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   BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93   

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https://dejure.org/1994,6394
BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93 (https://dejure.org/1994,6394)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1994 - XI B 65/93 (https://dejure.org/1994,6394)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1994 - XI B 65/93 (https://dejure.org/1994,6394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung als Hindernis hinsichtlich einer Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.11.1992 - X B 167/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Unmöglichkeit des Aufbringens der

    Auszug aus BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93
    Das FA hätte dem Einkommensteuerbescheid von vornherein die Angaben in der Steuererklärung zugrunde legen können (vgl. Beschluß des Bundes finanzhofs -- BFH -- vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324).

    Es sei davon auszugehen, daß der Antragstellerin auch bei erfolgreichem Abschluß des Klageverfahrens die Kosten gemäß § 137 Satz 1, § 138 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufzuerlegen seien (vgl. BFH- Beschluß in BFH/NV 1993, 324).

    Der Senat läßt offen, ob er sich der vom X. Senat im Beschluß in BFH/NV 1993, 324 vertretenen Auffassung, daß eine Rechtsverfolgung mutwillig ist, wenn sich der Kläger, der keine Steuererklärung abgegeben hat, einschätzen läßt und die Steuer erklärung erst im gerichtlichen Verfahren vorlegt, anschließen könnte; denn für die Beurteilung, ob die Rechtsverfolgung mutwillig ist, ist auf die Situation abzustellen, in der sich der Rechtsuchende zum Zeitpunkt der Klageerhebung befindet.

    Selbst wenn man die Rechtsmeinung des X. Senats im Beschluß in BFH/NV 1993, 324 zugrunde legt, erscheint die Rechtsverfolgung durch die Antragstellerin nicht mutwillig; ihr kann -- im Gegensatz zu dem vom X. Senat entschiedenen Fall -- eine Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nur insoweit vorgeworfen werden, als sie nach Kenntnis vom Erlaß des Einkommensteuerbescheids 1989 aufgrund des Schreibens des FA vom 30. November 1992 untätig blieb.

    Es kann offenbleiben, ob ein solcher Verstoß anzunehmen ist, wenn -- wie im Beschluß in BFH/NV 1993, 324 -- ganz eindeutig der PKH-Antragsteller im Falle seines Obsiegens die Kosten nach § 137 FGO zu tragen hätte.

  • BFH, 27.01.1989 - III B 130/88

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch den Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93
    Das FG wird darüber zu befinden haben, ob die persönlichen Voraussetzungen und die sachliche Voraussetzung der hinreichenden Aussicht der Klage auf Erfolg (§ 114 ZPO) im Streitfall erfüllt sind und ob die Beiordnung der Rechtsanwältin F für das Klageverfahren nach § 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich ist (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, unter Nr. 2).
  • BFH, 17.07.1989 - X B 39/89

    Rechtmäßigkeit eines schätzweisen Steuerbescheids bei Versäumen der für die

    Auszug aus BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93
    Für die Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, ist dabei grundsätzlich kein Raum (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804 und vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 142 Anm. 8).
  • BFH, 01.07.1987 - II B 59/87

    Fristgebundene Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss

    Auszug aus BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93
    Die Beschwerde ist zulässig, sie ist insbesondere wirksam und fristgerecht eingelegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 VIII B 25/86, BFH/NV 1988, 384 und vom 1. Juli 1987 II B 59/87, BFH/NV 1988, 49).
  • BFH, 13.06.1988 - IV B 114/86

    Geltendmachung von Kosten für eine Reise eines Bildhauers und Mietkosten als

    Auszug aus BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93
    Für die Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, ist dabei grundsätzlich kein Raum (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804 und vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 142 Anm. 8).
  • BFH, 25.03.1986 - VIII B 25/86
    Auszug aus BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93
    Die Beschwerde ist zulässig, sie ist insbesondere wirksam und fristgerecht eingelegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 VIII B 25/86, BFH/NV 1988, 384 und vom 1. Juli 1987 II B 59/87, BFH/NV 1988, 49).
  • FG Düsseldorf, 08.03.2001 - 18 K 3853/00

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Beiordnung;

    Mutwillig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Rechtsverfolgung nämlich erst, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den mit der Klage verfolgten Zweck auch auf einfachere, billigere Weise erreichen könnte (ständige Rechtsprechnung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1986 I S 16/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1986, 632; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429 und vom 11. November 1999 III B 40/99, BFH/NV 2000, 722 ).

    Für eine Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben (z. B. die Verletzung von Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren), ist dabei grundsätzlich kein Raum (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl. 1997, § 142 Rz. 8; BFH-Beschlüsse vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402; vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804; vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; in BFH/NV 1995, 429 und in BFH/NV 2000, 722 ; a. A. BFH-Beschluss vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324).

    Denn dem Recht der PKH sind -anders als dem Kostenrecht, vgl. § 137 FGO - Sanktionserwägungen fremd (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1988, 804, BFH/NV 1995, 429 und in BFH/NV 2000, 722 ).

  • BFH, 11.08.2000 - IV B 27/00

    Ablehnung von PKH; mutwillige Rechtsverfolgung

    Für die Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, ist dabei grundsätzlich kein Raum (BFH-Beschluss vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • BFH, 11.11.1999 - III B 40/99

    PKH; Aussicht auf Erfolg; mutwillige Rechtsverfolgung

    Für eine Berücksichtigung zurückliegender Umstände, wie z.B. die Verletzung der Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren oder im außergerichtlichen Vorverfahren, ist dabei grundsätzlich kein Raum; dem Recht der PKH sind Sanktionserwägungen grundsätzlich fremd (BFH-Beschluss vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Der Senat läßt unerörtert, ob die Rechtsverfolgung durch die Klägerin als mutwillig angesehen werden könnte, wie dies der X. Senat in einem Schätzungsfall -- mit nachgereichter Steuererklärung -- bejaht hat (Beschluß vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324; differenzierend BFH-Beschluß vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, nicht veröffentlicht -- NV -- unter Hinweis auf Beschluß vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804; dem folgend auch Senatsbeschluß vom 2. Juli 1992 VIII B 9/90, NV).
  • BFH, 03.12.1996 - IV S 2/96

    Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an Angehörige als außergewöhnliche

    Denn für die beabsichtigte Rechtsverfolgung müssen die zurückliegenden Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, grundsätzlich außer Betracht bleiben (BFH- Beschluß vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • BFH, 09.07.1996 - IV B 105/95

    Registrierung von Betriebseinnahmen im Rahmen der Festsetzung von Einkommens- und

    Für die Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, ist dabei grundsätzlich kein Raum (BFH-Beschluß vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • BFH, 26.10.1994 - X B 156/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Demgegenüber ist zu bedenken, daß dem Recht der PKH -- anders als dem Kostenrecht -- Erwägungen einer kostenrechtlichen Sanktion grundsätzlich fremd sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Juli 1992 VIII B 9/90, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • FG Köln, 25.09.2002 - 15 K 3367/00

    Prozesskostenhilfe auch nach Klagerücknahme möglich

    Mutwillig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Rechtsverfolgung nämlich erst, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den mit der Klage verfolgten Zweck auch auf einfachere, billigere Weise erreichen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1986 I S 16/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1986, 632; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429 und vom 11. November 1999 III B 40/99, BFH/NV 2000, 722).
  • BFH, 11.08.2000 - IV B 28/00

    Beratungsleistungen - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kürzung der

    Für die Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, ist dabei grundsätzlich kein Raum (BFH-Beschluss vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
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