Rechtsprechung
| BFH, 06.08.2001 - XI B 5/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06
Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich
In diesem Sinne spricht der BFH --wenn auch in anderem Zusammenhang-- vom "Restbetriebsvermögen" des veräußerten oder aufgegebenen Betriebes (vgl. Urteile vom 25. Januar 2001 IX R 27/97, BFHE 195, 135, BStBl II 2001, 573; vom 6. März 2002 XI R 9/01, BFHE 198, 480, BStBl II 2002, 737; vom 7. Juli 1998 VIII R 5/96, BFHE 186, 526, BStBl II 1999, 209) und von der "Fortführung" der freiberuflichen Tätigkeit (vgl. auch z.B. Urteile vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182;… vom 8. Juni 2000 IV R 63/99, BFH/NV 2000, 1341; Beschluss vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561). - FG Nürnberg, 05.12.2001 - III 117/99
Eine Einstimmigkeitsabrede allein verhindert keine Betriebsaufspaltung
Es genügt, wenn an beiden Unternehmen mehrere Personen in unterschiedlicher Höhe beteiligt sind, die zusammen in beiden Unternehmen über die Mehrheit der Stimmen verfügen (sogenannte Personengruppentheorie zuletzt bestätigt im Urteil des BFH vom 24.2. 2000 IV R 62/98, BStBl II 2000, 417 und im Beschluss vom 6.8. 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561).Dies setzt aber voraus, dass bei Beschlussfassungen ernstliche Meinungsverschiedenheiten aufgetreten sind, die auf unterschiedliche geschäftliche Interessen der betreffenden Gesellschafter und die Aufgabe des Willens, die geschäftliche Betätigung durch eine "Doppelkonstruktion" zu verwirklichen, schließen lassen (BFH-Beschluss vom 6.8. 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561).
- BFH, 20.01.2009 - VIII B 58/08
NZB, Praxisübertragung, teilweise Fortführung bisheriger freiberuflicher …
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung steht die teilweise Fortführung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit einer begünstigten Praxis- oder Teilpraxisveräußerung nur dann nicht entgegen, wenn dies nur in einem geringen Umfang geschieht (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182;… BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2000 IV B 35/00, BFH/NV 2001, 33; vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561).
- BFH, 11.03.2002 - XI B 54/01
Private Nutzung betrieblicher Kfz
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 23 f., insb. Rz. 30). - BFH, 23.07.2003 - XI B 162/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561). - BFH, 11.07.2003 - XI B 120/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 23 f.). - BFH, 11.07.2003 - XI B 119/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 23 f.). - BFH, 11.07.2003 - XI B 139/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 115, Rz. 23 f.). - FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 1 K 2237/07
Anforderungen an eine voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung …
Ausgehend davon, dass es bei der danach vorzunehmenden Grenzwertfindung darauf ankommt, einerseits Bagatellwertminderungen auszuscheiden, andererseits die Vermögensverhältnisse des Unternehmens nahezu genau abzubilden, erscheint dabei eine Orientierung an der im Steuerrecht an verschiedenen Stellen zur Anwendung gelangenden Geringfügigkeitsgrenze von 10% ( vgl. etwa bei der Aufteilung gemischter Aufwendungen gemäß dem BMF-Schreiben vom 06.07.2010, IV C 3 S 2227/07/10003, BStBl I 2010, 614, nach dem von einer Unschädlichkeit einer privaten Mitveranlassung bis zu 10% für die Annahme einer überwiegend betrieblichen Veranlassung von gemischten Aufwendungen und auch umgekehrt ausgegangen werden kann; bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum notwendigen Privat- oder gewillkürten Betriebsvermögen nach EStR 4.2; bei der für die Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns maßgeblichen Bestimmung der wesentlichen Grundlagen einer freiberuflichen Praxis unterZurückbehaltung einzelner Mandate, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10%der gesamten Einnahmen entfielen, BFH-Urteil vom 18. Mai 1994, I R 109/93, BStBl 1994 11, 925, BFH-Beschluss vom 06. August 2001, XI B 5/00, BFH/NV 2001 S. 1561) erforderlich, aber auch ausreichend, um bloße (kurzfristige) Kursschwankungen abzugrenzen (vgl. auch Schmidt/Kulosa, EStG § 6 Rz 367 m.w.N.).
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