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   BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01   

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https://dejure.org/2002,9232
BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01 (https://dejure.org/2002,9232)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2002 - XI B 88/01 (https://dejure.org/2002,9232)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2002 - XI B 88/01 (https://dejure.org/2002,9232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Beweiserhebung

  • Judicialis

    HOAI § 73; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB; Sachaufklärungspflicht; Honorarordnungen als Beurteilungsmaßstab für eine ingenieurähnliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98

    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01
    Zur Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichterhebung eines in der Klageschrift beantragten Beweises ist außerdem die Darlegung erforderlich, dass die Nichterhebung dieses Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde, weshalb dies nicht möglich oder zumutbar war oder weshalb eine solche Rüge aus sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht erforderlich war (BFH-Beschluss vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587).
  • BFH, 29.06.1994 - I B 146/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01
    Denn das FG musste die Entscheidung, ob der Kläger nach den festgestellten Tatsachen einen dem Beruf eines Ingenieurs ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausübte oder nicht, selbst treffen; es durfte die Beurteilung dieser Rechtsfrage nicht einem Sachverständigen überlassen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1994 I B 146/93, BFH/NV 1995, 217).
  • BFH, 12.10.1989 - IV R 118/87

    Architektenähnliche Tätigkeit - Hochbautechniker - Langjährige praktische

    Auszug aus BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01
    Honorarordnungen wurden in der bisherigen Rechtsprechung zur Bestimmung des jeweiligen Leistungsbildes nur ergänzend herangezogen; so heißt es in dem BFH-Urteil vom 12. Oktober 1989 IV R 118-119/87 (BFHE 158, 413, BStBl II 1990, 64), dass sich das Leistungsbild eines Architekten auch in der Vergütungsvorschrift des § 15 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) widerspiegele.
  • BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98

    Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 26.03.2008 - II B 86/07

    Vorübergehende Ausübung von Dienstleistungen (Art. 50 EGV)

    Soweit die Klägerin Verfahrensmängel rügt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), sind die die Mängel ergebenden Tatsachen nicht genau bezeichnet und damit Verfahrensmängel nicht schlüssig dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2002 XI B 88/01, BFH/NV 2002, 1026).
  • BFH, 27.03.2008 - II B 80/07

    Vorübergehende Ausübung von Dienstleistungen --Art. 50 EG

    Soweit der Kläger Verfahrensmängel rügt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), sind die die Mängel ergebenden Tatsachen nicht genau bezeichnet und damit Verfahrensmängel nicht schlüssig dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2002 XI B 88/01, BFH/NV 2002, 1026).
  • FG Köln, 21.04.2021 - 9 K 2291/17

    Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten

    Auch der BFH sehe in der Erbringung von in der HOAI geregelten Leistungen lediglich ein Indiz dafür, dass im Einzelfall möglicherweise eine architektenähnliche Tätigkeit ausgeübt werde (vgl. BFH XI B 88/01, BFH/NV 2002, 1026).
  • BFH, 22.05.2003 - III B 107/02

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels

    Das ist der Fall, wenn die vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- den behaupteten Verfahrensmangel ergeben und zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) --ausgehend von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt-- ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2002 XI B 88/01, BFH/NV 2002, 1026).
  • BFH, 22.05.2003 - III B 108/02

    Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör und der gerichtlichen Hinweispflicht

    Das ist der Fall, wenn die vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- den behaupteten Verfahrensmangel ergeben und zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) --ausgehend von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt-- ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2002 XI B 88/01, BFH/NV 2002, 1026).
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