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   BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07   

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https://dejure.org/2007,8826
BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07 (https://dejure.org/2007,8826)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2007 - XI B 61/07 (https://dejure.org/2007,8826)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - XI B 61/07 (https://dejure.org/2007,8826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; AO § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Hinweis auf das Fehlen höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den Betriebskostenpauschalen im Bereich der Kindertagespflege genügt nicht für die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtung des Abschnittsprinzips bei der Festsetzung laufend veranlagter Steuern; Bindung einer Finanzbehörde an die Sachbehandlung oder Rechtsbehandlung in früheren Veranlagungszeiträumen; Pflicht eines Steuerpflichtigen zur Erbringung eines Nachweises für ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Der Hinweis der Kläger auf das Fehlen höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den Betriebskostenpauschalen im Bereich der Kindertagespflege genügt für die Darlegung grundsätzlicher Bedeutung nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, m.w.N.).

    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698; vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; in BFH/NV 2007, 490; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41, § 116 Rz 38).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter dem Steuerpflichtigen eine bestimmte Behandlung zugesagt oder die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (z.B. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, m.w.N.).

    Hinsichtlich des BFH-Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, auf das sich das angegriffene FG-Urteil ausdrücklich bezieht, machen die Kläger keine Abweichung im Grundsätzlichen geltend, sondern wenden sich lediglich gegen die Abweichung in der Subsumtion des Einzelfalls und damit gegen die materielle Richtigkeit.

  • BFH, 22.05.2006 - X B 182/05

    NZB: offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Dazu gehört auch, dass sich der Beschwerdeführer mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im Schrifttum sowie mit etwa veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung, siehe z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803; vom 22. Mai 2006 X B 182/05, BFH/NV 2006, 1506; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Dazu gehört auch, dass sich der Beschwerdeführer mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im Schrifttum sowie mit etwa veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung, siehe z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803; vom 22. Mai 2006 X B 182/05, BFH/NV 2006, 1506; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1994 - I B 80/94

    Steuerliche Berücksichtigung des Abzugs von Kontokorrentzinsen nach Aufgabe einer

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Die Rechtsprechung macht hiervon nur insofern eine Ausnahme, als sie den Finanzgerichten grundsätzlich die Pflicht auferlegt, durch Verwaltungsvorschriften geschaffene Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschalen zu beachten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 1994 I B 80/94, BFH/NV 1995, 586, m.w.N.; BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, höhere Erwerbsaufwendungen nachzuweisen, wenn er meint, dass die jeweils festgelegten pauschalen Sätze für ihn nicht ausreichend seien (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455, m.w.N.).
  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung des gleichen

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Es fehlt insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der umfänglichen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem Problem des Vertrauensschutzes und der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Festsetzung laufend veranlagter Steuern sowie dem dort zu beachtenden Abschnittsprinzip (siehe dazu die zahlreichen Nachweise bei Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rz 147; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 28. Juni 1993 1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 544).
  • BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Die Finanzbehörde ist selbst dann nicht an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegte Auffassung gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698; vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; in BFH/NV 2007, 490; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41, § 116 Rz 38).
  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichung muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem FG-Urteil einerseits und aus der mutmaßlichen Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

  • BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72

    Nebenberuf - Sportunternehmen - Skilehrer - Skiausrüstung - Kosten - Teilweiser

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

  • BFH, 06.10.2003 - VII B 7/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Getreide-Mitverantwortungsabgabe

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Finanzbehörde die fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592; in BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).
  • FG Münster, 11.10.2019 - 13 K 172/17

    Einkommensteuer - Zur Behandlung einer privaten Pkw-Nutzung durch einen

    Nach der BFH-Rechtsprechung hat die Finanzbehörde die Grundlagen der Besteuerung bei jeder Veranlagung ohne Rücksicht auf die Behandlung desselben Sachverhalts in Vorjahren selbstständig festzustellen und die Rechtslage neu zu beurteilen; sie ist an die Sach- oder Rechtsbehandlung in früheren Veranlagungszeiträumen nicht gebunden (BFH-Beschluss vom 7.12.2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592, Rz. 6).
  • BFH, 10.04.2008 - I B 196/07

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

    Denn dazu wäre es erforderlich gewesen, tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem FG-Urteil einerseits und der mutmaßlichen Divergenzentscheidung andererseits herauszuarbeiten und einander gegenüberzustellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592, m.w.N.).
  • FG München, 07.02.2012 - 6 K 1151/09

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Ansparabschreibung - Keine Bindung an

    Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Finanzbehörde die fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592 m.w.N.).
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09

    Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer

    Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, höhere Erwerbsaufwendungen nachzuweisen, wenn er meint, dass die jeweils festgelegten pauschalen Sätze für ihn nicht ausreichend seien (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592).
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