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BFH, 13.03.1995 - XI B 73-90/94, XI B 73/94, XI B 74/94, XI B 75/94, XI B 76/94 |
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Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
Zur Vereidigung von Zeugen
Der Bundesfinanzhof (BFH) darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das FG die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129; vom 7. Oktober 2008 I B 110/08, juris; vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906). - BFH, 30.07.2002 - X B 40/02
NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen
Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich daraufhin überprüft werden, ob das FG sich der Grenzen seines Ermessens überhaupt bewusst war, diese verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1995 XI B 73-90/94, BFH/NV 1995, 906, rechte Spalte; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. Januar 1977 V C 62.75, BVerwGE 52, 11, 16; BVerwG-Beschluss vom 6. Juli 1998 9 B 562/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3369; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. April 1965 IV ZR 130/64, BGHZ 43, 368, 370).Derartige Ermessensfehler müssen für die ordnungsmäßige Darlegung eines entsprechenden Verfahrensmangels schlüssig gerügt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 906).
- BFH, 17.03.2005 - X B 46/04
NZB: rechtliches Gehör, Übergehen von Beweisanträgen
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 73-90/94, BFH/NV 1995, 906, m.w.N.).Denn daraus wird nicht erkennbar, dass sich das FG der Grenzen seines Ermessens nicht bewusst gewesen sei oder sie missbräuchlich außer Acht gelassen habe (siehe auch den einen ähnlich gelagerten Sachverhalt betreffenden BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 906).
- BFH, 20.01.2005 - X S 2/04
Darlegung von Verfahrensmängeln
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 73-90/94, BFH/NV 1995, 906, m.w.N.).Denn daraus wird nicht erkennbar, dass sich das FG der Grenzen seines Ermessens nicht bewusst gewesen sei oder sie missbräuchlich außer Acht gelassen habe (siehe auch den einen ähnlich gelagerten Sachverhalt betreffenden BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 906).
- BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters
Bei der Frage, ob das FG die Beeidigung einer Aussage für geboten erachtet, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die von dem Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73-90/94, BFH/NV 1995, 906, …und vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132). - BFH, 22.11.2013 - X B 35/13
Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren …
Der BFH darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob sie die Grenzen ihres Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906;… vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129). - BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer …
Der BFH darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob sie die Grenzen ihres Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906;… vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129). - BFH, 08.12.2011 - III B 75/10
Überraschungsentscheidung; Vereidigung eines Zeugen; Verwertung einer Petition
Der BFH darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob sie die Grenzen ihres Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906;… vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129).