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   BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93   

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https://dejure.org/1994,484
BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93 (https://dejure.org/1994,484)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1994 - XI B 81/93 (https://dejure.org/1994,484)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1994 - XI B 81/93 (https://dejure.org/1994,484)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Diese Grundsätze gelten auch im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1986 VIII B 30/86, BFH/NV 1987, 44).

    Die Verpflichtung zur Amtsermittlung endet aber dort, wo es sich um Verhältnisse handelt, die ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermittelt werden können (BFH-Beschluß in BFH/NV 1987, 44).

  • BFH, 17.09.1992 - V R 41/89

    Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Das zugrundezulegende Abrechnungspapier muß daher solche Angaben über den tatsächlichen leistenden Unternehmer enthalten, die dessen Identifizierung ermöglichen (BFH-Urteil vom 17. September 1992 V R 41/89, BFHE 169, 540, BStBl II 1993, 205).
  • BFH, 16.12.1987 - V B 40/85

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Das gilt auch für das Beschwerdeverfahren (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1987 V B 40/85, BFH/NV 1988, 675).
  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Dabei kann sich ein summarisches Verfahren wie das Aussetzungsverfahren nur auf die Würdigung präsenter Beweismittel erstreken (BFH-Beschluß vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Denn der Senat ist an den Zulassungsbeschluß des FG gebunden (BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575).
  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Ein Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehrt und damit einen Anspruch auf Minderung seiner Umsatzsteuer-Zahllast geltend macht, trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 17.03.1994 - XI B 82/93

    Verfahrensrecht; Aussetzung der Vollziehung wegen Vorsteuerabzug (§ 69 FGO )

    Zum Vortrag der Antragstellerin im allgemeinen und zur Person des B wird auf den Senatsbeschluß vom heutigen Tage XI B 81/93 verwiesen.

    Zum Vortrag des FA im allgemeinen und zur Person des B wird ebenfalls auf den Senatsbeschluß vom heutigen Tage XI B 81/93 verwiesen.

    Insoweit wird auf den Senatsbeschluß vom heutigen Tage XI B 81/93 verwiesen.

  • FG Düsseldorf, 08.07.1996 - 5 V 714/96

    Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs; Durchführung von Scheingeschäften; Feststellung

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  • FG Köln, 15.12.2017 - 13 V 2969/17

    Abgabenordnung: Haftung eines faktischen Geschäftsführers

    Der eine Steuerminderung begehrende Steuerpflichtige hat daher die - seinen Anspruch begründenden - Tatsachen, soweit seine Mitwirkungspflicht reicht, im Aussetzungsverfahren glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 17. März 1994 XI B 81/93, BFH/NV 1995, 171).
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