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   BFH, 02.06.1998 - XI B 83/97   

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https://dejure.org/1998,4756
BFH, 02.06.1998 - XI B 83/97 (https://dejure.org/1998,4756)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1998 - XI B 83/97 (https://dejure.org/1998,4756)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1998 - XI B 83/97 (https://dejure.org/1998,4756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Divergenz - Verfahrensmangel - Fremdvergleich - Arbeitsvertrag mit Fremden - Beweiswürdigung - Ehegattenarbeitsverhältnis

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) setzt die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass die seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG für dessen Entscheidung erheblich waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54).
  • BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03

    Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage

    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ) setzt die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass die seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG für dessen Entscheidung erheblich waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54).
  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Die Rüge, das FG habe bei seiner Beweiswürdigung unbeachtet gelassen, daß er, der Kläger, eigene Beweisanträge gestellt, denen das FG nicht entsprochen habe, genügt nicht den Anforderungen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2003 - VII B 210/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Verletzung der

    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) setzt die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass die seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten Tatsachen oder Beweismittel auch auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG für dessen Entscheidung erheblich waren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 28. Mai 1998 III B 5/98, BFH/NV 1998, 1352, 1353; vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54).
  • BFH, 17.06.2002 - V B 36/02

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Lieferungen von Kfz -

    Ob die ausdrücklich erhobene Rüge, das FG habe es unterlassen, den im Schriftsatz vom 27. November 2001 angetretenen Zeugenbeweis zu erheben, und dadurch Verfahrensrecht verletzt (§ 96 Abs. 1 FGO), den Anforderungen genügt (vgl. dazu den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, m.w.N.), die § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Darlegung des Verfahrensmangels stellt, kann dahinstehen.
  • BFH, 03.02.1999 - X B 137/98

    NZB; Begründungserfordernis

    Soweit der Einwand, das Finanzgericht (FG) habe sich "trotz ausführlicher Erörterung in der mündlichen Verhandlung nicht mit der Frage der Vertreterbestellung und deren Möglichkeit" auseinandergesetzt, nicht überhaupt gegen die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Rechtsansicht gerichtet und daher in diesem Zusammenhang unbeachtlich ist (vgl. etwa die BFH-Beschlüsse vom 28. April 1998 V B 140/97, BFH/NV 1999, 80, 81; vom 22. Mai 1998 V B 73/97, BFH/NV 1999, 52, und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 24 ff., m.w.N.), erweist er sich angesichts der Urteilsbegründung als unzutreffend.
  • BFH, 03.02.1999 - V B 95/98

    Rückwirkung einer Bescheinigung für die Steuerbefreiung bestimmter Umsätze;

    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel nicht so bezeichnet, wie dies nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich ist (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1999 - V B 146/98

    Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

    Die Rüge, das FG habe ausdrücklich oder sinngemäß angebotene Beweise nicht erhoben (§ 96 Abs. 1 FGO), genügt nicht den Anforderungen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, m.w.N.), weil der Kläger nicht bezeichnet, welche Beweisthemen und Beweismittel das FG zusätzlich hätte aufgreifen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich daraus über den festgestellten Sachverhalt hinaus ergeben hätten und wie sich die Beweiserhebung auf die Entscheidung im Streitfall ausgewirkt hätte (BFH-Urteil vom 14. Januar 1981 I R 133/79, BFHE 132, 508, BStBl II 1981, 443).
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