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   BFH, 11.09.2003 - XI B 9/03   

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https://dejure.org/2003,13187
BFH, 11.09.2003 - XI B 9/03 (https://dejure.org/2003,13187)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2003 - XI B 9/03 (https://dejure.org/2003,13187)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2003 - XI B 9/03 (https://dejure.org/2003,13187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 193 Abs. 1; ; AO 1977 § 193 Abs. 2; ; AO 1977 § 195 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Prüfung nichtbetrieblicher Sachverhalte eines Unternehmens bei einer Bp.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88

    1. Erneuter Erlaß einer Prüfungsanordnung nach vorangegangener Aufhebung aus

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - XI B 9/03
    Danach kann sich die bei einem Unternehmer aufgrund von § 193 Abs. 1 AO 1977 angeordnete Betriebsprüfung auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte erstrecken (ebenso BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, unter Nr. 2. a.E.; so zuletzt auch BFH-Beschluss vom 21. März 2001 X B 75/00, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 323/84

    Eine Außenprüfung kann auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte ausgedehnt werden,

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - XI B 9/03
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage wurde durch Urteil des BFH vom 28. November 1985 IV R 323/84 (BFHE 145, 311, BStBl II 1986, 437) entschieden, dem entgegen der Auffassung des Klägers ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BFH, 21.03.2001 - X B 75/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Außenprüfung bei einem

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - XI B 9/03
    Danach kann sich die bei einem Unternehmer aufgrund von § 193 Abs. 1 AO 1977 angeordnete Betriebsprüfung auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte erstrecken (ebenso BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, unter Nr. 2. a.E.; so zuletzt auch BFH-Beschluss vom 21. März 2001 X B 75/00, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 11.01.2018 - VIII B 67/17

    Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO - Berechnung des

    Im Gegensatz zu dem Fall einer nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO angeordneten Prüfung, unter die sog. Einkunftsmillionäre vor der Einführung des § 147a AO fielen, kommt es im Fall einer Prüfungsanordnung nach § 193 Abs. 1 AO nicht auf die weiteren Voraussetzungen an, ob die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßiger ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 2003 XI B 9/03, juris).
  • BFH, 14.07.2014 - III B 8/14

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Außenprüfung bei einem freiberuflich

    Im Gegensatz zu dem Fall einer nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO angeordneten Prüfung kommt es im Fall einer Prüfungsanordnung nach § 193 Abs. 1 AO nicht auf die weiteren Voraussetzungen an, ob die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist (BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208; BFH-Beschluss vom 11. September 2003 XI B 9/03, juris).

    Dies entspricht der gesetzlichen Konzeption des § 193 Abs. 1 AO, wonach ein Fall nicht vollständig im Innendienst ausermittelt sein muss, bevor eine Außenprüfung angeordnet werden darf, sondern eine umfassende Sachverhaltsaufklärung --u.a. zur Entlastung der Veranlagungsstelle (s. hierzu BFH-Beschluss vom 11. September 2003 XI B 9/03, juris)-- auch erst im Rahmen der Außenprüfung erfolgen kann.

  • FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14

    Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des

    Im Übrigen darf sich eine Prüfung nach § 193 Abs. 1 AO grundsätzlich auch auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen erstrecken (BFH, Urteil vom 28.11.1985 IV R 323/84, BStBl II 1986, 437, Beschlüsse vom 21.3.2001 X B 75/00, bei juris, vom 7.5.2003 IV B 206/01, BFH/NV 2003, 1394, vom 11.9.2003 XI B 9/03, bei juris, vom 8.3.2005 IV B 75/03, bei juris und zuletzt vom 14.7.2014 III B 8/14, BFH/NV 2014, 1880).
  • BFH, 08.03.2005 - IV B 75/03

    Erstreckung der Außenprüfung auf außerbetriebliche Vorgänge und verjährte Steuern

    Ausdrückliche Zustimmung zu dem Urteil ergibt sich zudem aus den BFH-Beschlüssen vom 21. März 2001 X B 75/00 und vom 11. September 2003 XI B 9/03 (beide nicht veröffentlicht, juris).
  • FG Köln, 20.01.2010 - 7 K 4391/07

    Keine Terminverlegung wegen nicht wahrgenommener Akteneinsicht

    Die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 2 brauchen dabei nicht vorzuliegen (vgl. dazu nur BFH-Urteile vom 28. November 1985 IV R 323/84, BFHE 145, 311, BStBl. II 1986, 437; vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl. II 1990, 2 und vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl. II 1982, 208; BFH-Beschlüsse vom 8. März 2005 IV B 75/03, Juris; vom 11. September 2003 XI B 9/03, Juris und vom 21. März 2001 X B 75/00, Juris).
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