Rechtsprechung
   BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40145
BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13 (https://dejure.org/2013,40145)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2013 - XI B 9/13 (https://dejure.org/2013,40145)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2013 - XI B 9/13 (https://dejure.org/2013,40145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch Saldierung nicht verletzt

  • openjur.de

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch Saldierung nicht verletzt

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, UStG § 16, UStG VZ 2006
    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch Saldierung nicht verletzt

  • Bundesfinanzhof

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch Saldierung nicht verletzt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 16 UStG 2005
    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch Saldierung nicht verletzt

  • rewis.io

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch Saldierung nicht verletzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 2; FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Umfang des Verböserungsverbots im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Weder die Bindung an das Klagebegehren noch das Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch eine ungünstigere Beurteilung steuerpflichtiger Umsätze verletzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.06.2013 - IX B 1/13

    Gesamtergebnis des Verfahrens; nach Leerstand fehlende Vermietungsabsicht

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Die Vorschrift gebietet allerdings nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2013 IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren ist --worauf bereits das FG auf S. 6 seines Urteils zutreffend hingewiesen hat-- die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, unter C.II.1.), hier der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 (Streitjahr) und nicht etwa einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren ist --worauf bereits das FG auf S. 6 seines Urteils zutreffend hingewiesen hat-- die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, unter C.II.1.), hier der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 (Streitjahr) und nicht etwa einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 22.11.2012 - XI B 113/11

    Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung von wesentlichem

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. November 2012 XI B 113/11, BFH/NV 2013, 564, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2008 - V B 112/07

    Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren ist --worauf bereits das FG auf S. 6 seines Urteils zutreffend hingewiesen hat-- die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, unter C.II.1.), hier der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 (Streitjahr) und nicht etwa einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; vom 15. Dezember 2011 XI B 50/11, BFH/NV 2012, 810, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2008 - V B 159/07

    Konkretisierung von Beweisanträgen - keine Verböserung bei Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Das Verbot der Verböserung hindert das Gericht nicht daran, innerhalb des vom Finanzamt festgesetzten Steuerbetrags einzelne Besteuerungsgrundlagen --hier: die steuerpflichtigen Umsätze-- in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 2008 V B 159/07, BFH/NV 2008, 1347; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 183 und 198).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren ist --worauf bereits das FG auf S. 6 seines Urteils zutreffend hingewiesen hat-- die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, unter C.II.1.), hier der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 (Streitjahr) und nicht etwa einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Das FG ist insbesondere verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten vollständig zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 13. April 2011 IX B 180/10, BFH/NV 2011, 1375, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07

    Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens -

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag jedoch die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 XI B 172/07, BFH/NV 2009, 617; vom 1. April 2011 XI B 75/10, BFH/NV 2011, 1372, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 13.04.2011 - IX B 180/10

    Verfahrensmangel wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der

  • FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21

    Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen

    Denn nach der sogenannten Saldierungstheorie des BFH (BFH-Beschluss vom 19. November 2013, XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373; Ratschow in Gräber, § 96 FGO, Rn. 52 m.w.N.) liegt bei einer auf die betragsmäßige Herabsetzung der Steuerfestsetzung gerichteten Anfechtungsklage eine Verböserung nicht vor, wenn der in Bezug auf einzelnen unselbständigen Besteuerungsgrundlagen erzielte Erfolg der Klage vom Gericht bis zum Betrag der ursprünglichen Steuerfestsetzung saldiert wird mit nachteiligen Änderungen bei anderen unselbständigen Besteuerungsgrundlagen, die vom Kläger mit der Klage nicht infrage gestellt worden sind.
  • BFH, 14.08.2019 - I R 44/17

    Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

    Dies hat zur Folge, dass das FG eine etwaige, für die Klägerin ungünstige Änderung im Zusammenhang mit der Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf französische Dividenden mit denjenigen Änderungen zu saldieren hätte, die infolge des Revisionsbegehrens zu Gunsten der Klägerin vorzunehmen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 19.11.2013 - XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit

    Bei einer auf die betragsmäßige Änderung der Steuerfestsetzung gerichteten Klage liegt eine Verböserung nämlich nicht vor, wenn der in Bezug auf einzelne, unselbständige Besteuerungsgrundlagen erzielte Erfolg der Klage vom Gericht höchstens bis zum Betrag der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit nachteiligen Änderungen bei anderen unselbständigen Besteuerungsgrundlagen saldiert wird, selbst wenn diese vom Kläger mit der Klage nicht infrage gestellt worden sind (BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373; Ratschow in Gräber, FGO, 9. Aufl., 2019, § 96 Rn. 52).
  • BFH, 27.09.2017 - I R 53/15

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7

    Das prozessuale Verböserungsverbot hindert das Gericht nicht, innerhalb des vom FA festgesetzten Steuerbetrags einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2019 - X R 6/18

    Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei

    Da andererseits die Investitionszulage hier --wie dargestellt-- wieder hinzugerechnet wird, liegt im Ergebnis eine mit § 121 Satz 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO vereinbare Saldierung vor (vgl. BFH-Beschluss vom 19.11.2013 - XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373).
  • BFH, 24.05.2022 - IX R 22/21

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims

    Eine unzulässige Verböserung liegt in diesem Austausch der Besteuerungsgrundlage bzw. der Begründung nicht (vgl. zur Saldierung BFH-Beschluss vom 19.11.2013 - XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373; Seer in Tipke/Kruse, § 96 FGO Rz 101; Gräber/ Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 96 Rz 52).
  • BFH, 18.09.2019 - II R 15/16

    Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung

    b) Im Zusammenhang mit dem begehrten richterlichen Ausspruch ist zudem zu berücksichtigen, dass das Verbot der Verböserung ("reformatio in peius") das Gericht nicht daran hindert, einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist (vgl. grundsätzlich BFH-Beschluss vom 19.11.2013 - XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2016 - V B 44/15

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter

    Diese Rüge verkennt nicht nur, dass die Klage ausweislich des Rubrums die Jahre 2002 bis 2004 betrifft, sondern auch, dass Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen ist (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373) und nicht etwa --wie die Klägerin offensichtlich meint-- einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 24.06.2015 - XI B 63/14

    Umsatzsteuerliche Kürzung des Entgelts bei Forderungsverzicht oder bei Absehen

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448, Rz 4; vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, Rz 11; vom 14. Januar 2014 III B 89/13, BFH/NV 2014, 521, Rz 2; vom 5. November 2014 X B 223/13, BFH/NV 2015, 202, Rz 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag jedoch die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu begründen (allgemeine Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

  • BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21

    (Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht)

  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • FG Niedersachsen, 15.11.2023 - 9 K 311/21

    Betreiben von Handelsschiffen; Betriebsstättenfiktion; eingecharterte Schiffe;

  • BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22

    Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76

  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge

  • BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen -

  • FG Hamburg, 16.02.2023 - 6 K 239/21

    Umsatzsteuer: Leistungen eines Fitnessstudios während der Schließzeit durch

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16

    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor

  • FG München, 06.06.2016 - 11 K 2876/13

    Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Außenprüfung ergangenen

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 430/10

    Zur Problematik der Vorsteuerkorrektur bei Gewährung sog. indirekter Rabatte

  • FG München, 06.06.2016 - 11 K 2878/13

    Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Außenprüfung ergangenen

  • FG Köln, 26.04.2016 - 8 K 2944/12

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Darlehens im Rahmen des Verlustes

  • FG München, 10.03.2017 - 2 K 2216/14

    Streit um steuerliche Belastung aus einer Taekwondo Schule

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht