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   BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01   

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https://dejure.org/2003,8208
BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01 (https://dejure.org/2003,8208)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2003 - XI B 68/01 (https://dejure.org/2003,8208)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - XI B 68/01 (https://dejure.org/2003,8208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2
    Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01
    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179, und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFH/NV 2003, 976).
  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 8. November 2000, XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01
    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179, und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFH/NV 2003, 976).
  • BFH, 01.08.2002 - XI B 138/01

    Sachzusammenhang zwischen ESt-Erklärung und Verlustfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2002 XI B 138/01, BFH/NV 2002, 1455; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 23 f.).
  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2003 XI B 68/01, BFH/NV 2003, 1567).
  • BFH, 01.12.2005 - XI B 120/04

    Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei ArbN

    Der erkennende Senat hat die Verfassungsmäßigkeit bejaht (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179; vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; vom 22. Juli 2003 XI R 23/01, BFH/NV 2003, 1569; Beschlüsse vom 11. Juli 2003 XI B 68/01, BFH/NV 2003, 1567; vom 24. Juli 2003 XI B 51/01, BFH/NV 2003, 1573; vom 30. März 2004 XI B 209/03, BFH/NV 2004, 1102).
  • BFH, 26.03.2004 - XI B 24/03

    Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs; Verletzung der

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2003 XI B 68/01, BFH/NV 2003, 1567).
  • BFH, 29.11.2004 - XI B 185/03

    Schlüssige Rüge einer Divergenz, der Verletzung der Amtsermittlungspflicht und

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2003 XI B 68/01, BFH/NV 2003, 1567).
  • BFH, 13.10.2004 - V B 55/04

    Umsatzsteuerliche Organschaft: Vermietung von Verwaltungsgebäude an

    Wird die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision --wie im Streitfall-- darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2003 XI B 68/01, BFH/NV 2003, 1567).
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