Rechtsprechung
| BFH, 05.10.2005 - XI B 39/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.02.2004 - 15 V 6362/03
- BFH, 05.10.2005 - XI B 39/04
Wird zitiert von ... (5)
- FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
Berücksichtigung von Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten bei der …
Weiterhin kann eine Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen, wenn sie zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem sich die Gesellschaft noch nicht in der Krise befand, sie aber bei Eintritt der Krise stehengelassen wird (BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2005 XI B 39/04, BFH/NV 2006, 286;… BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 34/94, BFH/NV 2001, 757 jeweils m.w.N.).f) Hinsichtlich der Höhe nachträglicher Anschaffungskosten ist dabei auf die Grundsätze zurückzugreifen, die der BFH bezüglich eigenkapitalersetzender Darlehen entwickelt hat; diese Grundsätze sind mit der Maßgabe anwendbar, dass statt des Wertes des Rückforderungsanspruchs aus dem Darlehen auf den Wert der Rückgriffsforderung aus der Bürgschaft abzustellen ist (BFH in BFH/NV 2006, 286 und BFH/NV 2001, 757).
- FG Baden-Württemberg, 05.07.2006 - 2 K 444/01
Mindestbesteuerung und steuerliches Existenzminimum
Unter Beachtung dieser Grundsätze geht auch der BFH in dem Beschluss vom 5. Oktober 2005 XI B 39/04, BFH/NV 2006, 286, davon aus, dass für die Ermittlung des Existenzminimums Verluste anderer Veranlagungszeiträume - auch so genannte "echte" Verluste - ebenso wenig einzubeziehen sind wie etwa Veränderungen auf der Vermögensebene. - FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 481/02
Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsregelung für 1999
Eventuelle Verluste anderer Veranlagungszeiträume (hier also des Jahres 1998) sind bei der Prüfung der Frage, ob das Existenzminimum in einem Veranlagungszeitraum nicht gewährleistet ist, nicht einzubeziehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2005, XI B 78/02, BFH/NV 2005, 1279;… vom 25. Juni 2004, XI B 20/03, BFH/NV 2005, 176; vom 05. Oktober 2005, XI B 39/04, BFH/NV 2006, 286; vom 29. April 2005, XI B 127/04, BStBl. II 2005, 609 - diese Entscheidung erging zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Verlustvortrages nach § 10 d Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 3 EStG 1999 -, vom 06. März 2003, XI B 7/02, BStBl. II 2003, 516; vom 06. März 2003, XI B 76/02, BStBl. II 2003, 523;… vom 24. März 2005, XI B 115/04, BFH/NV 2005, 1297).
- FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07
Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; …
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes wegen eventueller Verfassungswidrigkeit der Norm kann eine Aussetzung der Vollziehung ebenso beansprucht werden wie bei der Geltendmachung einer fehlerhaften Rechtsanwendung; es gelten keine strengeren Anforderungen (BFH-Beschluss vom 05.10.2005 XI B 39/04, BFH/NV 2006, 286 ). - VG Hannover, 19.09.2006 - 6 A 2706/05
Einkommensermittlung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG bei einem …
Da sich dies aber nicht auf die tatsächliche Gewinnsituation auswirkt, berühren Verluste aus anderen Erhebungsabschnitten, die gemäß § 10d EStG abgezogen werden dürfen, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Beschluss vom 5.1.2005 - XI B 39/04 -, n.v., m.w.N.; zitiert nach juris) nicht das notwendige Existenzminimums eines Steuerpflichtigen.
