Rechtsprechung
| BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte "Ohranlegeoperationen" - Feststellungslast - Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Begriffe - Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 FGO nur bei ungeklärten Rechtsfragen
- openjur.de
Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte "Ohranlegeoperationen"; Feststellungslast; Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Begriffe; Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 FGO nur bei ungeklärten Rechtsfragen
- Bundesfinanzhof
Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte "Ohranlegeoperationen" - Feststellungslast - Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Begriffe - Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 FGO nur bei ungeklärten Rechtsfragen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung der von einem Chirurgen durchgeführten "Schönheitsoperationen" oder anderer plastisch-chirurgischer Eingriffe
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07
Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen
Eine Definition des Begriffs der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, bei dem es sich um einen autonomen gemeinschaftsrechtlichen Begriff handelt (…siehe auch Beschluss des BFH vom 01.07.2010 - V B 62/09, UR 2011, S. 13 und Beschluss vom 24.10.2011 - XI B 54/11) und damit im Ergebnis auch des Begriffs der Gesundheit durch den EuGH ist bisher nicht ausdrücklich erfolgt.Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 18.02.2008 - V B 35/06, vom 01.07.2010 - V B 62/09 und vom 24.10.2011 - XI B 54/11) ist der WHO-Begriff für die Abgrenzung einer medizinischen Indikation zur reinen Schönheitschirurgie nicht maßgeblich.
