 XI B 38/11, BFH/NV 2011, 1546; BFH-Urteil in BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311).

    Beide Umsatzsteuersenate des BFH haben seit dem Inkrafttreten des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG i.d.F. durch Art. 2 des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl I 2006, 1095) am 6. Mai 2006 über die von der Klägerin in Bezug genommenen Beschlüsse hinaus in einer Vielzahl von Entscheidungen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Stellung genommen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1497; in BFH/NV 2016, 599; in BFH/NV 2016, 84; in BFH/NV 2014, 915; in BFH/NV 2011, 1546; BFH-Urteil in BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311).

    Darüber hinaus hat der BFH bereits eine Pflicht zu einer erneuten Vorlage an den EuGH verneint (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1546, Rz 8), weil der EuGH im Urteil Leo Libera (EU:C:2010:333) keine Bedenken gegen die Übereinstimmung von § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit dem Unionsrecht geäußert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz vorliegt (Rz 34 ff. des EuGH-Urteils Leo Libera).

  • BFH, 10.06.2016 - V B 97/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Der BFH hat sich dieser Rechtsprechung des EuGH in einer Vielzahl von Entscheidungen angeschlossen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 599, Rz 15; in BFH/NV 2016, 84, Rz 3 f.; vom 8. Juni 2011 XI B 38/11, BFH/NV 2011, 1546, Rz 4; BFH-Urteil in BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, Rz 29 mit dem hierzu ergangenen Nichtannahme-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 2012  1 BvR 523/11, BFH/NV 2012, 1405).
  • BFH, 12.01.2012 - II B 49/11

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage mangels eines im Verwaltungsverfahrens

    Dies ist nur der Fall, wenn die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2011 XI B 38/11, BFH/NV 2011, 1546, m.w.N.).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1546, m.w.N.).

  • FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13

    Keine ernstlichen Zweifel an Umsatzsteuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen -

    Insbesondere liegt in der Regelung, dass nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glückspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind, keine Verletzung des Neutralitätsgrundsatzes (BFH-Beschluss vom 08.06.2011 XI B 38/11, BFH/NV 2011, 1546).
  • FG Hamburg, 16.11.2011 - 3 V 166/11

    Umsatzsteuer: Keine AdV für USt auf Spielgeräteumsätze

    Nach Klärung der maßgeblichen verfassungs- und unionsrechtlichen Fragen durch das Urteil des EuGH vom 10. Juni 2010 C-58/09 "Leo-Libera", DStRE 2010, 943, das Urteil des BFH vom 10. November 2010 XI R 79/07, BStBl II 2011, 311, sowie den Beschluss des BFH vom 8. Juni 2011 XI B 38/11, BFH/NV 2011, 1546, bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung von Glücksspielgeräten mehr.
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